…L*****, ... wohnhaft ist. Lebensgefährtin und Kind wohnen am Wochenende beim Abgabepflichtigen. Das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft kann nicht nachgewiesen werden. Das Finanzamt hat den Sachverhalt derart gewürdigt, dass darin eine eheähnliche Gemeinschaft nicht zu erkennen ist. Der Berufung wird daher hinsichtlich dieses Unterhaltsabsetzbetrages stattgegeben. Ad Bürokosten…
…war in Österreich sozialversichert, verfügte über eine österreichische Bankverbindung sowie einen Hausstand in Österreich. Ein gemeinsames Wohnen mit der Familie lag nach Ansicht des erkennenden Gerichts vor, was aus seinen Angaben in genannten Internetauftritten sowie aus den vorhandenen Meldungen zu erkennen war. Der Beschwerdeführer war…
…zeitweise am Wochenende bei der Bf nächtigte und die Freizeit mit ihr und den Kindern verbrachte, bedeutet noch nicht, dass eine Wohngemeinschaft vorlag, sondern, dass der KV seinen väterlichen Pflichten nachgekommen ist. Es entspricht jedenfalls nicht dem Zusammenleben, wie es unter Ehegatten mit einem gemeinsamen…
…eigenem Freundeskreis, getrennter Urlaube und Familienfeste wird auch nicht von einer Wirtschaftsgemeinschaft auszugehen sein. Durch gemeinsames Wohnen alleine wird noch keine Lebensgemeinschaft begründet. Somit kann für 2015 vom Vorliegen eines Familienwohnsitzes in Deutschland ausgegangen werden. Der Bf hat im Zuge der Erörterung ausführlich dargestellt, dass…
…Die Gattin bringt die Kinder zu Fuß in die nahegelegenen Betreuungseinrichtungen in Bratislava. (Fußweg 300m) Die Frau und die Kinder sind manchmal am Wochenende in Wohnort_Ö, der gewöhnliche Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie ist aber in Bratislava. Der Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung…
…aber bei jedem Besuch in Polen (ca.jeder zweite Woche) habe ich am Wochenende meinem Sohn ***6*** bei mir gehabt. Er ist auch in Ferienzeit bei mir oft auf Besuch in Wien gewesen. Beim geschiedenen Ehepaare es ist oft unmöglich, dass man gemeinsamer Haushalt pflegt…
…aber bei jedem Besuch in Polen (ca.jeder zweite Woche) habe ich am Wochenende meinem Sohn C bei mir gehabt. Er ist auch in Ferienzeit bei mir oft auf Besuch in Wien gewesen. Beim geschiedenen Ehepaare es ist oft unmöglich, dass man gemeinsamer Haushalt pflegt…
…31.05.2021). Die im Erdgeschoss der Häuser Straße5und7 jeweils getrennt vorhandenen Küchen dienten der Zubereitung von Speisen, wobei "unter der Woche" die Mutter der Beschwerdeführerin und am Wochenende die Beschwerdeführerin für sämtliche Personen kochte (Aussage B 29.11.2017, Aussage D 20.10.2017)…
…platztechnischen Gründen" und zur Versorgung dort befindlicher Tiere und Pflanzen beibehalten werden (BFG 22. 9. 2015, RV/7102443/2013). Dass sich ein gemeinsames Wohnen der Partner aus beruflichen Gründen auf Wochenenden und Feiertage beschränkt, steht einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen (UFS Wien 17. 4. 2007…
…als er die Berufsschule besucht. Dies sei sowohl während der Woche als auch am Wochenende gewesen. Übereinstimmend schilderten die Zeugen die beschwerdegegenständliche Wohnung als "zum Wohnen geeignet" und bestätigten auch, dass der Beschwerdeführer seit Sommer 2009 dort gewohnt hat. Die Zeugin ***Z1*** gab bei einer…
…den Beschwerdeführer in ***Ort2***. Gelegentlich kam es auch vor, dass der Beschwerdeführer Frau ***AB*** gemeinsam mit seinen Kindern am Wochenende besuchte, wobei die Kinder auf einer Bettcouch im Wohnzimmer übernachteten. Im August 2022 leitete der Beschwerdeführer den Erwerb einer Eigentumswohnung an der Adresse ***Straße3***, ***PLZ1*** *…
…stattgefunden hatte. Auch wenn sich die Tochter während der Woche (in unterschiedlicher Intensität) in Wien aufhielt, kehrte sie nicht nur am Wochenende in den gemeinsamen Haushalt mit der Mutter zurück, sondern hielt sich auch in der vorlegsungsfreien Zeit überwiegend im mütterlichen Haushalt auf bzw. kehrte…
…der Erhebungen gab die Gattin an, dass der Bf nicht in dieser Wohnung wohne, sich aber am Wochenende hier aufhalte. Sie werde am Wochenende vom Gatten und den Kindern betreut. Die Reduzierung des Pflegegeldes begründete der begutachtende Arzt damit, dass sich die Mobilität der Gattin…
…und die Kosten für seinen Wohnsitz in Österreich 320,- Euro monatlich (3.840,- Euro jährlich) betragen würden. Der Bf fahre jeweils am Wochenende zu seiner Familie nach Tschechien. Um den Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigen zu können, ersuchte das Finanzamt den Bf mit Vorhalt vom 05.11.2018…
…zB Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit gemeinsamem Kind. Unbeachtlich ist etwa das Benutzen getrennter Schlafzimmer, weil dies auch bei aufrechter Ehe nicht unüblich ist; der Wegfall einer Geschlechtsgemeinschaft schließt eine Lebensgemeinschaft nicht aus. Ein Indiz für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft kann die polizeiliche Meldung am…
…Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort sein (vgl. VwGH 24.2.2004, 99/14/0247). Das dauerhafte, gemeinsame Wohnen mit dem Kindesvater, Herrn X in L (lt. Zentralem Melderegister seit 17. Mai 2005) stelle ein Element dar…
…wie die Erstellung von schriftlichen, beruflichen Vor- und Nachbereitungen, Konzeptionen oder die Erledigung des elektronischen Schriftverkehrs in den Randzeiten nach seinen Dienstreisen und am Wochenende in der von den Lebenspartnern gemeinsam gemieteten Wohnung in Ort, Adresse und nicht in T, und wenn mehrjährige Bauvorhaben in…
…Wien Team 5, zu GZ 6 PS 136/15z:... Gemeinsames Gespräch mit den Eltern am 01.02.2016 Beide Elternteile geben übereinstimmend bekannt, dass L. seit 24.01.2016 im Haushalt von Herrn Bf. wohne und von diesem betreut werde. Auf Nachfrage gibt Herr Bf…
…165 km (einfache Fahrtstrecke) entfernt liegt, sodass der Bf eine tägliche Rückkehr zum gemeinsamen Familienwohnsitz nicht zumutbar gewesen war und die Bf somit aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort in Ort1, wohnen musste. 10. Durch Ansatz des Kilometergeldes entschied sich die Bf den ihr erwachsenen Fahrtkostenaufwand…
…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückreise zum (Familien-)Wohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener…