…22. Juli 2019 angelastet, er habe das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 20. Mai 2019 um 20:06 Uhr in der zum Beanstandungszeitpunkt gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WienXX, ohne gültigen Parkschein abgestellt und demnach die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des …
…89/03/0149). Zusammenfassend wird festgestellt, dass ein Lenker, der sein Fahrzeug zum Zweck von Ladetätigkeiten in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, wo zusätzlich eine Parkverbotszone besteht, bei einer Ladetätigkeit von bis zu 10 Minuten einen Gratisparkschein oder aber für eine voraussichtlich länger als 10 Minuten…
…der beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg eingeholten Lenkerauskunft Zulassungsbesitzer des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen Deutschland. Das Fahrzeug wurde von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachung der Landespolizeidirektion Wien am 17. Mai 2017 um 21:41 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 2, Große Mohrengasse 39…
…13.10.2017 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr ad6) am 16.10.2017 von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr und ad7) am 17.10.2017 von 09:00 Uhr bis 13:23 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 3…
…die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Deutschland wurde am 12.7.2017 um 14:11 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 1, Zelinkagasse geg. 4 U 6 beanstandet…
…Partei ***Bf1*** angelastet, sie habe die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt, in dem sie das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ***1*** am 17. Jänner 2024 um 20:39 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1050 Wien, ***2***, abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für…
…25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde ist unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (Bf) hat am 6.12.2013 um 16:26 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 03, Rabengasse 11…
…Absperrung oder sonstiger Kenntlichmachung zumindest für den allgemeinen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stand, war sie als öffentliche Straße zu beurteilen und erstreckte sich demnach auch die Kurzparkzone auf diesen Bereich. Es sind im Zuge des Verfahrens keine Tatsachen hervorgekommen, die zu dessen Einstellung führen könnten…
…67 (MA 67), GZ MA 67-PA-504445/5/4, vom 12.2.2015, wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) folgende Verwaltungsübertretung angelastet: Er habe am 7.10.2014 um 14:27 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 1, Sonnenfelsgasse, gegenüber Hausnummer 2, das mehrspurige Kraftfahrzeug…
…Mai 2022 an, er habe das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) am 25. März 2022 um 18:05 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1130 Wien, Pacassistraße 1, ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt 18:05 Uhr gültigen Parkschein abgestellt und demnach die…
…gegen den Beschwerdeführer (Bf.) ein Straferkenntnis, MA 67-PA-522083/8/2, erlassen, dessen Spruch lautet: "Sie haben am 9.10.2017 um 12:58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN 10, HINTSCHIGGASSE GGÜ. 1, mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen KZ1…
…Der Bundesgesetzgeber hat den BMVIT gemäß § 25 Abs. 4a StVO ermächtigt, für gebührenpflichtige Kurzparkzonen, für deren Überwachung nach abgabenrechtlichen Vorschriften "das Anbringen eines bestimmten Hilfsmittels am Fahrzeug vorgesehen ist, [...] mit Verordnung (zu) bestimmen, dass dieses Hilfsmittel zugleich auch als Hilfsmittel für die Überwachung der ("straßenverkehrsrechtlichen…
…Behörde der beschwerdeführenden Partei ***Bf1*** angelastet, sie habe die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt in dem sie das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ***1*** am 15. Juli 2024 um 13:31 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1190 Wien, Neustift am Walde gegenüber 81, abgestellt habe…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Es wurde ihr angelastet, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen xxx (D) in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1030 Wien, K-Gasse 16, abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem…
…MA 67-PA-951357, wurde der Beschwerdeführer (Bf.) schuldig erkannt, er habe am 10. Dezember 2015 um 10:17 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 12, Str, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-999ABC abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für…
…Magistratsabteilung 67, die folgende Strafverfügung GZ. MA 67-PA-123: „Angelastete Verwaltungsübertretung: Sie haben am T3 um X Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in W2, mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-ABC folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung…
…00 bzw im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Mit Eingabe vom 15. November 2014 erhob der Bf Einspruch gegen die Strafverfügung. Falls sich an besagter Stelle eine gebührenpflichtige Kurzparkzone befinde, sei sie weder durch Hinweistafel noch durch blaue Bodenmarkierung ausreichend gekennzeichnet…
…11:54 Uhr, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen ***1*** in Wien 22, Ort 1 38, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Ich habe dadurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Zugleich wurde über…
…Vorlagebericht vom 1. Oktober 2024 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen 123 (A) war am (Donnerstag) 16. November 2023 um 20:16 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1180 Wien, Kutschkergasse 12, abgestellt…
…2.2024 lautet wie folgt: "Datum/Zeit: 24.07.2023, 20:52 Uhr Ort: ***Wien,***straße Betroffenes Fahrzeug: Kennzeichen: X-YZ123*** (D) Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu…