…nicht einmal der Höhe nach zu diesem Tage habe feststehen können. Die Voraussetzungen seien aber damit für einen Säumniszuschlag, nämlich das grobe Verschulden im Sinne der Entscheidung des UFS Innsbruck vom 9.1.2012, RV/0470-I/11, nicht erfüllt und die Vorschreibung eines Säumniszuschlages…
…wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Sie ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin entgegen den Beschwerdeausführungen grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung der USt zu verantworten habe, da sie selbst im internationalen Warenhandel, sowohl im Binnenmarkt als auch mit Geschäftspartnern in Drittländern…
…konkreten Argumente und Belege, die in unserer Beschwerde vorgebracht wurden, überhaupt nicht gewürdigt, und stattdessen den Satz angeführt: "Kein grobes Verschulden kann nur dann anzunehmen sein, wenn der/die Abgabepflichtige in der Vergangenheit den abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.", welcher geeignet erscheint, gegebenenfalls die automationsunterstützte Verhängung…
…7 BAO erfüllt sind. Demnach sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Beschwerdeerledigungen haben grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung Bedacht zu nehmen. Daher können Anträge nach § 217 Abs. 7 – so…
… 217 Abs. 5 BAO gegeben (gewesen) sei. Insgesamt, so die Abgabenbehörde, liege daher der gegenständlichen Säumnis ein grobes Verschulden in Form einer auffallenden Sorglosigkeit (vgl. VwGH 12.5.1999, 99/01/0189) zugrunde, sodass der begehrten Herabsetzung bzw. der Nichtfestsetzung eines SZ nicht entsprochen werden…
…vielmehr zu schließen, dass ihn seiner Ansicht nach insbesondere deshalb, weil die Beschwerdevorentscheidung vom 04.12.2014 keine Fälligkeit enthielt, an der Säumnis kein grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO traf. Diese Ansicht teilt das Bundesfinanzgericht nicht. Mit seiner Meinung, ein nicht…
…es sich um einen regelmäßigen Zahlungstermin handeln, der für den Beschwerdeführer nicht überraschend sei. Somit sei davon auszugehen, dass den Beschwerdeführer ein grobes Verschulden trifft, da es für ihn zumutbar sei, die gesetzlich festgesetzten Termine und Fristen einzuhalten. Die erforderliche und zumutbare Sorgfalt sei nicht…
…Bf. bestehenden Guthaben) erst am 18.07.2018 beglichen wurde und auch keine die Fälligkeit aufschiebenden oder hemmenden Maßnahmen gesetzt wurden. Der Bf. hat allerdings im Vorlageantrag unter Berufung auf fehlendes grobes Verschulden an dieser Säumnis einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gestellt. Derartige…
…mit zwei Vorgängen, die für die BF zum „Tagesgeschäft“ gehören, unterläuft einem sorgfältig agierenden Menschen auch nicht gelegentlich. Da somit aus Sicht des BFG durch die Kumulation der Fehler ein grobes Verschulden der BF vorlag, konnte dem Antrag der BF auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines…
… 217 Abs. 7 BAO auf Stornierung der verhängten Säumniszuschläge iHv insgesamt 4.745,45 €, weil das Unternehmen an der verspäteten Zahlung kein grobes Verschulden treffe. Die Zahlung sei zeitgerecht durch Überweisung von einem Konto der Raika vorgesehen gewesen, die Überweisung sei im Telebanking eingegeben…
…sei. Die Unkenntnis der Richtigkeit der Einkommensteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2016 bei nicht nachvollziehbarer Zustellung des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides 2016 könne dem Abgabepflichtigen nicht als grobes Verschulden vorgeworfen werden. Darüber hinausgehend sei die Einkommensteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2016 nach Vorschreibung (welche jedoch nicht nachvollzogen werden…
…entrichtet wurde. Mit Eingabe vom 30. September 2016 beantragte der Bf. unter Verweis auf § 217 Abs. 7 BAO die Nichtfestsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages wegen mangelndem groben Verschulden. Begründend führte der Bf. aus, der Vorauszahlungsbescheid vom 20. Mai 2016 und die Benachrichtigung über die Fälligkeit des…
…worden. Dieser Umstand stelle klar, dass er die betreffende Einkommensteuervorauszahlung ohne Kenntnis von der Verhängung des Säumniszuschlages bezahlt habe. Ein bloßes Versehen bzw. ein Übertragungfehler sei jedenfalls nicht unter den Begriff "grobes Verschulden" des § 217 Abs. 7 BAO zu subsumieren. Zudem sei gemäß § 215 Abs…
…Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO kann auch in…
…96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar 5 , § 308 RZ 15). Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO ist ebenfalls in einem Verhalten zu sehen, wenn das unbeachtet blieb, was im gegebenen Fall jedermann hätte erkennen müssen und bei dem die erforderliche Sorgfalt…
…am Wochenende erfüllt werden) seien nicht geeignet, dem Antrag stattzugeben. Das Tatbestandsmerkmal des fehlenden groben Verschuldens sei nicht gegeben, weshalb sich der Antrag als unbegründet erweise. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung wandte der steuerliche Vertreter des Bf ein, dass die Zustellungen an seinen Mandanten…
…am 21. November 2012 entrichtet worden sei. Auf Antrag des Abgabepflichtigen seien gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Bei Inanspruchnahme eines Begünstigungstatbestandes, wie ihn § 217 Abs. 7 BAO darstelle, müsse der…
…Beschwerde beantragt werde. Mit Schriftsatz des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Jänner 2025 wurde das Finanzamt eingeladen darzulegen, worin das grobe Verschulden an der Selbstberechnung gelegen sei. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2025 führte das Finanzamt aus, dass gegenständlich zwar laufend Umsatzsteuervoranmeldungen mit entsprechenden Vorsteuerbeträge abgegeben worden…
…dass alleine mit einem Hinweis auf die Erkrankung die Bf. jene Umstände, die in ihrem Fall für das Fehlen groben Verschuldens sprechen hätten können, nicht in ausreichendem Maße dargetan habe, und die amtswegige Ermittlungspflicht bei auf die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen gerichteten Anträgen in den Hintergrund…
…statistischer Erwartung bereits länger als zwei Monate andauert und dem Abgabepflichtigen bzw. dessen Schuldner keinerlei Einflussnahme auf das (Nicht-)Gebahren der staatlichen Gerichte zukommt, kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden; zudem darf jeder rechtstreue Steuerzahler davon ausgehen, dass die staatlichen Behörden deren gesetzliche Pflichten bzw…