…in Betracht. 4. Auf dieses Ergänzungsersuchen antwortete die Bf., sie lebe mit ihrem Partner in einer Lebensgemeinschaft und beide hätten für die künstliche Befruchtung einen Notariatsakt unterzeichnet. 2021/2022 hätten sie und ihr Lebenspartner ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Wien gehabt. Die genetischen Untersuchungen sowie die…
…versagte daher mangels Vorlage von Belegen den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Kosten für digitale Arbeitsmittel und versagte den Abzug der Ausgaben für die künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung mangels Zwangsläufigkeit. Nach eingebrachtem Vorlageantrag führte die Behörde nochmals ein Vorhalteverfahren durch und legte der Bf…
…Belastung mit Selbstbehalt. In seinem Vorlagebericht vom 1.10.2024 bringt das FA vor: Das innerstaatliche Verbot, als alleinstehende Frau eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen, schließe bei Umgehung dieses Verbots die Zwangsläufigkeit per se aus. Erwägungen des BFG über die Beschwerde: A.)Feststellungen 1…
…Des Weiteren ist es unzulässig, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG). Die Verbote gelten unabhängig davon…
…der Bf. aus, dass seine Frau und er seit mehreren Jahren eine Familie planten und im Jahr 2017 mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung – wie mit Rechnungen nachweisbar – durchgeführt worden seien. Seine Frau habe mehrere Fehlgeburten erlitten und sei deshalb unter ärztlicher Aufsicht gestanden, weshalb ihr…
…Entscheidungsgründe: Das Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: Die Beschwerdeführerin (Bf.) habe in der Einkommensteuererklärung 2013 Kosten für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation - kurz "IVF") in den USA am Center for Human Reproduction in New York in Höhe von € 71…
…2002/15/0124, mit der Frage befasst. ob die Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung anzusehen seien. Er hat in dem - den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufhebenden - Erkenntnis ausgeführt, dass für die abschließende Beurteilung Feststellungen über die Ursache der Fortpflanzungsunfähigkeit…
…Ehemann sind Eltern des mj ***2***. Das Kind wurde in den USA unter Nutzung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mittels künstlicher Befruchtung gezeugt und von einer Leihmutter am ***8*** geboren. Für diesen Prozess sind im Jahr 2018 Kosten idH von €…
…machen einer Krankheit dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…wurde der Bescheid abgeändert. Nunmehr wurden zusätzlich auch die durch die Bf bekanntgegebenen ausländischen Einkünfte der Bf in Deutschland berücksichtigt . Ein Ansatz der strittigen Kosten der IVF erfolgte nicht (Schreiben der Bf vom 22.1.2024). Eine künstliche Befruchtung sei in Österreich gem. § 2 Abs…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…vor, so sind jene Kosten abzugsfähig, die deren Heilung, Besserung oder ihrem Erträglichmachen dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation (vgl. Doralt, EStG11, § 34 Tz 78, mit…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…so sind jene Kosten abzugsfähig, die der Heilung, Besserung oder dem Erträglichmachen einer Krankheit dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation (vgl. Doralt, EStG11, § 34 Tz 78…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation, weil in diesen Fällen keine oder keine unmittelbare Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit besteht. Absetzbar sind v.a…
…sind jene Kosten abzugsfähig, die der Heilung, Besserung oder dem Erträglichmachen einer Krankheit dienen. Nicht absetzbar sind Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten und die Erhaltung der Gesundheit, für Verhütungsmittel, eine künstliche Befruchtung, eine Frischzellenkur oder eine Schönheitsoperation (vgl. Doralt, EStG 11 , § 34 Tz 78…