…der einzelnen Wirtschaftsgüter sind zu berücksichtigen. Nach § 20 Abs. 1 BewG werden die Einheitswerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Zeitabständen von je neun Jahren allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). Nach § 20 Abs. 2 BewG werden der Hauptfeststellung die Verhältnisse zu Beginn des…
…Vielmehr bestimme § 31 Abs. 6 Bewertungsgesetz, dass nicht genutzte landwirtschaftliche Betriebsgebäude so lange zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörten, solange sie keinem anderen Zweck zugeführt würden. Nochmals sei betont, dass das Haus nicht als Wohnhaus von Frau ***10*** genutzt werde, sondern jederzeit der Heurigenbetrieb aufgrund…
…wenn der gemäß § 25 abgerundete Wert, der sich für den Beginn eines Kalenderjahres ergibt, a) bei wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens entweder um mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um 300 Euro, oder um mehr als 1 000 Euro, b) bei den übrigen…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…wurde. Im Ergebnis trug das FA dem Beschwerdebegehren jedenfalls insofern Rechnung, als es am 20.7.2018 unter EWAZ***1*** eine Hauptfeststellung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.2014, mit Wirksamkeit zum 1.1.2015 durchführte und mit Einheitswertbescheid vom 20.7…
…beantwortet wird. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision zulässig, weil zur Frage, ob bei Vorliegen von übrigem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen eine Landwirtschaftskammerumlagepflicht besteht, wenn kein Betrieb im Sinne einer organisierten Erwerbsgelegenheit vorhanden ist, eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fehlt. Es war spruchgemäß zu entscheiden…
…vorliegenden Informationen und Unterlagen handelte es sich bei dem Grundstück ***36*** KG ***23*** zum Stichtag 01.01.2014 - bis auf die nördliche Spitze - um ein Waldgrundstück und somit um forstwirtschaftliches Vermögen." In der Stellungnahme vom 13.2.2023 zum Sachverständigengutachten führte die belangte Behörde aus…
…und der gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöhte Einheitswert mit € 29.100,00 festgestellt. Begründend war ausgeführt, dass die Fortschreibung erforderlich war, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. Zur Berechnung des Einheitswertes wurde ausgeführt: "Bauj. Gt…
…dass der Einheitswert auf den Wert Null fortzuschreiben war, weil die wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) weggefallen sei. Die Fortschreibung sei erforderlich gewesen, weil in der Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bzw. Grundvermögen Änderungen eingetreten seien. 3. Berufung vom 5.9.2013 Gegen den Bescheid…
…landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonder- und Obstkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Nach § 52 Abs. 1 BewG 1955 gehört ein Grundbesitz, der nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen…
…mit EUR 1.573,12 fest. Der Grund der Steigerung des festgesetzten Ertragswertes bei gleichzeitig verringerter Fläche, lag in der erstmaligen Anwendung der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen Vermögen, Gz BMF-010202/0104-VI/2014, welche für den Bezirk M…
…KG ***55*** EZ ***34*** ***36*** KG ***55*** EZ ***35*** ***13*** und ***15*** KG ***66*** EZ EZ ***19*** KG ***66*** EZ EZ und ***6*** KG ***66*** EZ EZ im Grundvermögen bewertet. Die Beschwerdeführerin begehrt eine Bewertung als forstwirtschaftliches Vermögen. Beweismittel: Flächenwidmung Stellungnahme: Die Grundstücke ***64***, ***65***…
…unter Hinweis auf VwGH 4.9.2014, Zl. 2011/15/0134 ausgesprochen, dass die Teilung der Fläche in zwei wirtschaftliche Einheiten (des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) eine klare räumliche Trennung der beiden Teile voraussetzt. (vgl. BFG 29.06.2015, RV/5101642/2014). …
…für Hagel- und Sturmgefährdung rechtfertigten. Es liege daher im Ermessensbereich des Finanzamtes Österreich diese erhöhten negativen Wetterereignisse bei der Bewertung sehr wohl zu berücksichtigen und in die Bewertung einfließen zu lassen. Bei den forstwirtschaftlichen Vermögen sei inzwischen aufgrund des Borkenkäferbefalls auf dem zu bewertenden Waldgrundstück…
…beim gegenständlichen Grundvermögen Fortschreibungen. Mit Bescheid vom 23.6.2014 nahm das FA beim Weinbaubetrieb zum Stichtag 1.1.2014 eine Zurechnungsfortschreibung an die Bf. vor. Bei der Hauptfeststellung für das land- und fortstwirtschaftliche Vermögen zum 1.1.2014, mit Wirksamkeit zum 1.1.2015…
…abgewiesen: Im § 27 BewG werde klargestellt, dass die Bestimmungen der §§ 29 bis 68 nur für die Bewertung des inländischen land- und fortwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten, dies aber auch dann, wenn für die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit), die sich sowohl auf das…
…Gem. § 18 BewG umfasst das "Vermögen" land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen und sonstiges Vermögen. IV. Präjudizialität der angefochtenen Norm Die zur Aufhebung beantragte Norm ist vom BFG in beiden Fällen jedenfalls anzuwenden und würde sich in den dem Normenprüfungsantrag zugrundeliegenden Anlassfallverfahren auch auswirken. Die…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens die Vorschriften der §§ 29 bis 68. Die im Beschwerdefall maßgebenden Bestimmung des § 69 BewG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 135/2009 lautet auszugsweise wie folgt (Hervorhebung durch das BFG): "BEGRIFF UND UMFANG DES SONSTIGEN VERMÖGENS …
…Die der wirtschaftlichen Einheit "Land- und Forstwirtschaft" zugeordneten Grundstücken der EWAZ ***EWAZ*** gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Nach der von den Miteigentümern am 18.09.2019 geschlossenen Vereinbarung war die Aufteilung der Liegenschaft bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Miteigentümern (insbesondere auch im Hinblick…
… 4 Abs. 2 GrEStG 1987 handelt es sich um eine Begünstigungsbestimmung für die Übertragung bzw. Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen innerhalb eines bestimmten Personenkreises bzw. für bestimmte Erwerbsarten. Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich…