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BFG RV/7101080/2015Haftung nach § 12 BAO aufgrund der Gesellschafterstellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2016

…OG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der persönlich haftende Gesellschafter einer OG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den…

BFG RV/7101458/2016Haftung nach § 12 BAO, Gesellschafterhaftung besteht verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 3/3

…vorgenannter Gesellschaften werden also vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung, also auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an. In der gegen den Haftungsbescheid fristgerecht erhobenen Beschwerde monierte der Beschwerdeführer, dass die Abgabenbehörde sich nicht mit der…

BFG RV/7101463/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 2/2

…solidarisch (Ritz, BAO 4 , § 12 Tz 3). Dabei kommt es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung, also auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition und nicht auf ein Verschulden an (vgl. VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Laut Firmenbuchauszug war die Bf seit 1. April…

BFG RV/7400039/2025Haftung einer Komplementärin für Gebrauchsabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2026

…und das Schreiben vom 15.2.2025 als Vorlageantrag zu werten. Die Gesellschafter einer KG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Gemäß …

BFG RV/7100381/2017Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2022

…Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Die Gesellschafter einer OG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (vgl. VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Sie haften…

BFG RV/5101225/2019Keine Haftung des Komplementärs gemäß § 12 BAO bei Erfüllung des Sanierungsplans der KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2022

… 12 Tz 3). Dabei komme es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung und nicht auf ein Verschulden an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Mit Schreiben vom 10.5.2019 stellte die Bf innerhalb bewilligter Fristverlängerung einen Vorlageantrag und einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen…

BFG RV/7101502/2020Haftung eines Komplementärs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2021

…für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unmittelbar, primär, unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich und solidarisch (Ritz, BAO6, § 12Tz 3). Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrechtzu beurteilende Rechtsposition an (VwGH 26. April 2000, 2000/14/0043; 16. Oktober 2002, 99/13/0060; 16…

BFG RV/7104043/2019Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2020

…primär, unbeschränkt, unbeschränkbar, persönlich und solidarisch (Ritz, BAO³, § 12 Tz 3). Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an (VwGH 26.04.2000, 2000/14/0043; 16.10.2002, 99/13/0060; 16.09.2003, 99/14…

BFG RV/7103565/2019Haftung nach § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2020

…anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre). Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Sie haften unmittelbar, primär…

BFG RV/6100797/2015Haftung nach § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2019

…Stande gekommen, müssen durch die obigen Ausführungen ins Leere gehen. Die Gesellschafter einer OG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (vgl. VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Besteht…

BFG RV/7102146/2013Gesellschafterhaftung nach § 12 BAO, Einschränkung aufgrund von geleisteten Zahlungen beider Gesellschafter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2018

…unbeschränkt haften. Die Gesellschafter einer OHG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Eine entgegenstehende, im Innenverhältnis getroffene Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam…

BFG RV/7101318/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2018

…Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Die Gesellschafter einer OG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (vgl. VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Sie haften…

BFG RV/7101102/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2017

…Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Die Gesellschafter einer OG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (vgl. VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Sie haften…

BFG RV/6100437/2007Haftungstatbestand des § 12 BAO; Umstände, die im Rahmen der Ermessensübung Berücksichtigung finden können (Schuldenregulierungsverfahren, Verfahrenslänge, Höhe der Haftsumme, persönliche Umstände);
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2017

…der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Gesellschafter werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 147 f). Der…

BFG RV/2100219/2015Haftung nach § 12 BAO: Uneinbringlichkeit bei zweitem Gesamtschuldner
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2015

…BAO geltend zu machende Haftung trifft Gesellschafter einer OG oder KG (VwGH 13.04.2005, 2004/13/0027 ), wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…

BFG RV/7101463/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 1/2

…vorgenannter Gesellschaften werden also vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es allein auf die förmliche Gesellschafterstellung, also auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition an. In der gegen den Haftungsbescheid fristgerecht erhobenen Beschwerde monierte der Beschwerdeführer, dass die Abgabenbehörde sich nicht mit der…

BFG RV/7101293/2014Gesellschafterhaftung, Bedachtnahme auf Beteiligungsverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2014

…die Frage, ob jemand Gesellschafter einer solchen KG ist, nach dem Gesellschaftsrecht zu beurteilen ist, wobei es auf die "förmliche Gesellschafterstellung" ankommt. Gemäß § 128 UGB haften die Gesellschafter einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich und ist eine entgegenstehende, im…

BFG RV/7104613/2014Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Ein Kommanditist einer KG oder KEG haftet nach § 171 Abs. 1 HGB…

BFG RV/7104619/2014Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung", auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Gesellschafterstellung an (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Die Gesellschafter einer OHG, OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst. Dabei kommt es auf die "förmliche Gesellschafterstellung"…

BFG RV/7101053/2013Bei einer Haftung gemäß § 12 BAO ist die Verschuldensfrage nicht tatbestandsrelevant.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2014

…OEG, KG und KEG werden vom Haftungstatbestand des § 12 BAO erfasst, wobei es auf die „förmliche Gesellschafterstellung“, somit auf die nach Gesellschaftsrecht zu beurteilende Rechtsposition ankommt, sodass der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG bzw. KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner haftet…