…eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe monatlich für jedes Kind, das erheblich behindert ist. § 8 Abs 5 und 6 FLAG 1967 lauten: "(5) Als erheblich behindert…
…bestehenden Krankheitsbild (schwere Persönlichkeitsstörung, Borderline Syndrom, Depression, Adipositas per magna, Schädelhirntrauma) dauerhaft den Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe verliert. 4.2. Zu Spruchpunkt II. § 25 Abs 1 BFGG lautet: "Wenn das Bundesfinanzgericht einer Beschwerde stattgegeben hat, sind die Verwaltungsbehörden verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit…
…stellte sie für ihre Tochter den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung ab 2013 bzw. ab medizinischer Feststellung der erheblichen Behinderung rückwirkend 5 Jahre ab Antragstellung. Gerechnet vom Zeitpunkt der Antragstellung der erhöhten FB/KB war die Tochter E 19 Jahre alt.…
…15, 1150 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21.10.2014, betreffend Abweisung von erhöhter Familienbeihilfe ab März 2009, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…von Dr. E" 4. In der gegen den Abweisungsbescheid rechtzeitig erhobenen Beschwerde wendet die Bf ein, die Behinderung der Tochter bestehe von Geburt an, weshalb die erhöhte FB ab November 2015 zu gewähren sei. Dazu wurde eine "Gutachterliche Stellungnahme" des Univ. Prof. Dr. F, Institut…
…Roseggerkai 5/III, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16.06.2016 gegen den Abweisungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.05.2016, betreffend Antrag vom 31.03.2016 auf erhöhte Familienbeihilfe für Kind, geb. 06.12.2005, ab Oktober 2015 zu Recht…
… Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) beantragte am 17. April 2018 über FinanzOnline die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) und erhöhten Familienbeihilfe für seine Tochter V. ab September 2017, weil seiner Ansicht nach Erwerbsunfähigkeit vorliegen würde. Das im Juli 2018 vom Bundesamt für Soziales…
…der Tochter wurde Ende Juni 2015 abgeschlossen und daher endete der FB-Anspruch. Da der Behinderungsgrad v.50 % erst am 01.02.2017 bescheinigt wurde, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit daher ab diesem Zeitpunkt eingetreten ist, konnte keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt werden (weder vor dem 21…
…Damit erfolgte eine Zuerkennung der erhöhten FB ab April 2016. Eine dauernde Erwerbsunfähigkeit der Tochter wurde in diesem Gutachten nicht festgestellt, sodass der Antrag der Bf auf Zuerkennung der FB (erhöhte FB) ab November 2017 ab 11/2017 abgewiesen wurde. Die Bf erhob daraufhin das…
…Sachverständige des zweiten Gutachtens (Gutachten vom 27.8.2017) bestätigte sowohl die Höhe des Gesamtgrades der Behinderung als auch den Zeitpunkt des Beginns der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit des Bf mit August 2013 und damit die Feststellungen des Erstgutachtens. Anspruch auf (erhöhte) FB besteht aber nur…
…vom 8.5.2018 zu entnehmen, bedürfe der Sohn beim Sport und anderen Aktivitäten der umfassenden Betreuung, die von den berufstätigen Eltern nur über eine erhöhte FB finanziert werden könne. Laut Arztbrief vom 28.1.2019 seien weiterhin epilepsietypische Potentiale vorhanden; die Medikation spreche nicht…
…Kindes zum Zeitpunkt der Untersuchung eben nicht vorlag bzw. nicht diagnostizierbar war, weshalb Entsprechendes bei der getroffenen Gesamtbegutachtung letztlich auch nicht berücksichtigt werden konnte. Insofern liegt daher für den möglichen Anspruchszeitraum auf (erhöhte) FB (Grund- und Erhöhungsbetrag) ab Juni 2015, sowohl den von § 2 Abs…
…wurde der Antrag der Bf auf rückwirkende Zuerkennung der erhöhten FB ab Juli 2012 bis März 2014 mit Bescheid vom 9.8.2016 abgewiesen. Die Bf erhob daraufhin am 18.8.2016 das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht…
…für Zeiträume ab 01.06.2014 mit 20 vH. festgestellt worden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erhöhte FB nach der Aktenlage liegen daher nicht vor (keine mindestens 50 %ige Behinderung bzw. keine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit). Hätte das Finanzamt für den Zeitraum ab August 2014 inhaltlich…
…die Frage, wann die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit der Tochter der Beschwerdeführerin(Bfin.), sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Mit Anträgen v. 25.06.2020 (Einlangensdatum bei der Familienbeihilfenbehörde) wurde FB/erhöhte FB für die Tochter ***16*** , SVNr. ***2***, beantragt. Abweisungsbescheid v. 04.08…
…die erhöhte Familienbeihilfe wegen dieser Beeinträchtigung für ihre Söhne ***2*** (SVNr. ***SV1***) und ***1*** (SVNr. ***SV2***) am 2. September 2021, jeweils ab Juli 2014 mittels Formular Beih3. Auf diesen Anträgen wurde von der Bf handschriftlich vermerkt, dass sie - lt. Auskunft des Autismuszentrums - die erhöhten FB…
…seiner Beschwerdevorentscheidung berichtigen kann. Das Gericht kann sogar Ausfertigungsfehler im Spruch eines Abweisungsbescheides im Rahmen des Beschwerdeverfahrens berichtigen (wie hier den Spruchzeitraum statt April/2019 nunmehr ab 06/2019, da die erhöhte FB von Bfin. nicht rückwirkend beantragt wurde). Ausmaß der Behinderung Gemäß § 2 Abs…
…BGBl I 2014/53 ab 02.08.2014). Erwägungen Erging ein antragsgebundener Bescheid (Abweisungsbescheid v. 29.06.2015), obwohl kein Antrag mehr (hier: Zurücknahme des Antrages v.30.04.2015 auf erhöhte FB) vorliegt, so ist dieser Bescheid durch das Bundesfinanzgericht ersatzlos aufzuheben ( Ritz , BAO5…
…243 Bundesabgabenordnung (BAO) gegen den vorgenannten Abweisungsbescheid zu wertender Antrag der Bf. auf rückwirkende Zuerkennung der (erhöhten) FB ein. Das Finanzamt veranlasste daraufhin am 21.8.2014 erneut die Durchführung eines medizinischen Begutachtungsverfahrens bzw. ersuchte das (zuständige) BSA neuerlich gegebenenfalls um Erstellung einer entsprechenden Bescheinigung…
…Vorgutachten geänderte Behinderungsgrad (ebenfalls vorliegende bzw. vorgelegte) Untersuchungsergebnisse zu einer Nahrungsmittelunverträglichkeit nicht berücksichtige, sinngemäß die (weitere) Zuerkennung der erhöhten FB für das genannte Kind. Das Finanzamt holte in Folge eine (ergänzende) Stellungnahme des BSB zum Gutachten vom 17.3.2015 ein. In dieser, der Bf…