…aus Fremdvermietung- und Verpachtung enthalten sind, welche dem Sonder-Betriebsvermögen von ***KH*** zuzurechnen sind. Seit Bestehen der Kommanditgesellschaft ist diese gesamtverlustig gewesen. Abgesehen davon wurde im Gutachten des Beschwerdeführers kein kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Ad Wiederaufnahmebescheide betreffend…
…des § 203 HGB bzw. UGB nur Aufwendungen zu aktivieren. Neben dem Verstoß gegen den ausdrücklichen Gesetzeswortlaut würde die Aktivierung sogenannter Zusatzkosten, wie kalkulatorischer Unternehmerlohn, soweit diesem kein Aufwand gegenübersteht, auch zu einem unzulässigen Ausweis nicht realisierter Gewinne führen.“ Die Vorbringen des Bf. geben keine Anhaltspunkte…
…Der Herstellungsvorgang beginnt mit der Planung und endet, wenn das hergestellte Wirtschaftsgut zur Verwendung bereit ist. Aktiviert werden Aufwendungen, nicht aber kalkulatorische Kosten der Kostenrechnung (Straube/Gassner/ Lahodny-Karner/Urtz HGB § 203 Rz 22 zum kalkulatorischen Unternehmerlohn; vgl Jakom/Laudacher EStG 2010, § 6 Rz 31). …
…in den bisher ermittelten bewertungsrelevanten Überschüssen keine ausreichende Berücksichtigung von Kosten der Unternehmensführung erfolgt sei und deswegen ein zusätzlicher Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohnes vorzunehmen gewesen wäre. Demnach scheide auch der Ansatz von solchen kalkulatorischen Unternehmerlöhnen nach den Informationen des Gutachters aus. Zusammenfassend könne festgehalten werden…
… 2. es weiters unmöglich macht, mit dem durchschnittlich zu erzielenden Bruttoumsatz im Unternehmen die durchschnittlichen Kosten des Betriebs des Pokercasinos unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abzudecken; insbesondere einem umsichtig handelnden durchschnittlichen Unternehmer die Möglichkeit nimmt, einen angemessenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MONDSEE-TREUHAND Wiedlroither GmbH, Alfred Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** (nunmehr: Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gruber Steuerberatung GmbH, Gassen 2, 3393 Zelking bei Melk, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk…
2.1.2008-31.12.2009 | 42.000,00 | 13.7.2010 | "Werbeaustrahlung auf TV Sat Sender ***2***" (30x monatlich/3x täglich/30 Sekunden) | Februar, April, Juni 2010 | 19.278,00 | 3.1.2011 | "Werbeaustrahlung auf TV Sat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***Ri***, den Richter ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichterinnen ***Lr1*** und ***Lr2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 11. Mai 2016 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
Ein Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ergab, dass im Zeitraum der behaupteten Leistungserbringung lediglich zwei Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet waren. Deren Anmeldung bestand aber auch nur bis Ende September 2016, weshalb im vermeintlichen Leistungszeitraum Oktober u. November 2016 überhaupt keine angemeldeten Arbeitnehmer. Auszug GISA Zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…