…Tochter sich mit ihrem Ehemann selbst erhalten, laut den übereinstimmenden Angaben der Antragstellerin und der Tochter und den umfangreichen nachvollziehbaren Beilagen. Es lag daher ab Mitte August 2022 und daher auch ab dem Antragstellungszeitraum, ab März 2023, kein gemeinsamer Haushalt der Tochter mit der Antragstellerin …
…dem Auszug der Kindesmutter aus der ehelichen Wohnung am 16.11.2014 lag kein gemeinsamer Haushalt im Sinne des § 2 Abs. 5 FLAG mehr vor. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hängt die Beantwortung der Frage, mit welcher Person ein Kind die Wohnung im Sinne des …
…Sie in keinem gemeinsamen Haushalt mit der Kindesmutter und dem Kind in Tschechien lebten, der Sohn bei der Kindesmutter in Tschechien lebt und daher bei dieser haushaltszugehörig war und nach wie vor ist, besteht nach österreichischem Recht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Sie als Antragsteller…
…Die Antragstellerin ist mit ihrem Ehemann E. an die Österreichische Botschaft in *** gezogen. Sie beansprucht die volle österreichische Familienbeihilfe mit der Begründung, dass ihre Tochter den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, obwohl sich der Wohnsitz nach wie vor in Sopron befindet. Es liegt kein gemeinsamer…
…Das Ersuchen um Auskunft bzw. Vorlage von Unterlagen (Nachweis eines gemeinsamen Haushalts mit ***A.***) vom 12.09.2023 wurde am 03.10.2023 über Finanz Online beantwortet. Beigelegt wurden die polizeiliche Meldung (Meldezettel) von ***A.*** und vom Antragsteller, sowie das Ergänzungsersuchen vom 12.09.2023…
…habe keine Kosten für die Unterbringung ihres Sohnes zu leisten. Da ein nur 14-tägiger Wochenendausgang ohne Nächtigung im gemeinsamen Haushalt mit der Bf. stattfinde und sie nur für die Fahrt und Verpflegungskosten aufkomme, sei die Beschwerde abzuweisen, da keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von…
…dass die antragstellende Person ein Naheverhältnis zu seinem Kind nachweist. Dieses Naheverhältnis wird durch einen gemeinsamen Wohnsitz oder durch die überwiegende Kostentragung nachgewiesen. Es wurde trotz Aufforderung vom 28.01.2015 kein gemeinsamer Haushalt mit Ihrem Kind nachgewiesen. Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung kann nur…
…wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Ihre Tochter ***Vorname.Tochter.d.Bf.*** gehört laut Ihren Angaben und laut zentralen Melderegister seit 21.5.2014 dem Haushalt der Kindesmutter an. Nachdem kein gemeinsamer Haushalt mit Ihrer Tochter ***Vorname.Tochter.d.Bf.*** vorliegt…
…Finanzamt beantragt die Abweisung der Beschwerde, da kein gemeinsamer Haushalt der Bf mit der Tochter vorliegt und daher gem. § 2 Abs 2 FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Ausgleichszahlung besteht. Die Antragstellerin wurde in der Abweisung ihres Antrages darüber aufgeklärt, dass ihre Eltern den Antrag…
…2016 keine Haushaltszugehörigkeit mit KV mehr, ab diesem Zeitpunkt erhält die Antragstellerin Ausgleichszahlung für den Sohn wegen überwiegender Kostentragung. Stellungnahme: Unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22.10.2015 steht die Familienbeihilfe nunmehr demjenigen zu, der das Kind in seinem Haushalt betreut…
…ist entweder ein gemeinsamer Haushalt mit dem Sohn oder aber die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten für den Sohn. Keine dieser Voraussetzungen sind bei der Bf. gegeben. Der Sohn hat einen eigenen Haushalt am Studienort in ***6***. Nach den vorgelegten Aufstellungen zu den Unterhaltskosten und den…
…Einkünfte von unter € 6000 beziehen sowie Familienbeihilfen für zwei Kinder bezogen würden. In der weiteren Erklärungsabgabe beantragen Sie aber den Unterhaltsabsatzbetrag für die Kinder, da kein gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter und den Kindern bestünde. Was ist nun richtig? Wohnen Sie in Ö bzw…
…beim anderen Elternteil kein Anspruch auf die Familienbeihilfe aus dem Titel der überwiegenden Kostentragung vorliegen, unabhängig davon, ob und wie viel an Unterhalt geleistet wird. Im konkreten Fall liegt im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (August 2022) schon deshalb kein gemeinsamer Haushalt des Kindes ***Sohn*** mit dem Beschwerdeführer…
…iVm VO 883/2004 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: kein gemeinsamer Haushalt mit KM und Kind Beweismittel: Vorhaltsbeantwortung vom 21.11.2016 Stellungnahme: zu wenig Unterhalt Aus dem elektronisch vorgelegten Akt des Finanzamts lässt sich entnehmen (Reihenfolge gemäß Finanzamtsakt): Abweisungsbescheid Mit dem angefochtenen Abweisungsbescheid vom 22…
…nochmals betont, dass im Jahr 2010 kein gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter ***7*** ***8*** vorlag und somit der Zuschlag zum Kinderbetreuungsgeld von der Kindesmutter zu Unrecht beantragt und bezogen wurde. - Laut der in Kopie beigeschlossenen Niederschrift vom 24.09.2010 der Stadt Graz, Amt für…
…Berufung und begründe diese wie folgt: In Ihren Abweisungshescheid vom 27.04.2015 wurde als Abweisungsgrund folgendes angegeben: - kein gemeinsames Haushalt mit meinem Sohn - zur niedrige Unterhaltskosten für meinem Sohn ***6*** Ich gebe Ihnen bekannt, dass ich seit einigen Jahren mit meine Frau geschieden bin…
…Berufung und begründe diese wie folgt: In Ihren Abweisungshescheid vom 27.04.2015 wurde als Abweisungsgrund folgendes angegeben: - kein gemeinsames Haushalt mit meinem Sohn - zur niedrige Unterhaltskosten für meinem Sohn C Ich gebe Ihnen bekannt, dass ich seit einigen Jahren mit meine Frau geschieden bin…
…wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. D befindet sich in Berufsausbildung/Lehre und bezieht eine Lehrlingsentschädigung. Da im obgenannten Zeitraum kein gemeinsamer Haushalt mit Sohn D vorliegt und keine überwiegende Unterhaltsleistung gegeben ist, war der Antrag auf Familienbeihilfe abzuweisen. Berufungsvorentscheidung Mit…
…des Frauenhauses angenommen, dass ab dem Monat 02/2018 kein gemeinsamer Haushalt mehr bestand. Die Gewährung erfolgte daher ab 02/2018 bei der Kindsmutter. Mit diesem Antrag ist somit die Verzichtserklärung widerrufen. Der Vater hat daher keinen Anspruch für stittigen Zeitraum." 10. Übermittlung der Stellungnahme…
…eingebracht am 29.04.2024, für den Zeitraum Dezember 2023 bis März 2024. Es liege kein gemeinsamer Haushalt der Eltern vor. Seit 30.11.2023 bestehe ein gemeinsamer Haushalt des Kindes mit dem Bf. an der Adresse ***Bf-Adr***. Daher stehe ihm die Familienbeihilfe ab…