…sondern Beweggründen wie Dankbarkeit, Anstand und dergleichen. Im Zweifel ist deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führt beim Leistenden einerseits zu keinen Betriebsausgaben…
…sich dabei um die in der Regel in der Freizeit stattfindende Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten im Sinne der mittätigen Ehegattin unseligen Andenkens handle. Dieses Konstrukt sei vor Jahrzehnten aus dem Rechtsbestand genommen worden und scheine nun Auferstehung zu feiern. Nach ihrer Wahl zur Bürgermeisterin…
…sich dabei um die in der Regel in der Freizeit stattfindende Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten im Sinne der mittätigen Ehegattin unseligen Andenkens handle. Dieses Konstrukt sei vor Jahrzehnten aus dem Rechtsbestand genommen worden und scheine nun Auferstehung zu feiern. Nach ihrer Wahl zur Bürgermeisterin…
…Anstand, Anerkennung und dergleichen. Im Zweifel sei deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es werde familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führe beim Leistenden zu keinen Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Akt der…
…rechtlich bzw. sittlich gebotene familienhafte Beistandspflicht hinausgehen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Bei Zugrundelegung eines genannten Stundenlohnes von ca. 10 € je Stunde (Gattin) bzw. ca. 9…
…eine solche Zuwendung nicht einer rechtlichen Verpflichtung, sondern Beweggründen wie Dankbarkeit und Anstand. Im Zweifel sei deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten würden und es werde familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen (vgl. UFS 16.11.2006…
…und nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus familiärer Solidarität. Im Zweifel sei davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gälten und es werde familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches familienhaftes Tätigwerden führe beim Leistenden zu keinen Betriebsausgaben und…
…sondern Beweggründen wie Dankbarkeit, Anstand und dergleichen. Im Zweifel ist deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führt beim Leistenden einerseits zu keinen Betriebsausgaben…
…sondern Beweggründen wie Dankbarkeit, Anstand und dergleichen. Im Zweifel ist deshalb davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands- und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit oder Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen. Ein solches bloß familienhaftes Tätigwerden führt beim Leistenden einerseits zu keinen Betriebsausgaben…
…den jeweiligen Antragsteller abzuwälzen, sondern selbst durchzuführen. Nur dort, wo das Finanzamt begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten hat und daher eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (§ 78 BAO) besteht, zum Beispiel bei Fragen des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder bei der Beischaffung von Unterlagen von Behörden eines Staates, mit dem keine…
…über die Tage der Kinderbetreuung und über die Auszahlungen seien der Beschwerde beigelegt worden. Die in der Begründung des bekämpften Bescheides angeführten Beträge würden teilweise nicht mit den Kontoauszügen übereinstimmen, da neben den angeführten Beträgen weitere Barbehebungen für den Lebensunterhalt der Familie getätigt worden seien.…
…die nur der Abgabepflichtige aufklären kann, durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen eingeschränkt. Überdies trifft Sie als Abgabepflichtigen gem. § 119 BAO die Pflicht, alle für den Bestand und Umfang einer Abgabenpflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen. Ergänzend ordnet …
…die Partei nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht (zB VwGH 28.1.1998, 95/13/0069; 7.6.2005, 2001/14/0187; 23.2.2010, 2007/15/0292). Gemäß §119 Abs. 1BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung…
…eine kurze Hauptwohnsitzmeldung des KV in der Wohnung der Bf festzustellen, nämlich im Jahr 2011 bis 07.02. Zur Beurteilung, ob eine Lebensgemeinschaft zwischen der Bf und dem KV bestand, siehe unten. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG 1988 steht Alleinerziehenden ein…
…binden. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens besteht im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man sich überwiegend mit seiner Familie lebt. und an diesem Ort, wo überwiegend diese Bedingungen bestehen. Wie der Verwaltungsgerichthof in seinem Erkenntnis vom 30.01.1990…
…wegen ungeklärten Lebensaufwands den Vorgaben des § 184 BAO genügen. Dies setzt die Feststellung einer Mittelunterdeckung für den Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen voraus, die der Abgabepflichtige in einem mängelfreien Verfahren nicht aufklären kann. Eine solcherart festgestellte Finanzierungslücke rechtfertigt die…
…abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten – insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 27. Februar 2002, 97/13/0149). Auch wenn die Partei - allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren – eine Mitwirkungspflicht im Schätzungsverfahren trifft, besteht dennoch keine den Lebensaufwand betreffende Beweisvorsorgepflicht …
…Basis der festgestellten Sach- und der dargestellten Rechtslage erweist sich das Beschwerdebegehren, mit welchem der Bf eine Festsetzung der Einkommensteuer 2014 gemäß seiner ESt-Erklärung vom 27.Febr 2016 anstrebt, als nicht berechtigt. 1. Die in den abgabenrechtlichen Verfahrensbestimmungen normierten Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen dienen der…
…aus partnerschaftlicher Solidarität erfolgt und die Beschäftigung einer fremden Arbeitskraft aus den genannten Gründen nicht in Betracht gezogen wird. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Mitarbeit der Ehegattin nicht im Rahmen eines fremdüblichen Dienstverhältnisses, sondern im Rahmen der ehelichen Beistands- bzw. Mitwirkungspflicht erfolgte. …
…Unzweifelhaft ist, dass bereits seit der Kindheit eine geistige Behinderung bestand, welche wohl aus dem Zusammenwirken einer hirnorganischen Problematik (die Zuordnung zu einem bestimmten Hirntrauma ist hier kaum möglich und unterscheidet sich auch in den Angaben) und schwieriger familiärer Verhältnisse entstanden ist. Aus diesem Grund…