…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Soweit Rechtsfragen zu lösen waren (fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten; Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen…
…werden, da es sich um keine fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten handelt, sondern um eine fehlende bzw. unzureichende Bezeichnung, welche mehrere Deutungen zulässt, im Beschwerdefall sohin, welche Wohnungseigentumsgemeinschaft (Mitbeteiligte) konkret angesprochen werden soll. Das Bundesfinanzgericht gelangt daher zur Ansicht, dass die Erledigung des Finanzamtes vom 4…
…2005/16/0187). Ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005…
…Bezeichnung des Bescheidadressaten, also ein Vergreifen im Ausdruck und damit eine gemäß § 293 Abs 1 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit gegeben ist, kann nicht von einem (unzulässigen) Umdeuten, sondern von einem (zulässigen und gebotenen) "Deuten" des bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten…
…und offenkundig bloß ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten vorliegt (VwGH 26. 6. 2014, 2013/15/0062). Somit war durch das BFG in der Sache selbst zu entscheiden. Das Finanzamt legte in diesem Sinn nach dem Wortlaut des Vorlageberichtes auch die Beschwerde der Verl…
…kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (vgl. VwGH 24.9.2003, 97/13/0224; VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138; VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005). Im Übrigen kommt eine Umdeutung der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht in Betracht und…
…bezeichnen (zB VwGH 23.4.1998, 96/15/0199). Die mit 21.07.2009 gelöschte Gesellschaft wurde lt Firmenbuch am 28.04.2005 mit ***1*** eingetragen. Ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte…
…wen sich die Erledigungen nach dem Willen der Abgabenbehörde richten sollen. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist dann zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (zB VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138…
…6.2007, 2005/16/0187). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…wen sich die Erledigungen nach dem Willen der Abgabenbehörde richten sollen. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist dann zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (zB VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138…
…6.2007, 2005/16/0187). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…8.2023, RV/7104937/2017). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…liegt somit keine heilbare fehlerhafte Bezeichnung eines Bescheidadressaten vor, sondern eine materielle Falschbezeichnung, die zur Unwirksamkeit des Bescheides führt. Zudem wurde in als Beschwerdevorentscheidung indentierten Erledigung vom 13.12.2021 über die mit Bescheid vom 1. Februar 2021 verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens in keiner Weise…
…unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095; VwGH 25.6.1996, 94/17/0419) bzw. wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers…
…X. Rechtsnachfolger" ohne Angabe der Namen des oder der Erben, reicht daher nicht aus (vgl. VwGH 24.2.2005, 2001/15/0160; VwGH 29.4.2019, Ra 2019/16/0091). Allerdings ist die fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten erst dann schädlich und führt zu einem Nichtbescheid…
…bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Wenn sich die Behörde bloß in der Bezeichnung des Adressaten vergreift, aber aus der Erledigung insgesamt offenkundig ist, wer gemeint war, schadet die fehlerhafte Bezeichnung…
…für den VwGH die Identität des Bescheidadressaten zweifelsfrei feststeht. Solange erkennbar ist, wem gegenüber die Behörde den Bescheid erlassen will, führt eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht zur absoluten Nichtigkeit des Bescheides. Die Bf. übersehen dabei aber, dass der Bescheidadressat aus der Erledigung insgesamt eindeutig…
…Bezeichnung des Bescheidadressaten, also ein Vergreifen im Ausdruck und damit eine gemäß § 293 Abs 1 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit gegeben ist, kann nicht von einem (unzulässigen) Umdeuten, sondern von einem (zulässigen und gebotenen) "Deuten" des bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten…
…will, führt eine fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten nicht zur absoluten Nichtigkeit des Bescheides (VwGH 23.03.2006, 2005/07/0091; VwGH 27.11.2008, 2006/03/0097; VwGH 27.11.2008 2008/03/0091). Wenn sich die Behörde bloß in der Bezeichnung des Adressaten vergreift…
…Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszwecks und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (VwGH 30. 1. 2015, Ra 2014/17/0025). § 93 Abs. 2 BAO normiert zum Bescheidadressaten: Jeder Bescheid ist ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu…