…begründete Pfandrang bleibt für das Verwertungsverfahren gewahrt, das nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zugunsten der Abgabenforderung eingeleitet wird. Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit c GBG 1955 in…
… 229 BAO. Dieser sei gemäß § 4 AbgEO ein Exekutionstitel und berechtige die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Mit den Haftungsbescheiden vom 16. November 2016 und vom 2. Mai 2017 sei der Bf für die Abgabenschuldigkeiten der Y…
…Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Die Pfändung vom 19.02.2019 sei aufgrund des Rückstandsausweises vom 19.02.2019 zu Recht ergangen und seine Beschwerde sei daher abzuweisen gewesen. Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolge mittels Pfändung derselben…
…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…
…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…
…3 leg.cit kann eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körpersicher Sachen sowohl im finanzbehördlichen als auch im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. In der Beschwerde wird nicht vorgebracht, dass die Vollstreckbarkeit iSd …
…Eine Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. (3) Bei allen übrigen Vollstreckungsarten ist nur ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren zulässig. Die Durchführung eines solchen Verfahrens…
…Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser sei Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren. Dieser berechtige die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Vollstreckungshandlungen zur Sicherung einer Abgabenschuld seien zulässig, noch ehe der…
…Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Da zur Sicherung von Abgabenansprüchen im finanzbehördlichen Verfahren nur die im § 78 Abs. 2 AbgEO erschöpfend aufgezählten Vollstreckungsarten zugelassen sind, darf bei Exekution auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen…
…Dies ist gemäß § 4 Abgabenexekutionsordnung ein Exekutionstitel und berechtigt die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Da zum Zeitpunkt der Pfändung ein aufrechter Exekutionstitel vorlag und keine Hemmungstatbestände bekannt waren, entsprach die Pfändung den rechtlichen Bestimmungen. Der zur…
…Dieser sei ein Exekutionstitel gemäß § 4 AbgEO und berechtige die Abgabenbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Der BF beantragte am 22.9.2020 die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (BFG). Ein weiteres Vorbringen erstattete er nicht. Mit Vorlagebericht…
…Sachen, auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen und auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen kann gemäß § 3 Abs. 2 AbgEO im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im…
…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht…
…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in Betracht…
…2 leg.cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren endet mit der Pfändung; eine Verwertung kommt im Sicherungsverfahren nicht in…
…Zur Sicherung kann gemäß § 78 Abs. 2 AbgEO nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Wohnsitzfinanzamt ist gemäß § 20 Abs. 1 AVOG 2010 das Finanzamt…
…vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. (2) Zur Sicherung kann nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden…
…Erbübereinkommens - ist mit dem gegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbar. Im gegenständlichen Erbfalle wird mittels Erbübereinkommen und Einantwortung der nachlasszugehörige Liegenschaftsbesitz zwischen den Miterbinnen verteilt und als Wertausgleich für die Wertinäquivalenz eine Erbteilsergänzungsforderung vereinbart und deren Bezahlung grundbücherlich sichergestellt. Es wird hier nur der Nachlass verteilt und…
…Erbübereinkommens - ist mit dem gegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbar. Im gegenständlichen Erbfalle wird mittels Erbübereinkommen und Einantwortung der nachlasszugehörige Liegenschaftsbesitz zwischen den Miterbinnen verteilt und als Wertausgleich für die Wertinäquivalenz eine Erbteilsergänzungsforderung vereinbart und deren Bezahlung grundbücherlich sichergestellt. Es wird hier nur der Nachlass verteilt und…
…Erbübereinkommens - ist mit dem gegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbar. Im gegenständlichen Erbfalle wird mittels Erbübereinkommen und Einantwortung der nachlasszugehörige Liegenschaftsbesitz zwischen den Miterbinnen verteilt und als Wertausgleich für die Wertinäquivalenz eine Erbteilsergänzungsforderung vereinbart und deren Bezahlung grundbücherlich sichergestellt. Es wird hier nur der Nachlass verteilt und…