…im Falle des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b nach den Ausgaben (Aufwendungen). (9) Bei Beförderungen von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern (§ 20 Abs. 4) tritt an die Stelle des Entgeltes nach Abs. 1 ein Durchschnittsbeförderungsentgelt von…
…Der Unternehmer hat in der Voranmeldung (Steuererklärung) anzugeben, daß für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr eine Einzelbesteuerung erfolgt ist; im Falle einer Veranlagung ist für solche Umsätze eine Steuer nicht festzusetzen. Der Unternehmer kann bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung der…
…Der Unternehmer hat in der Voranmeldung (Steuererklärung) anzugeben, daß für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr eine Einzelbesteuerung erfolgt ist; im Falle einer Veranlagung ist für solche Umsätze eine Steuer nicht festzusetzen. Der Unternehmer kann bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist zur Einreichung der…
…Vorsteuern mit Null fest, was inhaltlich einer Abweisung gleichkommt. Die Abweisung wurde damit begründet, dass die Bf. Privatpersonen im Gelegenheitsverkehr durch Österreich befördert und damit Umsätze in Österreich bewirkt habe, die die Erstattung der Vorsteuern ausschließen. Im Übrigen seien gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, Türkei, vertreten durch V, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Adresse2, über die Beschwerde vom 22. November 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 7. November 2012, Zahl: 520000…
…im Sinne des Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) zum Warentransport im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten der CEMT/ECMT 2014. Der Transport von E. zum Terminal Wels wurde nicht ins Fahrtenberichtsheft eingetragen. Der Lenker war bereits seit sechs Monaten ununterbrochen…
…In seiner Einvernahme gab er an, dass ihm bewusst gewesen sei, dass nur die grenzüberschreitende Verbringung von der Konzession erfasst sei. Mit Beschwerde vom 12.4.2014 wurde ausgeführt, dass die ggstl. Personen tatsächlich - wie in der Konzessionsurkunde vorgegeben - auf der Strecke Ort2inDrittstaat-Wien-Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, Türkei, vertreten durch V, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Adresse2, über die Beschwerde vom 22. November 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 7. November 2012, Zahl: 520000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 18.4.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde ZA Linz Wels vom 4.4.2013, Zahl: 520000/xxxx/04/2012 betreffend die…
…Nach den Bestimmungen des § 1 Abs. 3 KflG bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegen, bedarf einer dieser gleichzuhaltenden…
…Nr. 593/1995 stelle eine solche Beschränkung dar. Die Ausnahmen von der güterbeförderungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Transporte mit in Serbien zugelassenen Kraftfahrzeugen würden ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr gelten und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage). Für den Drittlandverkehr würden die Ausnahmen insoweit gelten, als nur die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache B., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Tamer Öztürk, Schwimmschulgasse 3, 4600 Wels, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 15.07.2013, Zahl Zahl, betreffend Vorschreibung einer Einfuhrzollschuld nach…
- Telekommunikationsdienstleistungen. Als Telekommunikationsdienstleistungen gelten solche Dienstleistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektromagnetische Medien ermöglicht werden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. Adresse1, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 08. Oktober 2012, Zl. zzz, betreffend Festsetzung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde…
…und ihre Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21.06.1991. Die ***Bf2*** sei Fahrzeughändlerin und somit auch berechtigt, grenzüberschreitend gewerblich tätig zu sein. Es handle sich bei den betreffenden Fahrzeugen um präferenzbegünstigte Waren, weshalb kein Zoll zu entrichten sei…