…da der Bf. aufgrund seines Gesundheitszustandes ab 06.04.2004 handlungsunfähig gewesen sei. Im Zuge eines am 15.03.2004 eingebrachten Stundungsansuchens habe der Bf. noch einen Zahlungsplan für die Entrichtung der Umsatzsteuer 01/2004 vorgelegt. Es seien die Zahlungen plangemäß getätigt worden. Es liege…
…die Frage, ob der Bf. krankheitsbedingt nicht in der Lage war, seine Handlungsunfähigkeit zu erkennen, was ihn auch an seinem Rücktritt gehindert habe. Der Bf. hatte zweifellos einen lebensbedrohenden Zustand überwunden und danach und auch jetzt noch an Folgen von Komplikationen zu leiden, die bei…
…am 2.8.2017, Beschwerde und begründete diese im Wesentlichen damit, dass er seit 28.2.2014 aufgrund eines schweren Verkehrsunfalles handlungsunfähig gewesen und im Sommer 2015 von seinem Bruder als Geschäftsführer abgelöst worden sei, unerledigte Beschwerden bezüglich der Abgabenbescheide anhängig seien, der Steuerberater es…
…mit, dass im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Unterlagen beschlagnahmt und Konten eingefroren wurden, sodass die Firma ***2*** seit Anfang Juli handlungsunfähig gewesen sei und ihre Geschäftstätigkeit eingestellt habe. Dem Bf sei es daher ab Juli 2017 unmöglich gewesen Steuern zu entrichten und Steuererklärungen abzugeben. Nach…
…ersetzen nicht schuldig (§ 1306 ABGB). Wird der Nachweis erbracht, dass der zur Haftung herangezogene Vertreter zufolge schwerwiegender Erkrankung völlig handlungsunfähig ist, sodass er nicht nur für die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten nicht sorgen konnte, sondern auch nicht seine Entbindung als Geschäftsführer veranlassen konnte, wird von Schuldlosigkeit …
…das Konkursverfahren eröffnet worden. Die Bf. sei somit ab diesem Zeitpunkt handlungsunfähig gewesen und konnte daher auch als persönlich haftende Gesellschafterin keine neuen Haftungen mehr begründen. Die Primärschuldnerin habe ab diesem Zeitpunkt keine steuererzeugende Tätigkeit mehr ausgeübt. Allfällige persönliche Verbindlichkeiten wären im Insolvenzverfahren abzuhandeln. Das…
…zumal sich weder die Gattin noch der Bf. "eine neue Bleibe" leisten habe können und der Bf. infolge der psychsichen Erkrankung handlungsunfähig gewesen sei. Da die Gattin gewalttätig gewesen sei, habe er eine Scheidungsklage eingebracht. Obwohl er den Prozess aufgrund des Verschuldens seiner damaligen Gattin…
…330/98t; OGH 28.6.2007, 3 Ob 113/07z), sodass in diesem Fall an eine im Firmenbuch gelöschte juristische Person mangels Handlungsfähigkeit keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden können. Eine Zustellung etwa an den früheren Geschäftsführer wäre unwirksam (vgl. OGH 28.6.2007, 3…
…weshalb die Bf. noch als Bescheidadressat in Frage kommen könne. Durch den Wegfall der organschaftlichen Vertreter sei die Bf. jedoch handlungsunfähig. Dies führe jedoch nicht zum Erlöschen einer (Zustell-) Vollmacht. Die Bestellung eines Zustellkurators werde nicht möglich sein, weil das Firmenbuchgericht bei einer gelöschten Gesellschaft…
…zurückgelegt. Nach einem Versuch, für eine neue Firma Dienstnehmer abzuwerben, sei er entlassen worden. Die A.GmbH sei somit handlungsunfähig gewesen; es habe ein interimsmäßiger Notgeschäftsführer bestellt werden müssen. Bei seiner Bestellung im August 2007 sei der Bf. nur von einer vorübergehenden Geschäftsführertätigkeit ausgegangen. Er…
…gewesen sei, die Gesellschaft aufgrund der über den Bf verhängten Untersuchungshaft und dem zuvor erfolgte Austritt sämtlicher Mitarbeiter handlungsunfähig und darüber hinaus auch nicht steuerlich vertreten gewesen sei. Aufgrund der Beschlagnahmung sämtlicher Buchhaltungsunterlagen durch die Staatsanwaltschaft sei es dem Bf bis heute nicht möglich, einen…
…Wenn der Bf. infolge Krankheit an der Erfüllung der ihn treffenden Verpflichtungen gehindert gewesen sei, hätte er seine Stellung als Geschäftsführer niederlegen müssen. Von einer vollständigen Handlungsunfähigkeit könne nicht ausgegangen werden, da es dem Bf. möglich gewesen sei, einen Dritten inoffiziell mit der Geschäftsführung zu…
…Wiedereinsetzungsantrag ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass nur eine die Dispositionsfähigkeit völlig ausschließende Krankheit einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund darstelle. Eine solche Handlungsunfähigkeit habe die Antragstellerin aber nicht nachgewiesen. Trotz ihrer Erkrankung und Absonderung wäre es bspw. möglich gewesen zu telefonieren und einen Vertreter zu…
…Ausbruch gekommen. Mein Geburtsdatum ist ***4***. 2.) Ich bin ab ca. 2000 beim BG Baden besachwaltet, habe diese Tatsache der festgesteilten Prozess- und später Handlungsunfähigkeit beim Finanzamt Baden u. FA Baden Mödling sofort und mehrmals gemeldet und Aufhebung aller Finanzverwaltungsakte FA Baden, Bescheide u. Rückstandsausweise…
…an diese vorzunehmenden Zustellungen, einen Kurator für die X-GmbH bestellen. Das örtlich und sachlich zuständige Bezirksgericht BG hat mit Beschluss vom z.z.2016, Gz., für die handlungsunfähige Gesellschaft „X-GmbH (FN1)“ Herrn Dr.B, Rechtsanwalt in Anschrift, zum Abwesenheitskurator gemäß § 270 ABGB bestellt…
…vorgelegt. Herr XY habe dem Finanzamt gegenüber mehrmals die Ansicht vertreten, dass die GmbH nicht mehr partei- und nicht mehr handlungsfähig sei und daher Bescheide an die GmbH ins Leere gingen. Dies habe das Finanzamt zunächst als falsch beurteilt. Mit der nunmehrigen Stellungnahme werde die…
…Mit der Abschaffung der Stempelmarken habe die Haftung des Rechtsvertreters nach § 13 Abs. 3 GebG ihren ursprünglichen Sinn verloren und gelte dementsprechend nur noch für Vertreter von handlungsunfähigen Personen, welche eines gesetzlichen Vertreters bedürfen. Gebührenschuldner bleibe der Antragsteller und sei aus dem BuLVwG-EGebV eine…
…Mit der Abschaffung der Stempelmarken habe die Haftung des Rechtsvertreters nach § 13 Abs. 3 GebG ihren ursprünglichen Sinn verloren und gelte dementsprechend nur noch für Vertreter von handlungsunfähigen Personen, welche eines gesetzlichen Vertreters bedürfen. Gebührenschuldner bleibe der Antragsteller und sei aus dem BuLVwG-EGebV eine…
…Mit der Abschaffung der Stempelmarken habe die Haftung des Rechtsvertreters nach § 13 Abs. 3 GebG ihren ursprünglichen Sinn verloren und gelte dementsprechend nur noch für Vertreter von handlungsunfähigen Personen, welche eines gesetzlichen Vertreters bedürfen. Gebührenschuldner bleibe der Antragsteller und sei aus dem BuLVwG-EGebV eine…
…zu § 13 Abs. 3 GebG mit der Abschaffung der Stempelmarken diese Bestimmung ihren ursprünglichen Sinn verloren hätte und nur noch für Vertreter von handlungsunfähigen Personen gelte, Gebührenschuldner sei und bliebe der Antragsteller und sei aus der BuLVwG-EGebV eine Gebührenhaftung des Rechtsvertreters nicht ersichtlich, sodass…