…bei Scheidungsverfahren regelmäßig in den Vordergrund treten, in die zu treffende Sachentscheidung über den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht einzufließen haben. Bestand im Streitzeitraum - wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt - ein gemeinsamer Wohnsitz der Eltern zu dem auch die Kinder gehörten, normiert die Regelung des …
…gemeinsamen Kindern als den nächsten Familienangehörigen, zu dem oder denen wohl die engsten persönlichen Verhältnisse bestehen, zusammen lebt. Im Hinblick auf den langjährigen, durchgehenden Aufenthalt der Bf in Österreich samt hier beruflicher Tätigkeit und der inländischen Wohnsitznahme zusammen mit dem Freund/Lebensgefährten ist daher im…
…unabhängig davon, ob ein gemeinsamer Wohnsitz bestehe oder nicht. Ebenfalls am 17.9.2025 erging mit wortgleicher Begründung der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024, in dem der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht anerkannt wurde. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024 vom 17.9.2025 brachte die Bf mit…
…kein eindeutiger gemeinsamer Wohnsitz von Ihnen und den Kindern im strittigen Zeitraum festgestellt werden. Ihre Beschwerde war daher abzuweisen. Vorlageantrag Mit undatierem Schreiben, beim Finanzamt eingelangt am 23.3.2020, stellte die Bf Vorlageantrag: Ich habe zu jeder Zeit mit meinen Kindern im gemeinsamen Haushalt…
…Datum 28.1.2015 ersuchte das Finanzamt den Bf um Bekanntgabe bis zum 18.2.2105: Nachweis des Wohnsitzes der gesamten Familie Bekanntgabe der Personal-/Sozialversicherungsnummer des Heimatlandes der gesamten Familie (bei Getrenntlebenden auch vom anderen Elternteil) Sollten Sie nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet sein…
…ausreichenden Nachweis für das Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes im Streitzeitraum darstellten. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Innerstaatliche Bestimmungen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…seit 2002 einen Hauptwohnsitz in Wien, ab 2011 an der Adresse Wohnung 17, 1110 Wien, wo sie auch mit ihrem Ehegatten den gemeinsamen Wohnsitz hatte. Weiters steht der Bf. dort ein KFZ-Stellplatz zur Verfügung. Beide Ehepartner waren und sind in Wien nichtselbständig beschäftigt. Der…
…in dem gemeinsamen Haus zu wohnen bzw. ob der Nachweis gelungen bzw. möglich ist, dass er sich darin tatsächlich nicht aufgehalten hat – also kein Wohnsitz im Sinne der gesetzlichen Bestimmung vorgelegen ist. Weiters ob in den streitgegenständlichen Jahren (bis zum Tod der Gattin) von einer…
…Tschechien fahren müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.09.2013 wies die belangte Behörde die Berufung als unbegründet mit der Begründung ab, dass nach der Aktenlage ein gemeinsamer Wohnsitz des Bf. mit seiner Ehegattin im Jahr 2012 vorgelegen sei. Mit Schreiben vom Datum begehrte der Bf…
…Lakohely Bejelentesi ido: 2019.08.22" bedeute Wohnort Meldezeit 22.8.2019) Ein Nachweis für die tatsächlich angefallenen Kosten sowie eines gemeinsamen Wohnsitzes in 2018 sei mit den Vorhalten vom 24.4.2020 und 25.8.2020 vergeblich verlangt worden. Mit Schreiben vom 4.7…
…seit 20. Mai 2010 mit G verheiratet. Die Ehegatten verfügen über zwei getrennte Wohnsitze. Der gemeinsame mj. Sohn lebt im Haushalt der Bf. Im Kalenderjahr 2012 erzielte G Pensionseinkünfte von mehr als 6.000 Euro jährlich. Beweiswürdigung: Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig und unstrittig. Sie…
…habe bis Juni 2011 mit ihr in Spanien gelebt. Der Kindesvater und Ehegatte der Bf - Herr D - habe nur kurz mit der Bf und dem gemeinsamen Sohn in Spanien gelebt. In Österreich bestehe kein gemeinsamer Wohnsitz. Durch den knapp zweijährigen Aufenthalt in Spanien sei das…
…das Finanzamt an den Bf. am 22.9.2022 einen weiteren Vorhalt mit folgendem Inhalt: Da der Bf. laut Zentralem Melderegister mit Frau ***3*** über keinen gemeinsamen Wohnsitz verfügen würde, könne der Familienbonus in der beantragten Form geltend gemacht werden. Es werde um Bekanntgabe ersucht…
…seine Lebensführung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Gemäß § 20 Abs 1 Z 1 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit…
…Behörde die Anträge als unbegründet ab und führte näher zu ***2*** aus, mit ihm bestehe weder ein gemeinsamer Wohnsitz noch würde die Bf die Unterhaltszahlungen überwiegend finanzieren. Bescheidbeschwerde vom 1. Oktober 2018 Dagegen erhob die Bf form- und fristgerecht die als Einspruch bezeichnete Beschwerde und…
…In der Begründung wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass sich sowohl der Mittelpunkt der Lebensinteressen (gemeinsamer Wohnsitz mit Gattin und Kinder) als auch die Arbeitsstätte im Bezirk B befänden, weshalb die beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung nicht hätten anerkannt werden können. In seiner…
…unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführer sind Ehegatten und ihr gemeinsamer Wohnsitz befindet sich in Adresse. Herr Bf. (Erstbeschwerdeführer, kurz Bf.) erwarb mit Übergabsvertrag vom 10.12.1998…
…12.2023 brachte die steuerliche Vertreterin der Bf ergänzend vor, aufgrund der Lebensumstände der Eheleute sei immer klar gewesen, dass ein gemeinsamer Wohnsitz aktuell und mittelfristig nicht geplant sei. Darüber hinaus habe der Ehegatte der Bf lediglich einen Nebenwohnsitz in ***Ort***. Die Anmeldung in ***Ort**…
…den Zulassungsschein sowie die Bescheinigung E9 beider Ehegatten für das Jahr 2021. Darin ist als deren gemeinsamer Wohnsitz wiederum die Adresse **Bf1-Adr** angegeben. Ein Nachweis von tatsächlich getragenen Kosten für Miete oder Betriebskosten wurde nicht vorgelegt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.01.2023 wurden die…
…seinem Sohn könne man sicherlich nicht als Wohnen bzw. Wohnsitz qualifizieren, umso mehr, als, wie bereits erläutert, die Anmeldung nur aus Formalgründen und zum Nutzen seines Sohnes und dessen Mutter erfolgt wäre. Da also nach den tatsächlichen Verhältnissen kein gemeinsamer Wohnsitz bestanden habe, werde beantragt…