…die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden, die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden würden. Erfolgte die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, könnten die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trage, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden…
…Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen." Aus der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, wonach Unterhaltsleistungen „darüber hinaus“ nur insoweit abzugsfähig sind, ist abzuleiten, dass darunter auch Krankheitskosten oder Pflegekosten zu subsumieren sind, die für mittellose oder einkommensschwache Angehörige (zB Eltern) übernommen werden.
…sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter würden insbesondere Krankheitskosten fallen, die für einkommensschwache Angehörige übernommen werden würden. Die an den Sohn B geleisteten Zahlungen würden daher - zusätzlich zum anerkannten Unterhaltsabsetzbetrag - keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 darstellen. In…
…die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Der Beschwerdeführer bewohnt zusammen mit seiner Gattin in der Senioren-Wohnanlage "***Name Pensionistenresidenz***" eine Wohneinheit. Auf Grund der Höhe der Pensionsbezüge seiner Gattin trägt der Beschwerdeführer die Kosten für die Wohneinheit zur Gänze und erbringt damit eine…
…die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Der Beschwerdeführer bewohnt zusammen mit seiner Gattin in der Senioren-Wohnanlage "***Name Wohnheim***" eine Wohneinheit. Auf Grund der Höhe der Pensionsbezüge seiner Gattin trägt der Beschwerdeführer die Kosten für die Wohneinheit zur Gänze und erbringt damit eine…
…würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Die vom Gesetzgeber gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern und sonstige nahe Angehörige von einer Begünstigung nach § 34 EStG 1988 aus [Fuchs in Büsser…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen ergibt sich aus der Bestimmung des § 234 ABGB, wonach ein Kind seinen Eltern und Großeltern…
…die nachstehend bezeichneten Aufwendungen zu Grunde: [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] ad Pflegekosten naher Angehöriger: Unter die Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 fallen beispielsweise Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige (zB Eltern) übernommen werden…
…des Unterhaltsberechtigten (hier: der Mutter) nicht zu berücksichtigen. Unter diese Bestimmung fallen u.a. Krankheitskosten, die für einkommensschwache Angehörige (z.B. Eltern) übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus der Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, daneben kann auch eine sittliche Verpflichtung bestehen (UFS 05.10…
…sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Unter diese Bestimmung fallen Krankheitskosten oder Pflegekosten, welche für einkommensschwache unterhaltsberechtigte Angehörige übernommen werden. Aufwendungen, welche durch die Pflegebedürftigkeit eines Steuerpflichtigen verursacht werden, sind außergewöhnlich und erwachsen aus tatsächlichem Grund…
…neben seinem Lohn für die nichtselbständige Tätigkeit eine weitere Entlohnung erhalten. Geschäftliche Beziehungen zu nahen Angehörigen erfordern an sich schon ein erhöhtes Maß an Beweissicherung um die berufliche Sphäre von der familienhaften Mitwirkung trennen zu können (siehe schon Doralt/Ruppe, Grundriss des Steuerrechts I 11 …
…auf das ABGB, daneben kann aber durchaus auch eine sittliche Verpflichtung zur Kostentragung bestehen. In der Regel wird allerdings dort, wo im Falle einer Notlage eines nahen Angehörigen eine rechtliche Unterhaltsverpflichtung besteht, keine über das rechtliche Ausmaß hinaus gehende sittliche Verpflichtung bestehen (vgl. VwGH 19…
…für seine Gattin I J sowie seine Kinder H C, G C, D Ca, F J und E C als mitversicherte Angehörige Leistungen der Krankenversicherung beanspruchen. Versicherungsdaten Laut Versicherungsdatenauszügen sind folgende Versicherungsdaten für den Bf und seine Gattin aktenkundig: Beschwerdeführer 15. 10. 2006 27. 10…
…Unter gemäß § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 abzugsfähige Kosten fallen u.a. Krankheitskosten, die für ein einkommensloses oder einkommensschwaches Kind übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung dieser Kosten ergibt sich aus der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, …
…gemacht werden. Krankheitskosten, die für einen nahen Angehörigen (Ehegattin) übernommen werden, erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Kostentragung besteht, also für nahe Angehörige ohne eigenes Einkommen oder wenn der einkommensschwächere Ehepartner einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem einkommensstärkeren Ehegatten hat. Die Krankheitskosten des Ehemanns…
…24.06.2010, 2007/15/0033). "Der Hausanteil wurde zu 100% mit Eigenkapital erworben - es erfolgte somit eine langfristige Vermögensanlage, mit dem Ziel für spätere, einkommensschwächere Zeiten - auch mit Blick auf die Pension - finanziell vorzusorgen. " v. Große Dichte von Grundstücksverkäufen bzw. kontinuierlich betriebene Abverkäufe. "Liegt…
Ha az intézmény úgy látja, hogy az alaprendelet 68. cikke (2) bekezdésével összhangban egy másik tagállam jogszabályainak értelmében lehetőség van különbözeti kiegészítésre való jogosultságra, a kérelmet az intézmény haladéktalanul továbbítja a másik tagállam illetékes intézményéhez, és erről tájékoztatja az érintett személyt; értesíti továbbá a másik…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache der Frau Bfin gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15.02.2013, betreffend Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für den Zeitraum von Oktober 2007 bis…
(1) A családi ellátások iránti kérelmet az illetékes intézményhez kell címezni. Az alaprendelet 67. és a 68. cikke alkalmazásának céljából az egész család helyzetét úgy kell figyelembe venni, mintha valamennyi érintett személy az érintett tagállam jogszabályainak hatálya alá tartozna és ott tartózkodna, különösen az ilyen…