…geführt habe. Gemäß § 26 Abs. 2 AbgEO habe der Abgabepflichtige die mit Vollstreckungshandlungen verbundenen Gebühren auch dann zu tragen, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen sei. Am 13. April 2012 sei vom Außendienstorgan versucht worden, eine Pfändung für den Rückstand laut Rückstandsausweis vom 10. Oktober 2011…
…zum Kostenersatz gem § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist vielmehr zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente (Hinweis E 24.1.1994, 92/15/0176). Zweckentsprechend ist die Rechtsverfolgung nur dann, wenn der Abgabengläubiger…
…25.2.2019. Am 26.2.2019 fand eine Amtshandlung des Vollstreckungsverfahrens beim Bf. an seiner Wohnadresse in ***Adr*** statt. Diese Amtshandlung verlief erfolglos, da vom Vollstreckungsorgan niemand angetroffen wurde. Am selben Tag erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Gebühren…
…keine konkrete Auskunft geben. Sein Bemühen, den Bf zu erreichen, blieb erfolglos. Vermutlich befindet sich der Bf bei seiner Lebensgefährtin in Ungarn. Der Wohnsitz in der Schweiz ist seinem Wissensstand nach nicht mehr aufrecht. Rechtslage und Erwägungen: Kommen in der Zeit, in der gemäß Abs…
…vom abgenommenen Geldbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt € 10,00. Diese Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat (§ 26 Abs…
…erfolgte aufgrund der Amtshandlung vom 13.12.2022. Gemäß § 26 (2) hat der Abgabepflichtige die mit Vollstreckungshandlungen verbundenen Gebühren auch zu tragen, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen ist. In der Beschwerde wird pauschal als Begründung angeführt, dass in sämtlichen Verfahren der Zahlungsaufschub noch offen ist (…
…Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen würde. Ebenso wurde die Höhe der Pfändungsgebühr (1 % des einzubringenden Betrages) richtig ermittelt. Gleiches gilt für…
…sodass am 07. November 2023 ein vollstreckbarer Rückstand vorgelegen habe und dementsprechend zu Recht eine Vollstreckungshandlung gesetzt worden sei. In Reaktion auf diese Beschwerdevorentscheidung brachte die beschwerdeführende Partei am 14. November 2023 einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht sowie Entscheidung durch den…
…10.2023 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Da zum Zeitpunkt der durchgeführten Vollstreckungshandlung (Pfändung einer Geldforderung vom 26.09.2023) ein vollstreckbarer Rückstand (Rückstandsausweis vom 11.09.2023) auf dem Abgabenkonto unberichtigt aushaftete, sei die Pfändung und somit auch die Vorschreibung der…
…entrichten. Hinzu kämen gem. § 26 Abs. 3 AbgEO die durch die Vollstreckung verursachten Barauslagen. Die genannte Gebühr sei auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief (gem. § 26/2 AbgEO). Unter Hinweis auf § 226 Bundesabgabenordnung seien Abgaben, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden…
…die Einbringung einer Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen, so dürfen Einbringungsmaßnahmen durchgeführt werden, wenn spätestens bei Vornahme der Vollstreckungshandlung ein Bescheid zugestellt wird, der die Gründe der Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung anzugeben hat (Vollstreckungsbescheid). Mit der Zustellung dieses Bescheides treten bewilligte Zahlungserleichterungen außer…
…26 Abs. 2 AbgEO sind die im Abs. 1 genannten Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Gemäß § 26 Abs. 5 AbgEO…
…gegenständliche Abrechnungsbescheid sprach über den zum Zeitpunkt der Aussteilung und noch bis dato offenen Rückstand von € 25.395,72 ab. Der Vollstreckungshandlung vom 08.11.2010 lag ein Rückstandsausweis gleichen Datums in Höhe von 26.245,04 zu Grunde und beinhaltete folgende Abgaben: |…
…vom abgenommenen Geldbetrag. Das Mindestmaß dieser Gebühren beträgt € 10,00. Diese Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat (§ 26 Abs…
…Da auch kein Stundungsansuchen eingebracht worden sei, sei somit die Vollstreckungshandlung vom 7.2.2012 zu Recht erfolgt und die Gebühren zu entrichten. Mit Schreiben vom 13.6.2012 beantragte der Bf. die Vorlage der Berufung (nunmehr Beschwerde) zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Abs. 1 zu entrichtenden Gebühren auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Unbestritten blieb dass der Vollstreckungshandlung vom 15. März 2013 ein Rückstandsausweis…
…Behörde wegen einer Abgabenforderung (Haftungsschuld) iHv 776.742,87 Euro eine Forderungspfändung vorgenommen hat, die allerdings erfolglos geblieben ist. Sämtliche Bescheide wurden vom Beschwerdeführer mit dem Rechtsmittel der Beschwerde bekämpft. 2. Beweiswürdigung Die Feststellung hinsichtlich der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers und seiner Inanspruchnahme für aushaftende Abgabenschulden…
…ohne weitere Informationen wieder aus dem Wartebereich entfernt hätte, hätte sie erst Kenntnis von seinem Besuch, als sie am 13.2.2014 die Zahlungsaufforderung nach erfolglosem Einbringungsversuch vom 10.2.2014 erhalten habe, was sie sehr schockiert und entsetzt hätte. Ein Telefonat im Servicecenter ihrerseits…
…2) Die im Abs. 1 genannten Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. (3) Außer den gemäß Abs. 1 zu entrichtenden…
…Gemäß § 26 Abs. 2 AbgEO hat der Abgabepflichtige die mit Vollstreckungshandlungen verbundenen Gebühren auch dann zu tragen, wenn die Amtshandlung erfolglos verlaufen ist. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen…