…wenn und soweit diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Großmutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Großmutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen haben, da diese - wiederum nach innerstaatlichem Recht - iSd Art. 60 Abs. 1 dritter Satz der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 als Elternteil behandelt wird (sh…
…der haushaltsführenden Mutter der Bf.) gegenüber inländischen Staatsbürgern. Der Antrag der Bf. war daher abzuweisen. Ergänzend wird folgendes ausgeführt: In etlichen Erkenntnissen des Bundesfinanzgerichtes, z.B. RV/7102456/2017 vom 5.12.2017, wurde judiziert, dass unionsrechtlich der Antrag des in Österreich beschäftigten Elternteiles zwar…
…die Gewährung einer Ausgleichszahlung für seine beiden Kinder für den Zeitraum Jänner 2015 bis Dezember 2016. Seine Ehefrau war in Polen nicht beschäftigt und hat keine Familienleistungen bezogen. Auf dem Antrag ist zwar unter "Verzichtserklärung des haushaltführenden Elternteiles" der Name der Ehefrau in Blockbuchstaben angeführt…
…Obsorgeregelungen eines ungarischen Gerichtes) entscheidend. Der Antrag des Kindesvaters und Bfs. würde daher zugunsten der Großmutter wirken (siehe auch VwGH 2008/16/0040 - dort für die Kindesmutter- weil haushaltsführender Elternteil), wenn es sich um einen FB/Differenzzahlungsantrag handeln würde. Das Verfahren betreffend Differenzahlung ist aber…
…beider Eltern gehört hätten. Da die Hauhaltszugehörigkeit zum Beschwerdeführer seit 1.4.2014 aufgehoben sei, sei die Verzichtserklärung hinfällig und nicht mehr anwendbar. Haushaltsführender Elternteil sei seit diesem Zeitpunkt die getrennt lebende Gattin, der Beschwerdeführer habe keinen Anspruch mehr auf die Ausgleichszahlung. Es sei daher…
…August 2015 Familienbeihilfe bezogen worden. Der Beschwerdeführer vertrete die Ansicht, dass die Familienbeihilfe ihm "als Unterkunftsgeber und haushaltsführender Elternteil ab Geburt" zustehe. Tatsächlich habe sich das Kind auch noch nach dem August 2015 im Haushalt des Beschwerdeführers befunden. Am 2. September 2016 habe sich das…
…zur Novelle BGBl. Nr. 367/1991)." Nach der widerlegbaren Legalvermutung des § 2a Abs. 1 Satz 2 FLAG 1967 ist als haushaltsführender Elternteil die Mutter anzusehen. Da die Tochter des Bf. dem Haushalt ihrer Mutter M in Polen angehört, hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1…
…GP zur Novelle BGBl. Nr. 367/1991)." Nach der widerlegbaren Legalvermutung des § 2a Abs. 1 Satz 2 FLAG 1967 ist als haushaltsführender Elternteil die Mutter anzusehen. Da die Tochter des Bf. dem Haushalt ihrer Mutter in Ungarn angehört, hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1…
…eines ständigen Aufenthaltes in Österreich jedoch nicht entgegen. Ein Anspruch auf eine ausländische Beihilfe steht gemäß § 4 Abs 2 FLAG 1967 einer Ausgleichszahlung nicht entgegen. An Stelle der Ehegattin des Beschwerdeführers hat er selbst (als haushaltsführender Elternteil) gemäß § 2a Abs 2 FLAG 1967 erklärt, gemäß …
…anderen Elternteil erfolge. Als Beruf gab sie selbstständige Personenbetreuung, als Wohnort L, und als gemeinsamen Wohnort mit dem Kind inBosnien, (Bosnien) an, der Ehepartner Y M sei auch kroatischer Staatsbürger und habe weder einen Dienstgeber in Österreich noch im Ausland, er unterfertigte als haushaltsführender Elternteil…
…Kindererziehung: in einem Haushalt gemeinsam mit dem anderen Elternteil Beruf: Arbeitslos Angaben zur Partnerin, von der Sie nicht dauernd getrennt leben: (Name des Ehegattin des Bf. und SVNR) Beruf: Hausfrau Verzichtserklärung der Ehegattin als haushaltsführender Elternteil auf die vorrangig zustehende Familienbeihilfe für die Kinder zugunsten…
…wohne in Adresse_Ö, Familienwohnort sei Adresse_PL. Er sei "Selbständiger" und beziehe seit 25.4.2014 Bezüge vom AMS. Haushaltsführender Elternteil sei die Mutter J Ca, die in Polen lebe. Anspruch auf ausländische Familienleistungen habe im Jahr 2009 i.H.v. 3.726,00…
…Nr. 367/1991).“ Nach der widerlegbaren Legalvermutung des § 2a Abs. 1 Satz 2 FLAG 1967 ist als haushaltsführender Elternteil die Mutter anzusehen. Da E dem Haushalt ihrer Mutter A in der Slowakei angehört, hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 daher die Mutter…
…dass für den Monat September noch Deutschland geleistet hatte (OZ 21). Als haushaltsführender Elternteil hat der Ehemann die im FLAG vorgesehene Verzichtserklärung auf die Familienbeihilfe abgegeben und damit die Parteistellung der Bf begründet. In allen Fällen legte die Bf den Anträgen eine Ablichtung des österreichischen…
…jedes der beiden Kinder). Im gegenständlichen Fall steht der Gewährung der Familienbeihilfe an den Bf. zum einen der grundsätzlich bestehene Vorrang des Familienbeihilfenanspruches des haushaltführenden Elternteiles entgegen (vgl. die Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung) und zum anderen die nicht nachgewiesene überwiegende Kostentragung der Unterhaltskosten…
…im gegenständlichen Verfahren wohnt die Familie in Ungarn): Anspruchsprüfung unter Berücksichtigung des Unionsrechts nach nationalem Recht Nach den allgemeinen Regelungen des FLAG 1967 kann - außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts - die Führung des Haushaltes im Ausland für den haushaltsführenden Elternteil keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe begründen…
…a VO 883/2004 die österreichischen Rechtsvorschriften anzuwenden. Anspruchsprüfung unter Berücksichtigung des Unionsrechts nach nationalem Recht Nach den allgemeinen Regelungen des FLAG 1967 kann - außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts - die Führung des Haushaltes im Ausland für den haushaltsführenden Elternteil keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe begründen…
…2 FLAG 1967 als haushaltsführender Elternteil auf die vorrangig zustehende Ausgleichszahlung für die im Juli 2004 geborene C Bová und für den im Juni 2007 geborenen D Ba für den Zeitraum November 2008 bis April 2011 sowie für die im Juni 2010 geborene E Bová…
…3 VO 987/2009 das österreichische Finanzamt den vom Vater gestellten Antrag auf Ausgleichszahlung/Differenzzahlung bzw. Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag), wenn und soweit diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Mutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Mutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen hat (vgl. BFH 28.4.2016…
… 2 Abs. 3 FLAG 1967 geht gemäß § 2a Abs. 1 Satz 1 FLAG 1967 der Anspruch des überwiegend haushaltsführenden Elternteils dem Anspruch des anderen Elternteils vor. Im Beschwerdefall liegt ein gemeinsamer Haushalt der Eltern seit März 2017 nicht mehr vor. Die Regelung des § 2a FLAG…