…Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde in den von der belangten Behörde geführten Akten als bevollmächtigter steuerlicher Vertreter des Beschwerdeführers vermerkt war. Weiters ist darauf zu verweisen, dass die belangte Behörde ursprünglich keine Zweifel daran hegte, dass eine Beschwerdeerhebung im Namen des Beschwerdeführers vorliegt und hat…
…Anteil in der Abrechnung der Krankenanstalt - allenfalls in Ergänzung mit weiteren Unterlagen wie einem Rahmenvertrag - erkennbar ausgewiesen wird und in der Folge dem Arzt auch als solcher - allenfalls unter Abzug eines Bearbeitungsbeitrags - weitergeleitet wird. Nur dann kann es sich um ein lediglich in fremdem Namen…
…der Beschwerde in fremdem Namen ein Gesamtschuldverhältnis vorgelegen wäre. Die Beschwerde war aber vom Bf persönlich und unvertreten bei der BH X eingebracht worden. - Die Zustellung des Gebührenbescheides ist rechtmäßig an die aufrechte Hauptwohnsitz-Adresse des Bf erfolgt. Wenn daher der Bf in Anbetracht des…
…Abs. 3 lit b GebG entstanden. In § 13 Abs. 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren, ua. bei Eingaben, die Entstehung einer solidarischen Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt. Nach dieser Bestimmung wird also derjenige zum Gesamtschuldner mit den im Abs…
…Schrift in ihrem Auftrag überreicht worden ist. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 20. Lfg (März 2016), § 13 GebG 1957, führt dazu aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt…
…um den „Rabatt” gekürzten Betrag an den Fotografen weiter. Vermittler ist, wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Der Vermittler tritt nach außen in fremdem Namen auf. Der Vermittler führt einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht selbst aber außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches…
…Gebührenschuld für denjenigen normiert, der im fremden Namen handelt. In fremden Namen wurde die Beschwerde verfasst und auch unterfertigt. Die körperliche Überreichung der Beschwerdeschrift durch den Vertretenen, Herrn JW, allein kann das Handeln in fremdem Namen aufgrund erteilter Vollmacht nicht beschneiden. Somit erging der gegenständliche…
…1957. Fellner führt in Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 20. Lfg (März 2016), zu § 13 Abs.3 GebG 1957, führt aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt." Hinsichtlich…
…kann es sich um ein lediglich in fremdem Namen verrechnetes Entgelt handeln und zu einer gesonderten Betrachtung dieses Entgeltteils führen." Im vorliegenden Fall wird aber nach der oben beispielhaft angeführten Rechnung der im Namen des Arztes eingehobene Anteil, auch nicht in Ergänzung mit dem Rahmenvertrag…
…in unterschiedlichen Branchen für unterschiedliche Firmen (C, D, E und F) gearbeitet und unterschiedliche Produkte vertrieben. Bei der Tätigkeit der Bf. handelte es sich jedoch durchwegs um die klassische Vertriebstätigkeit eines Warenpräsentators, bei welcher Waren oder Dienstleistungen präsentiert und in fremdem Namen und auf fremde…
…führt dazu aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt." Hinsichtlich des damit entstehenden Gesamtschuldverhältnisses verweist Fellner auf die Ausführungen zur vorhergehenden Bestimmung des § 13 Abs 2 GebG: …
…dass ein (Teil)Betrag im fremden Namen und für fremde Rechnung eingehoben werde. Die jeweilig auf den Ausgangsrechnungen umsatzsteuerfrei belassenen Beträge seien auf dem Konto 4819 - "abgespaltenes Arzthonorar" - verbucht. Gemäß §§ 37 und 38 KALG, LGBl. Nr. 66/1999, in der für die Streitjahre maßgeblichen Fassung…
…die in offener Stellvertretung handeln. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 20. Lfg (März 2016), § 13 GebG 1957, führt dazu aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt." Hinsichtlich des…
…führt dazu aus: "Im § 13 Abs 3 GebG wird in Bezug auf bestimmte Stempelgebühren die Entstehung einer (solidarischen) Gebührenschuld für denjenigen normiert, der in fremdem Namen handelt." Hinsichtlich des damit entstehenden Gesamtschuldverhältnisses verweist Fellner auf die Ausführungen zur vorhergehenden Bestimmung des § 13 Abs 2 GebG: …
…entrichtet worden sei, obwohl sie in fremdem Namen vereinnahmt worden sei. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass bei der Primärschuldnerin zum 31.12.2013 noch nicht beglichene Forderungen in der Höhe von € 354.534,11 bestanden hätten (siehe Anlage „Offene Posten Forderungen“). Bei diesen…
…in welchem nach der Rechtsprechung ausnahmsweise (etwa weil nur Bagatellbeträge betroffen seien oder die Zwischenperson die Beträge lediglich als Bote weitergebe) auf die Kenntnis über ein Auftreten im fremden Namen und die Höhe des als durchlaufenden Postens zu behandelnden Betrags verzichtet werden könnte. Somit vertritt…
…also in fremdem Namen, weshalb die Lieferung der Äpfel und Birnen Herrn ***Gf*** und nicht der Bf. zuzurechnen ist. Auch die Lieferung von zwei Vorführmatratzen an das Mitglied ***2*** in Österreich ist nicht glaubhaft: In den vorgelegten Eingangsrechnungen findet sich nur eine Rechnung der Firma…
…wurden abgeschlossen. Die Lokale waren unter "***W***" gebrandet und die Bf. sei ähnlich wie bei ***Franchiseunternehmen*** unter dieser Marke aufgetreten, sei aber immer in fremdem Namen tätig geworden. Zu beachten sei weiters, dass der UFS am 18.11.2009, RV/0290-S/09 entschieden hat…
…nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen sind: Die Bf. hat keine Gelder in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und ist auch keine Rechtsanwältin, weshalb die von ihr veruntreuten Gelder keine durchlaufenden Posten sind. • Der "strafbestimmende Wertbetrag" ist ein Begriff aus dem Finanzstrafverfahren, der in…
…ein Vermittler einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten initiiere. Der Vermittler selbst trete im vermittelten Geschäft nicht auf. Er handle in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Für seine Leistung erhalte der Vermittlung eine Provision. Diese bilde die Bemessungsgrundlage seines Umsatzes. Anders als…