…einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich waren, waren nur insoweit von der Besteuerung (Grunderwerbsteuer) ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder der Gegenleistung übersteigt. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit…
…Rechtsvorgang handelt es sich, wie nachstehend noch zu begründen sein wird, um ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft. Unstrittig beträgt der dreifache Einheitswert der Liegenschaft 321.300 € und der monatliche Wert des Wohnungsgebrauchswertes wurde mit 700 € angegeben. Der nach § 16 BewG auf…
…beurteilende Rechtsgeschäfte die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG zur Anwendung (vgl. UFS 5.2.2004, RV/0395-I/03). Bei einer gemischten Schenkung konnte der Inhalt des Geschäftes für Zwecke der Bemessung einer Rechtsgebühr nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten und…
…der es sich um die Wertunterschiede von Leistung und Gegenleistung geht." Die Klagsführung des J H und die an ihn erfolgte Vergleichszahlung von € 25.000,00 seien nicht aufgrund der Wertunterschiede zwischen den Gutachten erfolgt. Bei Beurteilung, ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege…
…ein überwiegend unentgeltliches Rechtsgeschäft – und zwar gleichgültig, ob der Wert der Dienstbarkeit oder der Wert der hingegebenen Sache (dem Parteiwillen entsprechend) überwiegt – so ist nach Fellner die Voraussetzung des § 33 TP 9 GebG, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegen muss, nicht erfüllt. Das Rechtsgeschäft unterliegt in…
…beurteilende Rechtsgeschäfte die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG zur Anwendung (vgl. UFS 5.2.2004, RV/0395-I/03). Bei einer gemischten Schenkung konnte der Inhalt des Geschäftes für Zwecke der Bemessung einer Rechtsgebühr nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten und…
…gelten, dass die zugewendeten Wirtschaftsgüter und sonstiges Vermögen bei der Ermittlung der Einkünfte als angeschafft gelten. Der Begriff der Zuwendung sei weder im EStG noch im KSTG legal definiert. Zwar liege nach herrschender Meinung aus Sicht der Privatstiftung ein unentgeltliches Rechtsgeschäft bei der Zuwendung vor…
…2 GebG]. - Unentgeltliche Glücksspiele: § 58 Abs. 3 GSpG sieht für Preisausschreiben die ermäßigten Glücksspielabgaben von 5% vor. Preisausschreiben waren nicht von § 33 TP 17 GebG erfasst, da dieser nur entgeltliche Glücksverträge zum Gegenstand hatte und hat, wie auch die Rechtsgeschäftsgebühren grundsätzlich nur entgeltliche Rechtsgeschäfte besteuern…
…Hotelbetriebs GmbH in Höhe von € 14.000,00; insgesamt sohin € 69.596,36. Angesichts der bedungenen Gegenleistungen sei die Übergabe vom 21. Dezember 2006 entgeltlich erfolgt. Ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege, sei nach steuerlichen Werten, die auf das Erbschaftssteuergesetz Anwendung finden…
…mache es keinen Unterschied , ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege. Eine anderslautende Interpretation lasse sich nicht aus dem Gesetz ableiten und würde zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden und damit verfassungsrechtlich problematischen Differenzierung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechtsgeschäften führen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes…
…Rentenbesteuerung und bezieht sich nur auf Rentengeschäfte. Auf andere Rechtsgeschäfte als Rentengeschäfte ist die Bestimmung nicht anzuwenden, insbesondere nicht für Zwecke der Abgrenzung von Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit. 24 Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des § 30 EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften…
…abgeschlossen worden wäre und ob auch der Vertragsinhalt dem Verhalten einander fremd gegenüberstehenden Personen Stand hält. Dies wird mit aller Deutlichkeit hier zu verneinen sein. B) Zur Prüfung, ob das Veräußerungsgeschäft ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, ist zur Qualifizierung als entgeltliches Veräußerungsgeschäft folgendes zu…
…14 lit a EStG 1988 auf die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft und normiert damit, dass die Übertragung der Liegenschaften aus dem Privatvermögen in die GmbH aus einkommensteuerrechtlicher (nicht zivilrechtlicher Sicht) als entgeltliches Rechtsgeschäft gilt. Ein unentgeltlicher Grundstückserwerb läge nur vor…
…14 lit a EStG 1988 auf die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft und normiert damit, dass die Übertragung der Liegenschaften aus dem Privatvermögen in die GmbH aus einkommensteuerrechtlicher (nicht zivilrechtlicher Sicht) als entgeltliches Rechtsgeschäft gilt. Ein unentgeltlicher Grundstückserwerb läge nur vor…
…prüfen. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll (vgl. VwGH 16.10.2003, 2003/16/0126). Den Einwendungen der Beschwerdeführerin, das Wohnungs- als Gebrauchsrecht sei unentgeltlich eingeräumt worden…
…Hö***** ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft zugrunde lag. Es steht nicht fest, ob die H***** KG im Zeitpunkt des Ausscheidens der Kommanditistin Antonia Hö***** über stille Reserven sowie einen Firmenwert verfügt hat, bejahendenfalls wie hoch stille Reserven samt Firmenwert gewesen sind und wie sich…
…Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll (vgl. VwGH 16.10.2003, 2003/16/0126). Den Einwendungen des Beschwerdeführers, das Wohnungs- als Gebrauchsrecht sei ihm unentgeltlich eingeräumt worden…
…sich um ein teils entgeltliches, teils unentgeltliches Rechtsgeschäft. Gemäß § 1 Abs. 1 StiftEG unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen der Stiftungseingangssteuer. Der Fall einer gemischten Schenkung an eine Privatstiftung wird im StiftEG in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung nicht ausdrücklich berücksichtigt und auch die Gesetzesmaterialen zu…
…Zuge des AP-Verfahrens bekannt und durch den Einbringungsvertrag vom 29.März 2007 belegt. Ab diesem Zeitpunkt lagen für die Abgabenbehörde die Voraussetzungen zur abschließenden Beurteilung der Einkunftsquelleneignung der strittigen Vermietungstätigkeit der Bf vor. Ob dieser Beendigung ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft zugrunde lag…
…P* aus sämtlichen Verpflichtungen aus dem übernommenen Darlehensverhältnis zu entlasten. Damit ist deutlich belegt, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, die Übertragung der Liegenschaft samt dem darauf befindlichen Gast- und Schankbetriebes gegen Übernahme der genannten Darlehensverbindlichkeit, einer Verbindlichkeit, die keine aus dem Betrieb des Gasthofes W*…