…Dies gilt selbst dann, wenn das Wirtschaftsgut von einer beeinträchtigten Person entsprechend verwendet wird. Bezüglich der Abgrenzung von einem handelsüblichen Schlafsystem zu einer behindertenspezifischen Vorrichtung ist auf die Ausführungen des VwGH in seiner Entscheidung vom 04.03.2009 (VwGH 04.03.2009, 2008/15/0292…
…hat die belangte Behörde außergewöhnliche Belastungen mit der Begründung nicht anerkannt, es lägen keine behindertenspezifischen Vorrichtungen vor; die belangte Behörde spricht von handelsüblichen Schlafsystemen, die von nicht behinderten Personen gleichermaßen genutzt würden. Somit hat sie auch für diese Aufwendungen die Außergewöhnlichkeit und die Zwangsläufigkeit iSd…
…des Bundesfinanzgerichts mit der Anschaffung einer handelsüblichen Matratze vergleichbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu beispielsweise im Erkenntnis vom 04.03.2009, 2008/15/0292, ausgeführt, dass zwei Sets an Matratzen deshalb nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt wurden, weil keine behindertenspezifischen Vorrichtungen vorlagen; somit handelsübliche Schlafsysteme…
…hat die belangte Behörde außergewöhnliche Belastungen mit der Begründung nicht anerkannt, es lägen keine behindertenspezifischen Vorrichtungen vor; die belangte Behörde spricht von handelsüblichen Schlafsystemen, die von nicht behinderten Personen gleichermaßen genutzt würden. Somit hat sie auch für diese Aufwendungen die Außergewöhnlichkeit und die Zwangsläufigkeit iSd…
…der VwGH in seinem Erkenntnis vom 4.3.2009, 2008/15/0292 bezüglich der Anschaffung von Matratzen und speziellen Lattenrosten ausführt, dass zwar laut Behörde handelsübliche Schlafsysteme vorliegen, der Beschwerdeführer aber im fortgesetzten verfahren nachweisen könnte, dass diese Wirtschaftsgüter über eine Standardausstattung hinausgehen und im…
…hat die belangte Behörde außergewöhnliche Belastungen mit der Begründung nicht anerkannt, es lägen keine behindertenspezifischen Vorrichtungen vor; die belangte Behörde spricht von handelsüblichen Schlafsystemen, die von nicht behinderten Personen gleichermaßen genutzt würden. Somit hat sie auch für diese Aufwendungen die Außergewöhnlichkeit und die Zwangsläufigkeit iSd…