…wenn zwischen Schaden und Wiederherstellung eine längere Zeitspanne liegt, ohne dass triftige finanzielle Gründe dafür verantwortlich sind (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB, § 34 Tz 24). Nicht der befürchtete, sondern nur der konkret bei einem Steuerpflichtigen infolge katastrophenähnlicher Sachverhalte eingetretene Schaden und die Kosten seiner Beseitigung sind…
…kommen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur Schäden infolge von Naturereignissen in Frage. Zu solchen Ereignissen zählen neben den im Gesetz genannten Naturkatastrophen ferner z.B. Sturmschäden, Schäden durch Flächenbrand, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis wie z.B…
…O., § 34 Abs. 2 bis 5 EStG, Rz 15). Die gegenständlichen Aufwendungen zur Beseitigung der Folgen eines katastrophenähnliche Schadensereignis (Brand) in Form der gänzlichen Neuerrichtung der Zufahrtsstraße hat die Bf. unmittelbar selbst getroffen und sind der Bf. aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Zudem ist festzuhalten…
…6 - 9, Tz 4). Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher (vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter, aber unter die allgemeine Regelung…
…allgemeines Schadensereignis dann vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Als solche Schadensereignisse werden zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher genannt (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, § 34, Einzelfälle: Schadensfälle…
…außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust zumindest durch ein katastrophenähnliches Ereignis, durch höhere Gewalt im engeren Sinn, eingetreten ist zB Brand, Überflutungen, Verwüstungen durch Einbrecher (Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, § 34, Einzelfälle unter "Schadensfälle"). Bei Begünstigungsvorschriften - um eine solche handelt es sich bei § 34 EStG…
…erhebliche Schäden verursacht hat, ist nicht dokumentiert. Zudem wurde auch vom Unabhängigen Finanzsenat in mehreren Entscheidungen ein durch einen mehrtägigen Dauerregen ausgelöster Wassereintritt im Keller durch das Kanalsystem nur als katastrophenähnliches Ereignis angesehen und eine Ausnahme von der Berücksichtigung eines Selbstbehaltes verneint (UFS 28.12…
…dass der Schadenseintritt durch eine Naturkatastrophe bzw. katastrophenähnliche Ereignis hervorgerufen bzw. verursacht worden ist. Aus der Aktenlage ist vielmehr zu entnehmen, dass sich der Wasserschaden infolge eines geplatzten Panzerschlauches bei der Küchenabwäsche ereignete. Auch für die Annahme, dass die Beschädigung des Panzerschlauches als schadenskausales Ereignisses…
…können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausnahmsweise dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust des zerstörten ursprünglichen Wirtschaftsguts durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, also eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat (vgl VwGH 1. September 2015, 2012/15/0178)…
…Abgrenzung zum Katastrophenschaden liegt ein allgemeines Schadensereignis vor, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat, deren Beseitigung lebensnotwendig ist (VwGH 21.10.1980, 2965/80). Als solche Schadensereignisse kommen z.B…
…des Verwaltungsgerichtshofes ausnahmsweise dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust des zerstörten ursprünglichen Wirtschaftsguts durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, also eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Dass Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens…
…Voraussetzung ist diesen nach der VwGH-Rechtsprechung das Vorliegen eines außergewöhnlichen Schadensereignisses, durch welches der Verlust dabei zerstörter Wirtschaftsgüter aufgrund höherer Gewalt im engeren Sinn bzw. durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, also durch eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt wurde. In einem solchen Fall können Aufwendungen…
…Nachweis über das Schadensereignis nur mittels der von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften zulassen möchte, sei vom Gesetz nicht gedeckt. Im Übrigen solle auch hier nicht der Nachweis eines Katastrophenschadens sondern nur der Nachweis eines allgemeinen Schaden durch ein katastrophenähnliches Ereignis erbracht werden…
…wenn der Verlust durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist (VwGH 21.10.80, 2965/80, S Rz 58). Da Abs. 6 nur regelt, wann ein Selbstbehalt entfallen kann (LStR 906) kann eine agB mit Selbstbehalt auch bei anderen Schadensfällen als "Katastrophen" gegeben sein zB nach…
…Teilstrich EStG 1988 liegt ein allgemeines Schadensereignis vor, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat, deren Beseitigung lebensnotwendig ist (VwGH 21.10.1980, 2965/80). Als solche Schadensereignisse kommen z.B…
…zum Katastrophenschaden liegt ein allgemeines Schadensereignis vor, wenn der Verlust durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat, deren Beseitigung lebensnotwendig ist (VwGH 21.10.1980, 2965/80). Als solche Schadensereignisse kommen zB Brand (VwGH…
…Ein allgemeines Schadensereignis liegt vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, somit durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist. Als solche Schadenereignisse kommen zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Hofstätter/Reichel, Kommentar § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Das Wohn- und…
…wenn die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung des zerstörten Wirtschaftsgutes nicht zuzumuten sei. Ein allgemeines Schadensereignis liege vor, wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, somit durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten sei, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt habe. Als solche Schadensereignisse kämen z. B…
…ist. Hiervon ausgenommen sind allerdings die Ersatzbeschaffungen von zerstörten Wirtschaftsgütern aufgrund einer aufgezwungenen Schadenslage infolge höherer Gewalt oder katastrophenähnliche Ereignisse. Im Fall der beschwerdeführenden Partei kann aber in Bezug auf das Gebäude betreffend die Liegenschaft in ***Gemeinde*** nicht von einem zerstörten Wirtschaftsgut gesprochen werden, da…
…Kranwagen" vom 21. November 2013. Der Bf wurde mit Vorhalt vom 15. Mai 2019 um Bekanntgabe und Nachweisführung über Ort und Zeit der Katastrophe, des konkreten Schadensfalles, sowie Benennung der betroffenen Wirtschaftsgüter aufgefordert. Weiters wurde der Bf aufgefordert einen Nachweis zu erbringen, welche Arbeiten von…