…26.6.2003, 2002/16/0301; VwGH 29.3.2007, 2005/16/0108). Sollte doch keine dauernde Uneinbringlichkeit des Lenkers vorliegen, muss die Behörde bei der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners Ermessen üben. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldner liegt im Abgabenrecht im Ermessen des Abgabengläubigers, im gegenständlichen Fall…
…B 151/76, VfSlg 8105). Umsatzsteuerrechtlich ist vielmehr erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (vgl…
…Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe iHv 75,00 Euro verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Stunden festgesetzt. Der Bf. brachte in seinem Einspruch vom 16. Dezember 2024 zusammengefasst vor, dass er…
…Im Hinblick auf die beabsichtigte und erwartete, aber dann doch nie realisierte Eheschließung sowie auf ihren in die über 40 Jahre dauernde Lebensgemeinschaft eingebrachten Nettoverdienst von durchschnittlich rd. € 1.000,00 monatlich samt den von ihr erbrachten Arbeits- und Sachleistungen wurde aus “advokatorischer Vorsicht…
…Wien (WAOR) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die gemäß § 16 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden auf 12,5 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis (samt Kostenausspruch gemäß § 64 Abs. 2 VStG) bestätigt. II.…
… 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 wurde über den Bf. eine Geldstrafe iHv 60,00 € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden festgesetzt. Der Bf. erhob gegen die Strafverfügung mittels E-Mail am 10. Dezember 2023 Einspruch und brachte…
…als die verhängte Geldstrafe von 60,00 € auf 36,00 € und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden auf 8 Stunden herabgesetzt werden. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Der Beitrag zu den Kosten des Verfahrens bei der…
…Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit teilweise stattgegeben als die verhängte Geldstrafe von € 60,00 auf € 48,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 14 auf 10 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II…
…WAOR) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis samt Kostenausspruch mit Ausnahme der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe bestätigt. II.) Die gemäß § 16 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe wird von 14 Stunden auf 12 Stunden herabgesetzt. III.) Gemäß § 52 Abs…
… 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 wird gegen Sie eine Geldstrafe in der Höhe von 60,00 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Es wird Ihnen zudem ein Betrag von 10,00 Euro als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt (§ 64 Abs…
…eine Geldstrafe iHv EUR 60,00 und im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Die Strafverfügung enthielt folgenden Hinweis: "Für eine höchstens 15 Minuten dauernde Abstellung ist ein kostenloser 15-Minuten-Parkschein zu entwerten (aktivieren). Wie Ihrem m-parking Konto zu entnehmen…
…2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006 wurde über die Bf. eine Geldstrafe von EUR 60,00, und im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden, verhängt. In dem dagegen fristgerecht erhobenen Einspruch brachte die Bf. vor, dass sie ihre Parkgebühr gleich und…
…9/2006, in der geltenden Fassung, eine Geldstrafe von 60,00 €, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden, sowie einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 10,00 verhängt. Der Beschwerdeführer habe die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt, da…
…als die verhängte Geldstrafe von EUR 60,00 auf EUR 40,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden auf 8 Stunden herabgesetzt wird. Im Übrigen wird das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. Der Beitrag zu den Kosten des Verfahrens bei der…
…Gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 wird gegen Sie eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 36,00, im Falle der Uneinbringlichkeit 8 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Es wird Ihnen zudem ein Betrag von EUR 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt (§ 64…
… 5 Abs. 2 Parkometerverordnung wurde über den Bf mit dem angefochtenen Straferkenntnis eine Gedlstrafe in Höhe von 61 Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt. Die Kosten wurden gem. § 64 VStG mit 10 Euro festgesetzt. In der Begründung wurde ausgeführt…
…2006 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in Höhe von 85 Euro verhängt bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Stunden auferlegt. Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 21. Mai 2026 fristgerecht Einspruch gegen diese Strafverfügung und ersuchte um Aufhebung der Strafverfügung und…
…Folge gegeben, als die verhängten Geldstrafen hinsichtlich von je € 75,00 auf je € 65,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen von je 17 Stunden auf je 13 Stunden herabgesetzt werden. Im Übrigen werden die angefochtenen Straferkenntnisse bestätigt. II. Gemäß…
…Verwaltungsübertretung werde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe in der Höhe von € 75,00 sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Stunden verhängt. Ferner habe die beschwerdeführende Partei gemäß § 64 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG…
…den Bf. eine Geldstrafe in Höhe von € 85,00 verhängt bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Stunden auferlegt. In dem mit E-Mail vom 8.5.2026 übermittelten Einspruch gegen die Strafverfügung vom 7.5.2026 führte der Bf. aus, dass…