…unerheblich, wenn nach dem Wortlaut des Spruchs eines Bescheides über dessen Inhalt kein Zweifel herrschen kann. Eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung von Spruch und Begründung findet somit ihre Grenze dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird…
…Bescheides eindeutig, dann kommt der Begründung eine den Inhalt des Bescheides modifizierende Wirkung nicht zu. Eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung von Spruch und Begründung findet somit ihre Grenze dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird, sondern…
…Spruch ist unerheblich, wenn nach dem Wortlaut des Spruches eines Bescheides über dessen Inhalt kein Zweifel obwalten kann. Ihre Grenze findet eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dabei dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird, sondern mit…
…Spruch des Bescheides eindeutig, dann kommt der Begründung eine den Inhalt des Bescheides modifizierende Wirkung nicht zu. Ihre Grenze findet eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dabei dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird, sondern mit diesem…
…VwGH-Entscheidung vom 23.11.2011,GZ 2009/13/0153 verwiesen. Zur Beurteilung des Inhaltes eines Bescheides ist davon auszugehen, dass Spruch und Begründung eine Einheit bilden. Der formale Spruchinhalt wird durch Ausführungen im Begründungsteil ergänzt bzw. komplettiert. In ständiger Rechtsprechung habe der VwGH ausgeführt…
…Spruch ist unerheblich, wenn nach dem Wortlaut des Spruches eines Bescheides über dessen Inhalt kein Zweifel obwalten kann. Ihre Grenze findet eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dabei dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird, sondern mit…
…Sachverhalt: 1. Aus dem elektronisch vorgelegten Verwaltungsakt des Finanzamtes ergibt sich, dass der Beschwerdeführer (Bf) eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 (Formular: L1-2016) am 16.01.2017 eingereicht hat. 1.1. Auf Seite 2 dieses Erklärungsformulars (L1) gab der Bf unter Pkt. 4.1 betreffend…
…sodass das in Rede stehende Abgabenkonto ein Guthaben in gleicher Höhe aufwies. Mit dem mit 11. Mai 2017 datierten Formular "AS 32-PDF" begehrte der Bf. die Rückzahlung des Betrages in der Höhe von 3.136,00 Euro auf sein näher bezeichnetes Girokonto. Mit der…
… 11 BAO gegeben sind, werden Sie zur Haftung herangezogen." In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 29.07.2019 führte der Bf durch seinen Vertreter wie folgt aus: "Der gegenständliche Bescheid wird zur Gänze wegen materieller und formeller Rechtswidrigkeit angefochten. Durch den angefochtenen Bescheid wird in…
…werden, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen seien. § 293 BAO diene der Beseitigung des infolge bestimmter Fehlerquellen gegen den Willen der Behörde entstandenen Auseinanderklaffens von Bescheidabsicht und formeller Erklärung des Bescheidwillens (VwGH 29.6.1999, 98/14/0181; VwGH 26.5.2004, 2002…
…zu § 62 Abs 4 AVG sei eine Berichtigung "überall dort ausgeschlossen, wo sie eine nachträgliche Änderung des Spruchinhalts des berichtigten Bescheides oder die Sanierung eines unterlaufenen Begründungsmangels bewirkt. Hingegen ist es geradezu Zweck des in Rede stehenden Instituts, den Wortlaut des Bescheides (in Spruch oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. April 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird…
…Ausdruck brachte, ab Dezember 2023 weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe zu beziehen, weil die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt würden. Mit der bescheidmäßigen Zurückweisung wurde diese Eingabe formal erledigt. Ob der Zurückweisungsbescheid in formale Rechtskraft erwachsen ist, ergibt sich aus dem Vorlagebericht nicht. Wie bereits oben ausgeführt, ist bei…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der "***1***-***2***-***11***" Privatstiftung, ***3***, ***4***, vom "12.03.2020", Postaufgabe 3. Dezember 2021, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 14. September 2021, womit gemäß § 111 BAO eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Neugschwendtner, Schleifmühlgasse 5/8, 1040 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerden 1. vom 3. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 2. vom 23…
…Mit Abweisungsbescheid vom 1. Juni 2021 wurde der Antrag auf Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung der Bf für sich selbst für den Zeitraum ab Februar 2021 abgewiesen. Der Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung (Formular Beih 3) vom 3. Jänner 2022 für…
beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 7. November 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** beschlossen: I. Die Parteien werden gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Neugschwendtner, Schleifmühlgasse 5/8, 1040 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Staudinger & Partner Wirtschafts- treuhand und Steuerberatung GmbH, Brucknerstraße 3-5, 4020 Linz, zur Beschwerde vom 24. Februar 2025 gegen insgesamt 8 Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15…