…Zusammenhang mit Lagerhaltung (Überwachung eines ausreichenden Lagerbestandes, laufende Reparatur bzw. Ersatz von Textilien) zu berücksichtigen ist. – Doch auch bei 18% liege nach Ansicht der Betriebsprüfung kein „völlig untergeordneter Nebenzweck“ vor, da die Relation der Kosten für Wäscheanschaffung zu Kosten aus anderen Leistungen (waschen, reparieren, nachbeschaffen…
…Wirtschaftsgüter dem Betriebszweck dienen würde und diese Wirtschaftsgüter im Verhältnis zum übrigen Betriebsvermögen keine „Geringfügigkeit“ aufwiesen, solle § 13 EStG ab 1994 nicht mehr für sie anwendbar sein. Sei die entgeltliche Überlassung hingegen völlig untergeordneter Nebenzweck (zB bei Stahlflaschen zum überwiegenden Hauptzweck der Lieferung von Gas)…
…Zaumzeuge, Sättel, Turnierkisten etc.) - liegt und die bestehende Wohnmöglichkeit für maximal 4 Personen lediglich einen Nebenzweck von untergeordneter Bedeutung darstellt (s UFS 20.3.2012, RV/3304-W/10, zu einem vergleichbaren Pferdetransporter). Neben dem Verwendungszweck des streitgegenständlichen Fahrzeuges und dessen äußerem Erscheinungsbild (großer Lastkraftwagen…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, die Körperschaft keinen Gewinn erstrebt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten, die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…ausgeübt beschrieben würden. Der Gesellschaftsvertrag wurde von der Beschwerdeführerin dementsprechend angepasst. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle im Hinblick auf § 39 Z 1 BAO ("völlig untergeordnete Nebenzwecke") erwähnt, dass das Bundesfinanzgericht die Ansicht des Prüfers, es müsse aus der "Satzung" auch hervorgehen, ob neben…
…damit als gemeinnützig angesehen werden kann, steht der nicht als gemeinnützig anzusehende Zweck der Förderung der Jagd wegen des Ausschließlichkeitsgrundsatzes der Gemeinnützigkeit der gesamten Körperschaft entgegen. Die Jagdförderung kann im gegenständlichen Fall nicht als völlig untergeordneter Nebenzweck angesehen werden, steht sie doch im Rahmen der…
…gedacht sei. Da die Vermietung dieser Wirtschaftsgüter dem Betriebszweck dienen würde und diese Wirtschaftsgüter im Verhältnis zum übrigen Betriebsvermögen keine „Geringfügigkeit“ aufwiesen, solle § 13 EStG 1988 ab 1994 nicht mehr für sie anwendbar sein. Sei die entgeltliche Überlassung hingegen völlig untergeordneter Nebenzweck (z.B. bei…
…liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. ... 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es…
…die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, 2. die Körperschaft keinen Gewinn erstrebt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten, 3. die Mitglieder bei…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…der angeführten Zwecke nicht dem Bereich Umweltschutz zuordenbar sind, wobei diese Zwecke dem Betreiben von Umwelt- und Klimaschutz gleichgestellt sind und damit nicht nur als völlig untergeordnete Nebenzwecke angesehen werden können. Somit liegt keine ausschließliche Förderung gemeinnütziger Zwecke vor. Gemeinwohl im Sinne des § 35 Abs…
…zutreffen: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. § 40 Abs…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 4. Die Körperschaft darf keine Person…
…von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 4. Die Körperschaft darf keine Person…
…örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. Gem. § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn ua folgende Voraussetzungen zutreffen: Abs. 1: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige…