…erhob Beschwerde wie folgt: Angefochtene Punkte / beantragte Änderungen / Begründung: - Rückforderung der Familienbeihilfe - Einstellung des Anspruchs auf Familienbeihilfe Begründung: • Die Rückforderung der Familienbeihilfe vom Okt.21 - Sept.22 beruht auf der Begründung, dass der Studienwechsel meines Sohnes **[Sohn]** nach dem 3. Semester seines ersten Studiums erfolgte…
…im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht inskribiert gewesen. Im Sommersemester 2013 habe er wieder auf das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftsstudium gewechselt. Da es sich um einen schädigenden Studienwechsel nach dem siebten inskribierten Semester handle, bestehe ab Oktober 2012 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bf. erhob gegen den Rückforderungsbescheid Berufung…
…167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. Das Bundesfinanzgericht sah es demnach als erwiesen an, dass ***K1b*** im beschwerdegegenständlichen Zeitraum einen beihilfenschädlichen Studienwechsel vollzogen hat bzw. von der Tochter mit der Fahrlehrerausbildung keine im FLAG normierte Berufsausbildung ausgeübt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel des Sohnes des Beschwerdeführers (Bf.) stattfand (§ 2 Familienlastenausgleichsgesetz [FLAG] 1967 idgF). Der beschwerdegegenständliche Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) Kinderabsetzbetrag (KG) für den Sohn des Beschwerdeführers (Bf.) lautet…
…A***. Die Rückforderung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, ihre Tochter habe ab dem Wintersemester 2023/24 das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften lediglich neben dem weiterhin betriebenen Bachelorstudium Wirtschaftsrecht aufgenommen. Das…
…26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Streitpunkt im vorliegenden Verfahren ist die Frage, ob ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt. Die Beschwerdeführerin stellt gegenständlich nicht in Abrede, dass seitens der Tochter ein Studienwechsel erfolgt ist. So hat die Tochter vom Wintersemester 2014/15 bis einschließlich Sommersemester 2016 das…
…Antrag wurde mittels Abweisungsbescheid vom 3.2.2015 mit der Begründung, d. ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege, abgewiesen. Am 9.3.2015 langte das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Das erlassene Ersuchschreiben um Ergänzung vom 16.3.2015; Frist zur Beantwortung bis zum 6.4.2015 (mittels…
…liegt somit ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vor, der im Sinne des Abs. 4 leg. cit. dann nicht mehr zu beachten ist, wenn die Studierende im neu gewählten Studium so viele Semester wie im vor dem Studienwechsel betriebenen Studium zurückgelegt…
…2010 von einer ernstgemeinten Inskription nicht auszugehen ist. Daraus folgt, dass - ungeachtet der rein formalen Inskription in diesem Semester - der Abbruch des Studiums bereits nach zwei Semestern erfolgt ist. Somit liegt kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel iSd § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vor. Im (vom Bf…
…den Krankheitsverlauf nicht tragbar gewesen, weshalb der Studienwechsel zwingend notwendig gewesen sei. Auch der Verwaltungsgerichtshof anerkenne psychische Störungen von erheblichem Krankheitswert als mögliche Gründe, ein Studium zu wechseln. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die bescheiderlassende Behörde festgestellt, dass kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel gemäß § 17 StudFG vorliege…
…wurden. Eine Vollanrechnung liegt nicht vor. Strittig ist, ob im gegenständlichen Fall ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 08.01.2001, 2000/12/0053) liegt ein Studienwechsel dann vor, wenn der Studierende das von ihm begonnene und bisher betriebene…
…ist grundsätzlich gemäß § 17 Abs. 1 Z. 2 StudFG 1992 zu folgern, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt und liegt deshalb ein familienbeihilfenschädlichen Studienwechsel vor. Wenn vorgebracht wird, die Tochter der Bf., die seit ihrer Kindheit an einer Schlangenphobie leide, habe sich, da am Beginn…
…begonnen, da er aus den genannten Gründen das Medizinstudium ab WS 2010 nicht fortsetzen konnte. Insgesamt liegt somit gegenständlich bezüglich der Erkrankung des Sohnen A. im Zeitraum WS 2010 und SS 2011 in freier Beweiswürdigung des Sachverhaltes kein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel iSd § 17 StudFG idgF vor…
…lautet: "Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen." Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Beschwerdefall ist strittig, ob ein sog. familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel erfolgt ist. Der Bf. bringt vor, dass sein Sohn nicht das Studium gewechselt habe, sondern das "zusätzliche Parallelstudium in der organisatorischen…
…der zu meldenden Tatsache beim zuständigen Finanzamt zu melden. Da das Studium nach dem dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt worden sei, liege ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vor. Eine rechtzeitige Meldung über die Änderung der Studienrichtung sei nicht erfolgt. Es liege in der Entscheidung des Antragstellers bzw…
…die Tochter habe im Sommersemester 2020 ihr Studium nicht mehr ernsthaft und zielstrebig betrieben. Zudem sei mit Sommersemester 2020 ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel erfolgt. Die Ausbildung zur Kinderbetreuerin/Tagesmutter von 15.11.2021 bis 27.07.2022 habe nicht die zeitliche Intensität einer Berufsausbildung im Sinne…
…ins Bachelorstudium Biologie gewechselt, wobei lt. Bestätigung aus dem Vorstudium Chemie eine Prüfung mit 3 ECTS-Punkten angerechnet worden sei. Es liege sohin mit Oktober 2017 ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel nach 3 Semestern (WS 2014/15, SS 2015, WS 2015/16) vor, wobei sich aufgrund der…
…mit § 17 Studienförderungsgesetz 1992). ***6*** hat nach insgesamt 8 Semestern des Studiums Rechtswissenschaften ab Oktober 2021 auf das neue Studium Lehramt gewechselt. Somit liegt ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel ab Oktober 2021 vor und die Familienbeihilfe war zurückzufordern." Beschwerde vom 5. April 2024 Mit Eingabe vom 5…
…01.2021 wurde der Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung vom 31.05.2021 abgewiesen (Begründung: Da trotz Aufforderung - Ersuchschreiben um Ergänzung vom 19.2.2021; Frist zur Beantwortung bis zum 12.3.2021…
…wurde der Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge vom 8.8.2018 erlassen (Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum von Oktober 2017 bis Juni 2018 im Gesamtbetrag von € 2.341,80; Begründung: Familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel im Sinne der Ausführungen d. …