…schlechte Papiere abzustoßen, gute zu erwerben und Kursgewinne zu realisieren (VwGH 29.7.1997, 96/14/0115). Dies gilt ebenso für sonstige derivative Finanzinstrumente (VwGH 3.5.2021, Ra 2019/13/0124). Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet daher die Grenze zur gewerblichen Betätigung…
…und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten). § 27a Abs 1 und 2 EStG 1988 lauten in der am 31.12.2018 geltenden Fassung: (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall…
…des ausländischen Finanzvermögens (z.B. Bankguthaben, Anleihen, Aktien, Anteile an Investment- und Immobilienfonds, Versicherungsprodukte, derivative Finanzinstrumente etc.) • die Herkunft des Kapitals (z.B. in- oder ausländisches Erwerbseinkommen, ausländische Pensionen, Erbschaft oder Schenkung, Liegenschaftsverkauf etc.) • die jeweiligen Konto- bzw. Depotstände zum 31.12. der einzelnen Prüfungsjahre …
…Bf eine risikobehaftete Anleihe erwirbt, berechtigt nicht dazu, dahinter eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zu erblicken. So gehören auch zur Veranlagung von Gewinnen angeschaffte derivative Finanzinstrumente zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, selbst wenn es sich dabei um branchenuntypische Geschäfte handelt (siehe Quantschnigg/ Renner/ Schellmann/ Stöger/ Vock, KStG Kommentar, …
…Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures, Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikate). Entsprechend der Bezeichnung des Finanzproduktes bzw. der verwendeten Terminologie in der Broschüre wird davon ausgegangen, dass es sich um einen…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". §27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". § 27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)". § 27a Abs 1 EStG normiert, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27…
…Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)“. § 27a Abs…
…einer Subsumtion unter § 27 Abs 4 EStG offen. Die konkreten Investitionszeitpunkte sind der beiliegenden Aufstellung (Anlage 1) zu entnehmen. Unter Derivaten bzw sonstigen derivativen Finanzinstrumenten sind dem Grunde nach abgeleitete Finanzinstrumente zu verstehen, deren Wertentwicklung von der Entwicklung anderer Werte abhängig ist. Zudem sind Derivatgeschäfte…
…die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten (beispielsweise Indexzertifikaten)." 14 § 27a EStG 1988 lautet auszugsweise: "27a. (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen…
…erfolgte. Wurden die Termingeschäfte und derivativen Finanzinstrumente also vor dem 1.4.2012 erworben, liegt "Altbestand" vor, der grundsätzlich unter die "alte" Rechtslage vor dem BBG 2011 fällt, wobei aber im Fall des Erwerbs eines Termingeschäftes oder derivativen Finanzinstrumentes zwischen dem 1.10.2011 und…
…nicht besitze, sondern nur die Kursschwankungen ausnutzen wolle, fielen Finanzierungskosten in Form eines Zinssatzes an. Den Verkäufern hingegen würden Habzinsen gewährt. Gegenüber anderen derivativen Finanzinstrumenten, wie Optionen, Futures oder Swaps sei der Differenzkontrakt nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden bzw. verfüge über keinen Fälligkeitstermin, weswegen…