…Zur Eignung eines Computers als Arbeitsmittel hält der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung fest, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes eines Computers als Arbeitsmittel dann zu bejahen ist, wenn der Einsatz eines solchen Gerätes nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für eine bestimmte Tätigkeit unzweifelhaft…
…der Arbeitnehmerveranlagung 2018 eine Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag bezüglich Telearbeit übermittelt habe und daraufhin 2018 die Kosten für das Arbeitszimmer - richtigerweise - als Aufwand akzeptiert wurden. Die Werbungskosten für das Arbeitszimmer belaufen sich auf EUR 1.601,30. Ebenfalls wurde der Mac, den ich ausschließlich dienstlich nutze…
…für die dienstliche Verwendung anzuerkennen. 8.3.4. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde der Bf vom Finanzamt mit Vorhalt vom 11.08.2014 ua. aufgefordert, die behaupteten Gründe der beruflichen Notwendigkeit zur Nutzung eines privaten Handys sowie jene der Erforderlichkeit der Nutzung eines privaten Internetzuganges…
…02. Juli 2020 mitgeteilt habe, dass er auch fallweise seinen Pkw Zwei (Privatfahrzeug) vorübergehend für dienstliche Fahrten heranziehe, aber kein Fahrtenbuch schreibe. Deshalb sei es auch passiert, dass er am 31. Juli 2019 beim Pkw Eins (Dienstfahrzeug) lt. Servicerechnung um 861 km zu viel hatte…
…um € 41,99 mittels Software-Download angeschafft. Eine berufliche Erforderlichkeit bzw. Verwendung dieses Betriebssystems für berufliche Zwecke kann nicht festgestellt werden. Am 26. Mai 2020 hat der Bf. einen Bluetooth Kopfhörer "***12***" um € 49,99 angeschafft. Dieser Kopfhörer ist für die Verwendung während…
…dürfen. Steht die dienstliche Nutzung eines angeschafften Smartphones fest - diese wird vom Finanzamt nicht in Abrede gestellt und kann angesichts der Tätigkeit des Bf. für den Dienstgeber im Home-Office auch nicht in Zweifel gezogen werden - ist von einer Erforderlichkeit für berufliche Zwecke auszugehen (vgl…
…Private Veranlassung überwiegt. (keine bzw. eingeschränkte Nutzbarkeit für dienstliche Zwecke; vielfältige Möglichkeiten der Privatnutzung; lediglich Vorlage einer Rechnung). Da die dienstliche Nutzung vom Bf. nicht konkretisiert wurde, ist von einer Erforderlichkeit für berufliche Zwecke nicht auszugehen (vgl. auch VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197…
…21.11., 20.12. und 22.12. die Ortsangabe "***1***" im Fahrtenbuch als Ziel bzw Zwischenziel einer dienstlichen Fahrt eingetragen, ohne dass in den elektronischen Aufzeichnungen ein Kundenbesuch in ***1*** vermerkt ist. Das konkrete Ziel und der Zweck dieser Fahrten bleibt somit offen, zumal der…
…wenn die Anschaffung im Zuge einer konkret erfass- und nachweisbaren Berufsfortbildung bzw. Berufsausbildung erfolgt. Aus den allgemein gehaltenen Behauptungen der Beschwerdeführerin kann nach Ansicht des Richters nicht geschlossen werden, dass die Anschaffung des strittigen Computers eine zwingende Notwendigkeit für die Ausübung dienstlicher Obliegenheiten dargestellt hat…
…genutzt hätte. Diese hätte er daher rein dienstlich genutzt. Zusätzlich zu den Regelungen vom Arbeitgeber hätte es noch Grenzkontrollen der deutschen Polizei an der Grenze gegeben, welche eine Einreise verhindert hätten. Angefügt wurde eine Mail des damaligen Arbeitgebers des Beschwerdeführers vom 6.11.2023, aus…
…sowie einer Handyreparatur, sind die berufliche Notwendigkeit und das Ausmaß der beruflichen Nutzung vom Steuerpflichtigen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Die Erforderlichkeit des Einsatzes eines Gegenstandes als Arbeitsmittel ist dann zu bejahen, wenn der Einsatz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für eine…
…teilweise stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2012 wird mit - 478,00 € (statt bisher - 316,00 €) festgesetzt Die genauen Bemessungsgrundlagen und Abgabenbeträge sind den beiden angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…auch sehr wenig private Kilometer ausgewiesen worden. Es seien daher die dienstlichen Kilometer im Schätzungswege ermittelt worden. Weiters seien Werbungskosten nur absetzbar, wenn sie aus Gründen der Werbung überlassen werden und sie geeignet wären, eine entsprechende Werbewirksamkeit zu entfalten. Dies sei bei den Aufwendungen für…
…auf Grund einer eigenen dienstlichen Wahrnehmung gelegt worden sei, in die von diesem angefertigten Fotos, in die eingeholte Lenkerauskunft sowie in den Stadtplan (wien.gv.at) Beweis erhoben worden sei. Gegen die Strafverfügung habe der Bf. einen unbegründeten Einspruch erhoben. Mittels einer Aufforderung zur Rechtfertigung…
…ob eine beantragte Beweisaufnahme notwendig ist (vgl. VwGH 20.04.2016, Ra 2016/17/0066, VwGH 15.09.2021, Ra 2021/17/0092). Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen kann das Gericht die Erforderlichkeit einer weiteren Beweisaufnahme nicht erkennen. Ordnungsgemäße Kennzeichnung von (flächendeckenden) Kurzparkzonen Kurzparkzonen…
…der Stiegenhäuser bezogen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.11.2017 wurde die Beschwerde mit der Begründung, dass Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einem Dritten erfüllen lässt, nur in Ausnahmefällen Werbungskosten darstellen würden, abgewiesen. Das Finanzamt begründete weiter…
…Leistung. Ist der Zweck der Aufwendung nur auf die berufliche Sphäre gerichtet, so ist ein Abzug grundsätzlich möglich. Die Erforderlichkeit einer Abgrenzung von der privaten Sphäre darf allerdings nicht überspannt werden (VwGH 20.11.1996, 89/13/0259, Gegenstände anderer Art betreffend). Gemäß Abs. 1…
…berufliche Erforderlichkeit zu bejahen ist und es an berufsspezifischen Bildungsangeboten fehlt. Dass im Rahmen der Mediatorenausbildung u.a. auch die Bereiche Wirtschaft, Familie und Umwelt, von denen der Bw. in seinem Beruf nicht unmittelbar betroffen sein mag, behandelt wurden, kann dann nicht schaden.“ In einer…
…selbst durchgeführten internen Kontrollen angefordert. Die beschwerdeführende Partei verweigert zumindest teilweise die geforderte umfangreiche Datenübermittlung mit dem Hinweis auf die fehlende Erforderlichkeit, Bedenken aufgrund Bestimmungen des Bankgeheimnisses sowie des Datenschutzrechts. Eingewendet wird neben datenschutzrechtlichen und bankrechtlichen Schranken auch das Fehlen einer Offenlegungspflicht in dem Umfang…
…nicht zwangsläufig eine berufliche Veranlassung dabei angefallener Bewirtungsaufwendungen. Aufwendungen, die im Bestreben getätigt werden, den dem gesellschaftlichen Status entsprechenden Konventionen zu entsprechen, erfüllen noch nicht den Ausnahmetatbestand (vgl. UFS18.4.2012, GZ. RV/1244-W/11). Erfolglosigkeit eines Bewirtungsaufwandes schließt dessen betriebliche Erforderlichkeit allerdings nicht…