…von der Gebührenpflicht ausgenommen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Diese Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Bei Erwerb eines Grundstückes durch…
…von der Gebührenpflicht ausgenommen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Diese Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Bei Erwerb eines Grundstückes durch…
…von der Gebührenpflicht ausgenommen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Diese Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Bei Erwerb eines Grundstückes durch…
…von der Gebührenpflicht ausgenommen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Diese Gesetzesstelle will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden. Für die Anwendung der Abgrenzungsvorschrift genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Bei Erwerb eines Grundstückes durch…
…8. Aufl., § 15, E 139; Erkenntnis des BFG vom 29.1.2019, RV/4100284/2011). Diese Befreiungsbestimmung will eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden (FELLNER: Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgeschäftsgebühren, § 15 GebG, Rz. 66 mit mehreren Judikaturhinweisen, zuletzt etwa Erkenntnis des VwGH vom…
…Vorbehaltsfruchtgenussrecht ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG vor. Die vereinbarte Substanzabgeltung sei als Teil der Fruchtgenussrechtsvereinbarung auch Teil eines vertraglichen Gesamt-Synallagmas (identer Rechtsvorgang), welche im Zuge der Grunderwerbsteuerbemessung zu berücksichtigen sei und für welches zur Erfassungsnummer Nr. die angefallene Steuer selbstberechnet…
…also eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden ( Fellner , Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 66 zu § 15 GebG, mit mehreren Judikaturhinweisen, zuletzt etwa das Erkenntnis des VwGH vom 31. Mai 1995, 94/16/0238). Wie bereits mehrfach festgestellt, unterliegt der verfahrensgegenständliche Rechtsvorgang (Erwerb…
…also eine Doppelbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden ( Fellner , Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren, Rz 66 zu § 15 GebG, mit mehreren Judikaturhinweisen, zuletzt etwa das Erkenntnis des VwGH vom 31. Mai 1995, 94/16/0238). Wie bereits mehrfach festgestellt, unterliegt der verfahrensgegenständliche Rechtsvorgang (Erwerb…
…die Gesellschaftsteuer also nicht vom gesamten Kapitalbetrag, sondern bloß von den ersparten Zinsen berechnet werden. Damit läge kein identer Rechtsvorgang vor und die Bestimmung des § 15 Abs. 3 GebG 1957 käme nicht zur Anwendung. Ein Verzicht auf eine Rückzahlung der Kredite ist in der Urkunde…
…in etwa dieselbe Funktionsweise wie § 15 Abs. 3 GebG, der eine Verkehrsteuernkumulierung, dh eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden soll. Die Befreiungsvorschriften geben daher die Sicht frei, dass grundsätzlich keine Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den "allgemeinen Glücksspielabgaben" gemäß §§ 57 bis 59 GSpG einerseits…
…in etwa dieselbe Funktionsweise wie § 15 Abs. 3 GebG, der eine Verkehrsteuernkumulierung, dh eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden soll. Die Befreiungsvorschriften geben daher die Sicht frei, dass grundsätzlich keine Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den "allgemeinen Glücksspielabgaben" gemäß §§ 57 bis 59 GSpG einerseits…
…wie § 15 Abs. 3 GebG, der eine Verkehrsteuernkumulierung, dh eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden soll. Die Befreiungsvorschriften geben daher die Sicht frei, dass grundsätzlich keine Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den „allgemeinen Glücksspielabgaben“ gemäß §§ 57 bis 59 GSpG einerseits und den „besonderen Glücksspielabgaben“…
…wie § 15 Abs. 3 GebG, der eine Verkehrsteuernkumulierung, dh eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden soll. Die Befreiungsvorschriften geben daher die Sicht frei, dass grundsätzlich keine Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den „allgemeinen Glücksspielabgaben“ gemäß §§ 57 bis 59 GSpG einerseits und den „besonderen Glücksspielabgaben“…
…wie § 15 Abs. 3 GebG, der eine Verkehrsteuernkumulierung, dh eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung identer Rechtsvorgänge vermeiden soll. Die Befreiungsvorschriften geben daher die Sicht frei, dass grundsätzlich keine Unterschiede in der Abgabenbelastung zwischen den „allgemeinen Glücksspielabgaben“ gemäß §§ 57 bis 59 GSpG einerseits und den „besonderen Glücksspielabgaben“…
…Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Rechtsvorgang Am 1. Jänner 2013 schlossen der X und Herr BF (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) einen sog. "Pirschvertrag" ab…
…und der ***Bf1*** (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf.) als Pächter über das Bestandobjekt in ***1*** ein Bestandvertrag abgeschlossen worden sei. Dieser Rechtsvorgang wurde beim FA unter ErfNr*** erfasst. Dem Finanzamt vorgelegt allerdings nicht der Pachtvertrag, sondern ein Franchisevertrag (der auf den Pachtvertrag Bezug nimmt) zwischen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Verfahren vor dem Finanzamt 1.1. Grunderwerbsteuererklärung - Rechtsvorgang Mit elektronischer Grunderwerbsteuererklärung vom 4. Mai 2012 zeigte die ABC Rechtsanwälte GmbH dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, kurz Finanzamt) an, dass am 21…
…Kaufpreis festzusetzen. Begründet wurde die Beschwerde wie folgt: "Die Grunderwerbsteuer erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Sie knüpft jeweils an Rechtsvorgänge an und ist somit eine Rechtsverkehrssteuer. Aus der Anknüpfung an Vorgänge des Rechtsverkehrs folgt eine entsprechende formalrechtliche Beurteilung des Erwerbvorganges. Die Grunderwerbsteuer wird beim…
…Verkauf Nachbarliegenschaft ***EZ2*** an ***GbmH*** (100% Gesellschafter ***Z2***) 3. Vereinbarung Schadenersatz: ***GbmH*** an Josef und ***1*** über Entschädigungsleistung wegen Beeinträchtigung durch Nachbarliegenschaft ***EZ2*** De-facto sind an einem Tag drei Rechtsvorgänge erfolgt wobei im Zweifel davon auszugehen ist, dass diese in derselben juristischen Sekunde erfolgten…
…die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch…