…Ermittlung des voraussichtlichen Verlustes 2020 aufgefordert werden kann, sondern sollte lediglich eine rasche Berücksichtigung von voraussichtlichen Verlusten zur Liquiditätsstärkung ermöglichen, weshalb unmittelbar bei der Antragstellung kein gesonderter Nachweis erfolgen muss. Das Bundesfinanzgericht hat den vom Finanzamt als Verfahrenstitel für die Rechtskraftdurchbrechung herangezogenen § 295a BAO bestätigt…
…jenem Kalenderjahr bezogen gelten, in dem sie dem Bf zugeflossen sind. Der Zufluss erfolgte – woa – unbestritten und tatsächlich, weshalb (iVm § 4 Abs.1 BAO) ein Anwendungsfall des § 295a BAO nicht gegeben ist . (VwGH 20.02.2008, 2007/15/0259; 04.02.2009, 2006/15/0151…
…ob ein Anwendungsfall des § 217 Abs. 7 BAO vorliegt. Auf Antrag des Abgabenpflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der…
…Anrechnung ausländischer Abgaben auf inländische Abgaben auf der Grundlage mancher Doppelbesteuerungsabkommen argumentiere, dass eine Anrechnung von im Ausland entrichteter Umsatzsteuer durch die österreichische Rechtsordnung nicht gedeckt sei und dass somit kein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliege. Es komme aber nicht darauf an, ob die Abgabenvorschriften…
…Ebenso kein Anwendungsfall des § 295a BAO liegt vor, wenn es nach Bescheiderlass zur Änderung der Beurteilung eines bereits vorgefallenen Tatbestandes kommt (vgl abermals Tanzer/Unger in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO Stoll Kommentar §295a BAO Rz 1 [Stand Jänner 2023]). Somit ist festzuhalten: Im zu beurteilenden…
…noch um eine Herabsetzung des Entgeltes bzw. der Versicherungssumme und ist daher auch diese Bestimmung nicht anwendbar. Es liegt auch kein Anwendungsfall des § 295a BAO vor. Die Rückwirkung von Ereignissen im Sinne dieser Norm muss sich aus Abgabenvorschriften ergeben. § 295a BAO ist nur der Verfahrenstitel…
…aus Spekulationsgeschäften waren daher mit € 470.726,77 anzusetzen. Hinzuweisen ist, dass aus Sicht des BFG in der nachträglich eingetretenen Erlösminderung aufgrund der behaupteten Uneinbringlichkeit der Forderungen im Zusammenhang mit den anderen Grundstücken kein Anwendungsfall des § 295a BAO gegeben ist. Im Sinne der zitierten…
…liege kein Anwendungsfall des § 295a BAO vor. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 1.2.2017, in welcher - wie schon im Verfahren zur Wiederaufnahme - geltend gemacht wird, dass das Rechtsgeschäft im Hinblick auf Teil A Ziff. 3. des Bestandvertrages nicht wirksam zustande…
…GrEStG § 17 Rz 63). Somit liegt zusammenfassend bereits aus diesen Gründen kein Anwendungsfall des § 17 Abs. 2 iVm Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 vor. Daran kann auch der vom Bf. angeführte § 295a BAO nichts ändern. § 295a BAO ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung, die keinen…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegt, wenn im Jahr 2019 eine COVID-19-Rücklage gebildet wird und in der Folge die betrieblichen Einkünfte im Veranlagungsjahr 2020 tatsächlich positiv sind, liegt bislang noch keine Rechtsprechung des…
…sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegt, wenn im Jahr 2019 ein Verlust mittels Covid-19-Rücklage berücksichtigt wird, welcher in der Folge keine Deckung in den betrieblichen Einkünften des Veranlagungsjahres 2020 findet, in seinen Entscheidungen Ro 2023/15…
…somit kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO zu erblicken. Damit ist aber eine Einnahmensaldierung der in den Streitjahren zugeflossenen Rehabilitationsgelder mit den im Jahr 2016 erfolgten korrespondierenden Rückzahlungen ausgeschlossen. V. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des…
…beliefen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in der Regel keine Ereignisse im vorgenannten Sinn…
…Ihrer Gattin begründen keine Anfechtbarkeit des Abtretungsvertrages mit ex tunc-Wirkung." Der Bf teilte dazu durch seine steuerliche Vertretung mit, dass, unabhängig vom steuerlichen Rückwirkungsverbot, eine (gerichtliche oder außergerichtliche) Vertragsauflösung aufgrund eines zivilrechtlich relevanten Willensmangels ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellen könne…
…ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219; VwGH 20.2.2008, 2007/15/0259; VwGH 25.6.2008, 2006/15/0085; VwGH 4.2.2009, 2006/15/0151). Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO…
…Befunden um kein rückwirkendes Ereignis handelt, da ein derartiges Ereignis - damit ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann - nach Erlassung des Abgabenbescheids eintreten muss. Tritt ein solches Ereignis hingegen vor Bescheiderlassung ein, muss es bereits im Abgabenbescheid Berücksichtigung finden (vgl. Ritz, BAO 5 , § 295a Tz…
… 295a BAO als verfahrensrechtliches Instrument zur Umsetzung der Verständigungsregelung dann in Betracht, wenn das anwendbare DBA keine dem Art. 25 Abs. 2 entsprechende Bestimmung enthält (vgl. den diesbezüglichen Hinweis von Papst/Urtz, in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA2 Art. 25 Rz 99 auf Erlässe des BMF…
…Frage des Verfahrensrechtes, sondern eine des materiellen Abgabenrechtes (zB BFH, BStBl 2002 II 690). Eine solche Rückwirkung könne ausdrücklich auf Gesetzesstufe normiert sein (zB § 24 Abs. 6 EStG 1988) oder sich aus der Auslegung von Abgabenvorschriften ergeben. Keine rückwirkenden Ereignisse im Sinne des § 295a BAO…
…Demnach ist anhand der materiellen Abgabengesetze zu prüfen, ob ein Anwendungsfall des § 295a BAO vorliegen kann. Sehen Abgabenvorschriften eine Rückwirkung vor, ist nach § 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt…
…Sachverhalt). Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in der Regel keine Ereignisse im vorgenannten Sinn…