…hilft weder dem Bedürftigen noch dem Kind und wiederspricht der Intension des Gesetzes, nämlich den Kindern ein gesichertes Auskommen zu geben vollständig. Es ist geradezu menschenverachtend als Begründung zu schreiben „ da sie aufgrund der Unterlagen vom 09/2013 bis 03/2015 zu geringen Unterhalt geleistet…
…über ausreichende Existenzmittel und über eine ausreichende Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen. Auf Grund der Gegenüberstellung Ihrer Lebenskosten und vorgelegten bzw. nicht vorgelegten Einkommensnachweise, ist davon auszugehen, dass Ihnen nicht genügend Existenzmittel zur Deckung des notwendigen Lebensbedarf zur Verfügung stehen um sich nach…
…Anmeldebescheinigungen für den Anspruch auf Familienbeihilfe der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet (Antragsteller und Kind) durch Nachweis einer Krankenversicherung "und von Existenzmitteln im Hinblick auf das Vorliegen des Mittelpunktes der Lebensinteressen" zu prüfen sei. Aus den "sporadischen, geringfügigen Beschäftigungen" sei der Lebensunterhalt in Österreich nicht gesichert…