…Ermittlungen davon aus, dass der gegenständliche PKW vom Vater der Bf. in der erste Märzhälfte 2015 anlässlich der Einreise aus Weißrussland über einen namentlich nicht bekannten polnischen Grenzübergang in die Europäische Union durch eine formlose Willensäußerung im Sinne des Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b…
…nicht vor, weil keine Anmeldung der ausgeführten Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb von drei Jahren erfolgt sei, sondern habe bei der Einfahrt in das Zollgebiet durch formlose Willensäußerung eine Überführung des Beförderungsmittels, das mit einem drittländischen Kennzeichen versehen war, in das…
…1 Buchstabe b und Abs. 2 ZK-DVO: Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel können durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden…
…und b) von einer außerhalb des Zollgebiets ansässigen Person verwendet werden. Die Überführung der Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung gemäß den Art. 212 bis 216 UZK-DA erfolgt grundsätzlich durch andere Formen der Willensäußerung (formlos mit Überschreiten des Grenzübergangs) nach Art. 139 Abs…
…des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge. Gemäß Artikel 232 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: …
…Artikels 63 des Zollkodex gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als überlassen gelten, sobald die Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 erfolgt ist. War die vorübergehende Verwendung des Fahrzeuges im Beschwerdefall unzulässig, dann handelte es sich nicht um ein in Art. 556 - 561…
…vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. Finanzgericht München 25.06.2009, 14 K 1929/08). Im vorliegenden Fall wurde der in Bosnien zugelassene Personenkraftwagen durch Passieren der Zollstelle an der Grenze formlos in das Zollgebiet…
…laut der am 21.4.2010 mit ihm (zu Zl. 920000/07618/2010) aufgenommenen Tatbeschreibung die Voraussetzungen für eine "formlose" vorübergehende Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges im Zollgebiet der Europäischen Union nach Art. 558 Abs.1 ZK-DVO nicht erfüllt: Nach dieser Bestimmung wäre das Beförderungsmittel…
…Gemäß Art. 233 Abs. 1 lit. a ZK-DVO kann diese Willensäußerung unter bestimmten Voraussetzungen – der Anwendungsbereich erfasst (wie bei der mündlichen Anmeldung) besondere Fälle des freien Verkehrs, des Ausfuhrverfahrens und der vorübergehenden Verwendung – konkludent abgegeben werden. Dabei wird in diesen privilegierten Fällen, wenn der…
…worden, weil der Beschwerdeführer seinen gewöhnlichen und ständigen Wohnsitz außerhalb des Zollgebietes der Union in der Schweiz habe. Der Beschwerdeführer habe daher das Fahrzeug berechtigterweise im Rahmen der formlosen vorübergehenden Verwendung mittels Willensäußerung in das Zollgebiet der Union einführen dürfen. Die Bestimmungen des § 4 Abs…
…Höhe von € 9.825,83 (Zoll € 3.070,57 + Einfuhrumsatzsteuer € 6.755,26), grob fahrlässig vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht, indem er für das gegenständliche Beförderungsmittel die Anmeldung mittels anderer Form der Willensäußerung gemäß Art. 223 Abs. 1 lit…
…Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes stützen, weil diese auf einen zollrechtlich relevanten Sachverhalt keine Anwendung finden. Da sohin die Voraussetzungen für die (formlose) Überführung des Fahrzeuges in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung der Eingangsabgaben im vorliegenden Fall nicht vorgelegen seien, sei die Berufung als…
…entstanden sei. Das Fahrzeug sei ohne Gestellung und ohne formelle Zollanmeldung in das Zollgebiet verbracht worden, ohne dass die Voraussetzungen für eine formlose vorübergehende Verwendung eines drittländischen Fahrzeuges erfüllt gewesen seien. Die dagegen erhobene Berufung vom 17. September 2013 wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Juni…
…Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. Finanzgericht München 25.6.2009, 14 K 1929/08). Im vorliegenden Fall wurde der in der Schweiz zugelassene Personenkraftwagen durch Passieren der Zollstelle an der Grenze formlos in das Zollgebiet…
…eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. Finanzgericht München 25.6.2009, 14 K 1929/08). Im vorliegenden Fall wurde der in der Schweiz zugelassene Personenkraftwagen durch Passieren der Zollstelle an der Grenze am 9. Dezember 2009 formlos in…
…Fahrzeuges, das Nichtgemeinschaftsware und zur Wiederausfuhr bestimmt ist (Art. 137 ZK) unter der einfuhrabgabenrechtlichen Privilegierung des eigenen Gebrauchs für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zulassen kann. Für Beförderungsmittel können dafür grundsätzlich auch durch eine andere Form der Willensäußerung Erklärungen am Grenzzollamt abgegeben werden, z.B…
…Art. 496 ff ZK-DVO übergeführt werden müssen. Die (formlose) Einbringung der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft durch andere Form der Willensäußerung ist somit zu Unrecht erfolgt. Ergibt sich bei einer Kontrolle, dass die andere Form der Wilklensäußerung erfolgt ist, ohne dass die verbrachten…
…welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; ... Artikel 232 ZK-DVO: (1) Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung können für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden…
…welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; ... Artikel 232 ZK-DVO: (1) Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung können für folgende Waren durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden…
…abgewiesen. In der umfangreichen Begründung wurde (zusammengefasst) neben der Wiedergabe des Sachverhaltes und der rechtlichen Grundlagen ausgeführt, die Zugmaschine sei durch andere Form der Willensäußerung formlos in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden. Voraussetzung hierfür sei die ausschließliche Verwendung für grenzüberschreitende Fahrten gewesen. Unstrittig…