…Urkunde Grundbuch so dokumentiert ist. Die aberwitzigen Begründungen in meinem Straferkenntnis sind auch insoferne als rechtlich verfehlt nachvollziehbar, weil somit auch alle Tankstellen - verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung - nur mit Parkgebühr besucht werden könnten! Wenn WIEN laut Werbung anders ist, so meine ich doch, dass eine…
…der gebührenrechtlichen Behandlung einer vertraglich eingeräumten Dienstbarkeit auf deren Verbücherung nicht ankommt (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/16/0053). Gegenstand der Gebühr ist das Rechtsgeschäft, während die Errichtung der Urkunde nur die Voraussetzung bzw. Bedingung ist, bei deren Vorliegen das Rechtsgeschäft gebührenpflichtig wird (vgl…
…den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und: 1. der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist oder 2. neue Tatsachen oder Beweismittel hervorkommen, die im Verfahren ohne Verschulden der Partei…
…anderen Rechten einer Gebühr von 0,8 v.H. vom Entgelt. § 15 Abs. 1 GebG sieht vor, dass Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gegenstand der Gebühr ist das Rechtsgeschäft, während die Errichtung der Urkunde nur die Voraussetzung…
…ist, das (gebührenpflichtige) Rechtsgeschäft zu bezeugen und das Rechtsgeschäft überhaupt der Gebühr unterliegt. Das Rechtsgeschäft unterliegt schon, wie ausführlich in den Eingaben dargelegt, dem Grunde nach nicht der Gebühr. Hinzu kommt, dass, damit eine rechtsbezeugende Urkunde vorliegt, zumindest die Art des (gebührenpflichtigen) Rechtsgeschäftes und die…
…auch die Ausnahme vom Verbot nicht von der Behörde erlaubt oder bewilligt wird, sondern aufgrund der bereits vorliegenden Berechtigung im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen nach § 58 WaffG schon gegeben ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht alleine auf den Umstand der Ausstellung einer Urkunde…
…Protokoll angeschlossen ist. Die Verhandlungsleistung nimmt diesen Vergleichsabschluss zur Kenntnis. DGV: Der Antrag vom 9. April 2009 auf Zustimmung zu einer künftig auszusprechenden Kündigung von BF wird zurückgezogen." 3. Gebührenbescheid Mit Bescheid vom 8. Jänner 2010 setzte das Finanzamt gegenüber dem Bf. für die Vereinbarung…
…anderen Rechten einer Gebühr von 0,8 v.H. vom Entgelt. § 15 Abs. 1 GebG sieht vor, dass Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gegenstand der Gebühr ist das Rechtsgeschäft, während die Errichtung der Urkunde nur die Voraussetzung…
…ausgeschlossen ist. Eine ordentliche Revision war für die Amtspartei für nicht zulässig zu erklären, weil das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhing, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Streitgegenstand war lediglich eine Tatfrage, nämlich ob die Beschuldigte im Fahrzeug – während sie dieses in der gebührenpflichtigen…
…über die genannten Verträge spätestens gleichzeitig mit der Beurkundung des Nebengeschäftes eine Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet worden ist. Zweck des § 20 Z 5 GebG ist es, eine durch Abschluss von gebührenpflichtigen Darlehns- und Kreditverträgen und ebenso gebührenpflichtigen Sicherungsgeschäften…
…anderen Rechten einer Gebühr von 0,8 v.H. vom Entgelt. § 15 Abs. 1 GebG sieht vor, dass Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Gegenstand der Gebühr ist das Rechtsgeschäft, während die Errichtung der Urkunde nur die Voraussetzung…
…Zustellung ist gemäß § 17 Abs. 4 ZustellG auch dann gültig, wenn die in § 17 Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Beim Rückschein (Formular 4 zu § 22 ZustG) handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung…
…So ist unter Punkt 1.) der Tagesordnung Seite 8 zu dem mit Unterstützung einer PowerPoint-Präsentation vorgetragenen Bericht des Vorstandsvorsitzenden für das Geschäftsjahr 2007/2008 samt Ausblick auf das Geschäftsjahr 2008/2009 im Protokoll festgehalten: "Die deutschsprachigen Charts sind diesem Protokoll als Beilage./D angeschlossen…
…1117 ABGB) jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund umfasst auch das Recht zur Teilkündigung einzelner Dienstleistungen des Vermieters (zB FM-Betreuung als Ganzes oder Teile der FM-Betreuung). Die Teilkündigung einzelner Räume ist ausgeschlossen. (5) Vor der Kündigung…
…dem die Gebühr zu berechnen ist, zählen somit alle Leistungen, die im Austauschverhältnis für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes vom Dienstbarkeitsberechtigten zu erbringen waren. Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit aufzufassen, wenn die Beteiligten trotz mehrerer (in einer oder mehreren Urkunden enthaltenen) getrennter Verträge eine…
…einer Gebühr a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde…
…Urkunde auslegungsbedürftig ist. Soweit die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid den Umfang der Verpflichtung an Hand nicht näher begründeter Definitionen des Deckungsumfanges einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung zu bestimmen versuchte, entfernte sie sich vom eingangs genannten Urkundenprinzip des § 17 Abs. 1 GebG 1957. Vielmehr hat die…
…Urkunde auslegungsbedürftig ist. Soweit die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid den Umfang der Verpflichtung an Hand nicht näher begründeter Definitionen des Deckungsumfanges einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung zu bestimmen versuchte, entfernte sie sich vom eingangs genannten Urkundenprinzip des § 17 Abs. 1 GebG 1957. Vielmehr hat die…
…Urkunde auslegungsbedürftig ist. Soweit die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid den Umfang der Verpflichtung an Hand nicht näher begründeter Definitionen des Deckungsumfanges einer Betriebshaftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung zu bestimmen versuchte, entfernte sie sich vom eingangs genannten Urkundenprinzip des § 17 Abs. 1 GebG 1957. Vielmehr hat die…
…einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig…