…europäische und internationale Angelegenheiten (Außenamt) entbietet mit seiner Zirkularnote (GZ: BMeiA-AT.1.35.01/0012-l.1b/2013) vom 1.Juli 2013, sämtlichen in Österreich akkreditierten diplomatischen Vertretungsbehörden und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen seine besten Empfehlungen. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen der WDK…
…des OECD-Musterabkommens - der im Grunde jenem entspricht, der in Art 37 Abs 2 der Wiener Diplomatenkonvention für das Verwaltungs- und technische Personal der diplomatischen Vertretungsbehörden vorgesehen ist- findet sich allerdings im Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien, wie sich unzweifelhaft aus der Textierung des Art 19 Abs…
…Abteilungsleitern, Höheren Angestellten gemäß Art 23b Amtssitzabkommen (auch auf abgabenrechtlichem Gebiet) dieselben Privilegien und Immunitäten zu wie den rangmäßig vergleichbaren Angehörigen der ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich. Dem Bf als leitendem Beamten stehen daher die in Artikel 22 und 23b angeführten Privilegien und Immunitäten zu…
…die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. Bei Anwendung des nationalen Rechts ist dafür Sorge zu tragen, dass die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sichergestellt wird. Eine nationale Vorschrift…
…Fremdenregister Das Finanzamt erhob im Zentralen Fremdenregister (INFORMATIONSVERBUNDSYSTEM ZENTRALES FREMDENREGISTER DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES, DES BUNDESAMTS FÜR ASYL UND FREMDENWESEN, DER VERTRETUNGSBEHÖRDEN, DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS UND DER BEHÖRDEN FÜR DAS NAG SOWIE DER LANDESPOLIZEIDIREKTIONEN), dass für die Bf am 15.7.2016 ein Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU…
…die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. § 11 ZustG ist eine "lex specialis" für grenzüberschreitende Zustellungen von Dokumenten in das Ausland. Dabei enthält der Absatz 1 eine abgestufte…
…die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. § 11 ZustG ist eine "lex specialis" für grenzüberschreitende Zustellungen von Dokumenten in das Ausland. Dabei enthält der Absatz 1 eine abgestufte…