…gefahren werde, sei eine fiktive Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung als privat auszuweisen. Unternehme ein Außendienstmitarbeiter, der seine beruflichen Fahrten von zu Hause antrete, regelmäßig Fahrten zum Firmensitz, um an Besprechungen etc teilzunehmen, seien diese Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu werten. Dies sei…
…werde, sei eine allenfalls fiktive Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung als privat auszuweisen. Unternehme ein Außendienstmitarbeiter, der seine beruflichen Fahrten von zu Hause antritt, regelmäßig Fahrten zum Firmensitz, um an Besprechungen und Ähnlichenm teilzunehmen, seien diese Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu werten. Dies…
…eine (fiktive) Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung als privat auszuweisen. Aus den Unterlagen und den Fahrtenbuchaufzeichnungen des Bf sei ersichtlich, dass der Bf ca 1 x wöchentlich neben Kundenbesuchen auch die Betriebsstätte in ***1*** angefahren habe. Für diese Tage sei daher mindestens die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte…
…weder zwischen beiden Arbeitsstätten noch vom Wohnort der Bf. aus eine öffentliche Verkehrsverbindung bestand, die das zeitgerechte Aufsuchen der Arbeitsstätte in C ermöglichte, der Bf. ein Pendlerpauschale, gegebenenfalls ein Pendlereuro oder das begehrte Kilometergeld für (fiktive) Fahrten von der ersten zur zweiten Arbeitsstätte gewährt werden…
…Daher sind in Geldeswert umgerechnete Gleitzeitguthaben nicht als fiktive Werbungskosten abzugsfähig und das Beschwerdebegehren insoweit abzuweisen. 2. Kilometergeld Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten…
…Begründend führte das Finanzamt Waldviertel aus, dass der Bf. die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung im Werkverkehr (ÖBB) zurücklege. Gegen den Einkommensteuerbescheid erhob der Bf. Beschwerde mit folgender Begründung: "Ich erhebe Einspruch und Beschwerde gegen die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014. Da Benutzung der Öffentlichen Verkehrsmitteln…
…Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988 stehen die Pauschalbeträge des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für die gesamte Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte zu. 2. Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Einkommensteuer jährlich für die ersten 11 000 Euro 0 %, für…
…berücksichtigt werden, allerdings ist im Wege der Veranlagung zu beachten, dass der gesamte Pendlerpauschalbetrag mit dem vollen Pendlerpauschale für die gesamte (fiktive) Wegstrecke (aus beiden Dienstverhältnisses) begrenzt ist (Kontrollrechnung). Für diese Kontrollrechnung sind hinsichtlich der Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels jene Verhältnisse maßgebend, welche dem…
…der über die von ihm mit diesem Fahrzeug vorgenommenen Fahrten ein Fahrtenbuch geführt hat. Herr ***3*** hat dieses Fahrzeug neben dienstlichen Fahrten auch für Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Arbeitsstätte der Bf. in ***29*** bis zum Ende des Dienstverhältnisses am 30.6.2018 genutzt…
…Bf. wurde am 13.10.2014 ein umfangreicher Vorhalt übermittelt, in dem das BFG seine Sachverhaltsannahmen hinsichtlich Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Basis von Internetrecherchen bei Verwendung eines KFZ bzw. bei optimaler Kombination von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und hinsichtlich der Arbeitszeit des Bf…
…von 2.568,-- Euro geltend gemacht und in einer Begründung dazu Folgendes ausgeführt: Von seiner Wohnung im Ortsteil C bei D zur Arbeitsstätte nach E (kürzeste Entfernung 50 km) sei bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die einfache Wegstrecke ein Zeitaufwand von 120 Minuten erforderlich…
…vergleichbaren Mietwohnung im Umfeld des Haushalts am Arbeitsort des Bf. sinnvoll. Nach den Berechnungen des Bf. lägen fiktive Kosten einer Wohnung im Umfeld des Arbeitsorts bei maximal monatlich Euro 780,00. Die Kosten des Eigenheims des Bf. am Arbeitsort lägen bei monatlich Euro 550,00…
…Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988 stehen die Pauschalbeträge des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für die gesamte Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte zu. 2. Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Einkommensteuer jährlich für die ersten 11 000 Euro 0 %, für…
…stünde dem Beschwerdeführer bloß ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung um eine passende Unterkunft zu finden: Des Weiteren wolle er Hotelkosten vermeiden und benötigte zudem auch noch einen Wohnsitz, welcher sich in der Nähe seiner Arbeitsstätte befinde. Es werde daher beantragt, den Einkommensteuerbescheid 2017 vom 27…
…bzw. nachzuweisen, wie die entsprechenden Beträge ermittelt worden seien; eine allgemeine Erläuterung bezüglich ihrer Arbeitssituation sei nicht ausreichend. Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar sei, sei nach § 3 Abs. 1…
…bzw. nachzuweisen, wie die entsprechenden Beträge ermittelt worden seien; eine allgemeine Erläuterung bezüglich ihrer Arbeitssituation sei nicht ausreichend. Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar sei, sei nach § 3 Abs. 1…
…Mit E-Mail vom 28. August 2014 teilte die Abgabenbehörde auf Anfrage des Arbeitgebers diesem zunächst mit, dass Werbungskosten in Höhe des fiktiven Pendlerpauschales von 3.672 € zustehen würden. Diese Auskunft wurde dem Bf. mit E-Mail vom 2. September 2014 zur Kenntnis gebracht…
…Pendlerpauschale für die fiktive Gesamtwegstrecke begrenzt, weshalb eine Kontrollrechnung durchzuführen ist (vgl. Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG, Rz 32). Für die Zuerkennung des Pendlerpauschales für ein weiteres Dienstverhältnis ist die jeweilige Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte maßgeblich…
…Bf darüber in Kenntnis gesetzt, dass zwar der Berufung hinsichtlich der Gewährung des vollen Vorsteuerabzuges stattzugeben sein werde, jedoch an Stelle der in der Berufungsvorentscheidung vorgenommenen Vorsteuerkorrektur der Verwendungseigenverbrauch als fiktive Dienstleistung zum Normalsteuersatz zum Ansatz zu bringen sei. Gleichzeitig wurde aufgetragen, den Verwendungseigenverbrauch bekanntzugeben.…
…10.03.2010 bis 12.03.2010 mehrmals persönlich bzw. telefonisch vor und legte im Zuge dieser Vorsprachen folgende Unterlagen zum Katastrophenschaden vor: Schadensmeldung an die X-Versicherung Schadensbewertung - fiktive Aufstellung der Schäden Schriftverkehr mit der X-Versicherung v. 17.08.2009 - 17.09.2009 …