…ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für erst später erweisliche, sogenannte dynamische Unrichtigkeiten (Ritz/Koran, BAO7, § 299 Tz 10). Gemäß § 302 BAO sind Aufhebungen gemäß § 299 BAO bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe…
…entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 BAO gilt auch für erst später erweisliche, sogenannte dynamische Unrichtigkeiten (Ritz/Koran, BAO7 (2021), § 299 Tz 10). Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die…
…für die Anwendbarkeit des § 299 Abs.1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs.1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08)... Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. Nichtverschulden) des Bescheidadressaten…
…nach § 299 BAO ist gestattet, wenn sich der Bescheid im Spruch als nicht richtig erweist, also der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung…
…von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 gilt auch für „dynamische“, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08); dies in Konkurrenz zur Wiederaufnahme des Verfahrens bzw zur Abänderung gem § 295a…
…der Sachverhalt, der zur Unrichtigkeit des aufzuhebenden Bescheides führt, "hervorgekommen" ist (VwGH 4.11.2021, Ra 2021/13/0100; 16.4.2024, Ro 2022/1370017). § 299 Abs 1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl zB UFS 25.3.2009, RV/0201…
…Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Für § 299 BAO ist nicht von Bedeutung, wann der Sachverhalt, der zur Unrichtigkeit des aufzuhebenden Bescheides führt, "hervorgekommen" ist (VwGH 04.11.2021, Ra 2021/13/0100…
…Selbstanzeige vom 9. November 2016 wäre ausdrücklich drauf hingewiesen worden, dass das alleinige Abstellen auf die Registrierungsadresse für Zwecke der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu Unrichtigkeiten führen müsse, zumal nicht jeder Kunde mit einer bisweilen Jahre alten österreichischen Registrierungsadresse von Österreich aus teilgenommen hätte. Dennoch sei…
…Sachverhaltes oder bei Übersehen von Grundlagenbescheiden. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische" also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. ein Nichtverschulden) des Bescheidadressaten voraus…
…§ 299 Abs 1 gelte auch für dynamische, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Mit Vorlagebericht vom 16.11.2012 wurde die Berufung vom 14.01.2011 gegen den Bescheid vom 09.12.2010 mit dem die Anträge gemäß § 299 BAO auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2007 und…
…die Beschwerde am 24. Februar 2014 zur Entscheidung vor und führte in einer Stellungnahme im Vorlagebericht zusammengefasst aus, dass § 299 BAO auch für dynamische, also sich erst später erweisliche Unrichtigkeiten gelte. Eine Rechtswidrigkeit könne sich demgemäß auch aus Änderungen der Judikatur, zB des VwGH, ergeben…
…Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht relevant. § 299 Abs. 1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.06.2010, RV/0299-F/08; BFG 26.11.2015, RV/1100428/2012) und setzt weder ein Verschulden bzw. Nichtverschulden der Abgabenbehörde…
…nach § 299 BAO ist gestattet, wenn sich der Bescheid im Spruch als nicht richtig erweist, also der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung…
…Sachverhaltes), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs. 1 gilt auch für „dynamische“, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 ist nicht, ob der aufzuhebende Bescheid im Zeitpunkt seiner Erlassung inhaltlich rechtswidrig war. Für …
…ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs. 1 gilt auch für „dynamische“, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.06.2010, RV/0299-F/08; BFG 26.11.2015, RV/110428/2012); dies in Konkurrenz zur Wiederaufnahme des Verfahrens…
…der Begünstigung des § 9 EnFG 1988 und den Bericht der Außenprüfung vom 09.01.2013 verwiesen. Die Bf. begehrt die Herabsetzung der Vorauszahlung 2013 und begründete ihr Begehren mit der Unrichtigkeit des zu Grunde liegenden Jahresbescheides 2011, mit welchem die Begünstigung des § 9 EnFG 1979…
…diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht entscheidend und ist die Bestimmung auch für "dynamische" und somit erst später erweisliche Unrichtigkeiten anwendbar. Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung maßgebend (vgl Ritz5, BAO…
…Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. Die Bestimmung des § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für „dynamische“, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (Ritz, BAO 5 , § 299, Rz 9 ff). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 14. Mai 1991, 90…
…Auslegung einer Bestimmung, bei mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO, 5. Auflage § 299 Tz. 9…
…so ist die Lieferung dennoch als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene…