…die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…
…die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…
…Vertreter des Bf. die erlassmäßig erstreckte Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung 2020 verstreichen und reichte die Abgabenerklärungen erst im Rahmen der Beschwerdeerhebung gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 am 10.1.2024 ein. Zusammenfassend ist eine Fristversäumnis gegeben. Fehlende Entschuldbarkeit Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den…
…Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…
…135 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabenpflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige gemäß § 41 Abs…
…Damit hat die Bf. nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes keinen Grund dargetan, der für eine entschuldbare Verspätung der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen sprechen würde. Die Bf. hat weder für das erste Kalendervierteljahr (Frist 15.04.2025) noch für das zweite Kalendervierteljahr (Frist 15.07.2025) Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht…
…die Zusammenfassenden Meldungen gemeldet. Der steuerliche Vertreter hat weder in der Beschwerde noch im Vorlageantrag Gründe vorgebracht, die für eine entschuldbare Verspätung der Einreichung der ZM sprechen würden. Nach Ansicht des BFG ist die verspätete Abgabe deswegen nicht entschuldbar, da der steuerliche Vertreter der Bf…
…0037). Unbestritten ist, dass der Bf. die UVA´s verspätet eingereicht hat. Der Bf. hat weder in seiner Beschwerde noch im Vorlageantrag Gründe vorgebracht, die für eine entschuldbare Verspätung der Einreichung bzw. Nichteinreichung der Voranmeldung sprechen würden. Insoweit der Bf. vorbringt, er habe die Umsatzsteuer ohnehin…
…0005). Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen (etwa VwGH 14.12.2011, 2009/17/0125). Sie setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist (Ritz…
…die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…
…Abgabebehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt…
…daher vermeint, dass die belangte Behörde den Aufhebungsbescheid vom 11.11.2024 nicht nur auf den Mangel der unzureichenden Begründung, sondern auch auf den im Antrag ebenfalls angeführten (zweiten) Aufhebungsgrund der entschuldbaren Verspätung gestützt hat, so ist dem entgegenzuhalten, dass diese Auffassung weder aus der…
…die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, kann die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist; solange die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind…
…steuerlich vertretene Bf form- und fristgerecht Berufung ein und beantragte die Aufhebung der Kraftafhrzeugsteuer ssowie die Festsetzung derselben per 01.01.2010. Weiters wurde beantragt, den Verspätungszuschlag zu reduzieren, da die Fehlinterpretation entschuldbar sei. Der Bf sei davon ausgegangen, dass die Abgabe erst fällig werde…
…davon Kenntnis haben müssen, dass es nicht zulässig ist auf Dauer im Inland mit einem PKW mit ausländischen Kennzeichen zu fahren. Eine entschuldbare Verspätung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Das Ausmaß der Fristüberschreitung betrug im Beschwerdefall - was die Normverbrauchsabgabe anbelangt - ca. 38 Monate und muss…
…worden. Als Bemessungsgrundlage wurde der Zeitwert vom Kfz im Jahr 04/2014 herangezogen." Die Festsetzung des Verspätungszuschlages begründete das Finanzamt mit der Unterbleibung der Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe und der nicht entschuldbaren Unterlassung der Einreichung der Erklärung. In seiner dagegen gerichteten Beschwerde wandte der Bf ein…
…einer P Schätzung in Höhe von 55.000,00 in Ansatz gebracht. Ein Verspätungszuschlag zur Normverbrauchsabgabe wurde in Höhe von 10% wegen entschuldbarer Unterlassung der Einreichung der Erklärung verhängt. In den am 28.5.2013 ergangenen Bescheiden über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate…
…BAO 5 , Rz 16 zu § 93). Eine entschuldbare Verspätung ist im gegenständlichen Fall nicht erkennbar und wurde eine solche vom Bf. auch nicht ins Treffen geführt. Im Zuge der Ermessensentscheidung sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der…
…ebenso fehlt eine Entscheidung in Bezug auf einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Es sind daher auch keine Verspätungszuschläge gerechtfertigt, weil die Unterlassung der Einreichung der Steuererklärungen auf Grund dieses Sachverhaltes entschuldbar ist. […]" In der Berufungsvorentscheidung ergänzte das Finanzamt seine Begründung und führte aus…
…Bundesfinanzgericht): […] Kraftfahrzeugsteuer und Verspätungszuschlag […] 1-12/2006: […] regelmäßige Fahrten nach Deutschland binnen Monatsfrist, anfangs überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland, anschließend einige Zeit lang regelmäßige Fahrten nach Deutschland binnen 3 Tagesfrist - unklare Rechtslage, daher jedenfalls entschuldbare Unterlassung der Einreichung der Jahreserklärung und…