…der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Da das Beschwerdeverfahren gegen Frau A B als Geschäftsführerin der ***Bf1*** und somit als Entscheidungsträgerin iSd § 3 Abs. 2 VbVG kein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten ergeben hat, liegen die Voraussetzungen…
…jeweils Zwangsstrafen verhängt. Dennoch erfolgte keine Meldung nach dem WiEReG. ***Bf1*** ließ sohin bezüglich der WiEReG-Meldung jene Sorgfalt außer Acht, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist. Er handelte derartig…
…Verfügung stehenden Frist von vier Wochen die Meldung an die Registerbehörde veranlasst hat. Da somit subjektiv keine Fristversäumnis zur Meldung einer Änderung der Angaben der wirtschaftlichen Eigentümer vorliegt, liegt ein grob fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten des Herrn ***Bf2*** nicht vor und ist der Tatbestand des …
…habe auf einen wesentlichen Teil ihrer Forderungen verzichtet, weshalb auch bei einer nur teilweisen Tilgung der Abgabenverbindlichkeiten keine benachteiligende Gläubigerungleichbehandlung und damit verbunden auch kein schuldhaftes Verhalten des Vertreters im gegebenen Sachverhalt vorliegt. Außerdem sei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haftungspflichtigen nicht beim Ermessen berücksichtigt worden…
…und 2014) das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht. Soweit das gegenständliche Verfahren betroffen ist wurde begründend ausgeführt, dass keine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten vorliege würde. Einziger Gläubiger im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin sei das Finanzamt gewesen. Auslöser für das Insolvenzverfahren wäre die Abgabenachforderung an…
…5*** vom 14. Oktober 2021). Der Bf. bzw. ***9*** ist daher nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kein schuldhaftes Verhalten im Sinne des § 26 Abs.5 lit.e letzter Satz UStG anzulasten. Gemäß § 183 Abs.3 BAO sind von den Parteien beantragte Beweise aufzunehmen, soweit nicht eine…
…2013 brachte die Bf. Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen den Abweisungsbescheid betreffend Nachsicht ein. Die Bf. führte darin aus, dass ihr kein schuldhaftes Verhalten betreffend die haftungsgegenständlichen Abgaben vorzuwerfen sei. Die Bf. habe in Unkenntnis, wieviel ein Prüfer im Nachhinein als Sicherheitszuschlag hinzurechne, die vorgeschriebenen Haftungsbeträge…
…des Bf., sondern des Geschäftsführers II lagen. Der Bf. habe keinen Einfluss auf die Zahlungen gehabt. Es könne ihm daher kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden. (4) Es entspreche auch nicht den Tatsachen, dass bei den Abgabenschuldigkeiten Umsatzsteuer 2007, KR 01-12/2007, DB und DZ…
…ebenfalls auch die Weiterreise. Jede andere Auslegung ist nicht mit dem Gesetz diesbezüglich in Einklang zu bringen und ist daher in diesem Zusammenhang unzulässig. Den Einschreitern ist daher in diesem Zusammenhang kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen." Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Die Schweizer Zollbehörde wandte…
…keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten für eine Qualifizierung als Vertrag mit bestimmter Dauer (VwGH 16.10.1989, 88/15/0040). Der gegenständliche Vertrag enthalte keinerlei Beschränkungen wie (fortlaufende) Pönalzahlungen der Mieterin in der Höhe des Mietzinses bei einer Kündigung, sofern der Vermieterin kein schuldhaftes Verhalten…
…bei der ein so massiver Verlust erwirtschaftet worden sei, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden konnten. Somit liege kein schuldhaftes Verhalten des Beschwerdeführers vor. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer 2016 sei widmungsgemäß am 4.12.2017 entrichtet worden. Dieser Betrag sei von der steuerlichen Vertreterin an…
…zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Insolvenzabwicklung übernommen habe. Es sei ihr in diesem Zusammenhang kein schuldhaftes Verhalten für die Zeiträume vor Übernahme der Geschäftsführung anzulasten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.12.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Soweit die Fälligkeit der gegenständlichen Abgaben…
…den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung bezüglich des Dienstgeberbeitrages 1-12/2015 zu erbringen und näher auszuführen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen, warum ihr kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen sei, zumal der bloße Verweis "auf das Verlassen auf den Steuerberater" wohl nicht ausreichend sein wird. Der Beschluss…
…weshalb der Bf. als Geschäftsführer dem Insolvenzantrag von Frau S zugestimmt habe. Auch hier könne kein schuldhaftes Verhalten oder Fahrlässigkeit angenommen werden. Eine Woche nach Insolvenzeröffnung habe die Bundesregierung wegen Corona alle Konkursverfahren gestoppt und offene Forderungen der Finanz großzügig gestundet. Die Geschäftsführung habe bei…
…Wiederum wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass seitens des Finanzamtes keine taugliche Ermessensübung erfolgt sei und kein schuldhaftes Verhalten vorliege. Das Finanzamt gab der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Jänner 2022 keine Folge. Die Argumentation der Beschwerdeführerin könne nicht zu einer anderen Entscheidung führen. Mit…
…zumal in der Beschwerde vorgebracht wurde, dass kein schuldhaftes Verhalten des Beschwerdeführers vorliege und dass ab einem bestimmten Zeitpunkt, der jedoch in der Beschwerde vom 28.12.2017 nicht genau bezeichnet ist, gar keine Schulden mehr bezahlt worden wären. Im Schreiben vom 8.10.2021…
…gegen den sich das Rechtmittel wende. Im Sinne der BAO liege kein schuldhaftes Verhalten vor, daher erscheine die Vorschreibung des Säumniszuschlages als nicht gerechtfertigt. Weiters beantragte der Bf die ersatzlose Aufhebung des Säumnisbescheides sowie für die Zukunft – jeweils nach Erklärung der Bemessungsgrundlage – die Übermittlung eines…
…Beilage), und ersuche daher um Aussetzung des Verfahrens. Laut Information des Gerichtes soll in einigen Wochen eine Anklage erhoben werden. Ich ersuche daher um Nachsicht, da ich kein schuldhaftes Verhalten meinerseits sehe, und ich die Zeche von Betrügern nicht zu zahlen bereit bin. Der Sachverhalt…
…dem Beschuldigten sei kein schuldhaftes Verhalten, weder vorsätzlich noch fahrlässig vorzuwerfen. Er hätte als tschechischer Staatsbürger über keine allgemeinen oder speziellen Kenntnisse des österreichischen Steuerrechts verfügt, die ihm die Verwirklichung des Tatbestandes erkennbar gemacht hätten. Die Gesellschaftsteuer sei keine Massensteuer wie die Umsatz- oder die…
…weit und breit keine Kurzparkzone gemäß StVO gekennzeichnet bzw. ordnungsgemäß beschildert. (Anfang und Ende der Kurzparkzone, blauer Streifen am Fahrbahnrand). 3. Gesetzten Falles, die Kurzparkzone ist trotz der in Punkt 2 erwähnten örtlichen Gegebenheiten aufrecht, so kann dem Lenker ebenfalls kein schuldhaftes Verhalten zu Last…