…26.1.2006, 2005/16/0172). Die in der genannten Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung ist nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten, sie ist aber nur anwendbar, wenn das Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt‑Dienstleistungen dient (EuGH 1.12.2011, C-79/10). Dabei ist entscheidend, in welcher…
…aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, infrage. Bürgler erachtet zwar einen im EU-Ausland vorgenommenen Vorsteuerabzug für die Entnahmeeigenverbrauchsbesteuerung als ausreichend, fordert jedoch eine Gleichstellung des Eigenverbrauchs mit entgeltlichen Lieferungen hinsichtlich der Beurteilung des Leistungsortes (vgl. Bürgler \In Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON300 …
…1.2006, 2005/16/0172). Die in der genannten Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung ist nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten, sie ist aber nur anwendbar, wenn das Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient (EuGH 1.12.2011, C-79/10). Dabei ist entscheidend, in welcher…
…seinem Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person [nur] für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt werden…
…seinem Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person [nur] für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt werden…
…habe nur teilweise bzw. nicht stattgegeben werden können, weil für von den Anträgen betroffene Unternehmen Nachweise (Rechnungen) und Tech-Logs über die entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen trotz Aufforderung durch die belangte Behörde nicht vorgelegt worden seien. Es sei daher nicht zweifelsfrei ersichtlich, dass die Luftfahrtbetriebsstoffe…
…verweisen und dürfen die wesentlichen Passage des Spruches des Bundesfinanzgerichtes wie folgt zitieren: "Der Operator verwendet somit das von der Beschwerdeführerin steuerfreie bezogene Mineralöl für Luftfahrzeuge, die für unmittelbar oder entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistung dienten. Die Voraussetzung für die Befreiung von Mineralölsteuer lagen somit vor…
…der Mineralölsteuer befreit, wenn das Mineralöl, dass als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben werde und unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen diene; als Luftfahrt-Dienstleistungen würden die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen und sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen gelten, die mittels eines…
…vom Passagier beauftragen Dritten abgerechnet werden, besteht die Leistung der Beschwerdeführerin in der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen. Die Luftfahrzeuge werden gerade nicht zum eigenen Gebrauch an Broker oder an andere Unternehmen überlassen. Die von der belangten Behörde geforderten Beweise, nämlich die Vorlage von Ausgangsrechnungen der…
…auf dem Blockchainsystem basierende (Kryptowährungs)Netzwerke eingespeist. Mit dem gegenständlichen Vertrag soll die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen gemäß Punkt 1.2 von der Unternehmerin an den Kunden vereinbart werden. (Punkt 2): Die Unternehmerin verpflichtet sich, gegenüber dem Kunden zur Erbringung der in Punkt 1.2…
…verzichtet und die Entscheidung durch den Einzelrichter beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Wegen der Gleichartigkeit und der Reduktion des Rechtsstreites im Wesentlichen auf die Frage, ob die beiden Luftfahrzeuge "unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen" dienen, verbindet das Bundesfinanzgericht beide Verfahren. Die Bf…
…die entgeltliche Erbringung von Werbeleistungen einer speziellen Abgabe der konkreten Höhe zu unterwerfen und damit letztlich - da der Gesetzgeber vom typischen Fall der Überwälzung dieser Abgabe ausgehen darf - den Aufwand der Unternehmen für Werbung einer Besteuerung zu unterziehen. [...] Auch wenn die Auswahl des Abgabenobjektes selbst…
…Mineralölsteuer sind befreit: 1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben wird und unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient; als Luftfahrt-Dienstleistungen gelten die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen und sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges unmittelbar…
…17/0132). Das Bundesfinanzgericht gründet den festgestellten Sachverhalt auf den Inhalt der vom Zollamt Österreich vorgelegten Verwaltungsakten. Als Nachweise für die entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen wurden neben dem Halterschaftsvertrag im Akt einliegende Rechnungen und Abrechnungen über die getätigten Flugbewegungen vorgelegt. Der festgestellte Sachverhalt ist unbestritten.…
…17/0132). Das Bundesfinanzgericht gründet den festgestellten Sachverhalt auf den Inhalt der vom Zollamt Österreich vorgelegten Verwaltungsakten. Als Nachweise für die entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen wurden neben dem Halterschaftsvertrag im Akt einliegende Rechnungen und Abrechnungen über die getätigten Flugbewegungen vorgelegt. Der festgestellte Sachverhalt ist unbestritten.…
…cit befreit: "1. Mineralöl, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben wird und unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient; als Luftfahrt-Dienstleistungen gelten die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen und sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrzeuges unmittelbar an…
…1 Z 1 MinStG sei Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das als Luftfahrtbetriebsstoff an Luftfahrtunternehmen aus Steuerlagern oder Zolllagern abgegeben werde und unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen diene; als Luftfahrt-Dienstleistungen gälten die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen und sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen…
…konzerninterne oder unternehmensinterne Flüge vor. Die Flüge seien nicht als Nutzung eines Luftfahrzeuges für gewerbliche Zwecke zur direkten, entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen anzusehen. Im Hinblick auf die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen für die steuerbefreite Luftfahrt mache es keinen Unterschied, ob ein Unternehmen selber…
…1.2006, 2005/16/0172). Die in der genannten Richtlinie vorgesehene Steuerbefreiung ist nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehalten, sie ist aber nur anwendbar, wenn das Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient (EuGH 1.12.2011, C-79/10). Dabei ist entscheidend, in welcher…
…nicht der Verbrauchsteuer zu unterwerfen. Wird Mineralöl für ein Luftfahrzeug verwendet, das unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient, ist gemäß Art 14 Abs 1 Buchstabe b RL 2003/96/EG die Steuerbefreiung zu gewähren. Es ist - anders als bei Flügen für rein unternehmensinterne…