…bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens jedoch dem Achtzehnfachen des Jahreswertes. Unter Punkt III. des gegenständlichen Mietvertrages wurde eine unbestimmte Vertragsdauer sowie ein beiderseitiger Kündigungsverzicht für einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Der Bf wurde darüber hinaus vertraglich das Recht…
…wenn neben der Bf mindestens ein weiterer Einzelhändler im gegenständlichen Geschäftsgebäude im Hauptsortiment "Schuhe" führt und die Vermieterin ein Verschulden für diesen Umstand trifft. Strittig ist somit, ob der Bestandvertrag aufgrund der vereinbarten Kündigungsgründe auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. § 30 Abs…
…Kündigungsgründe nicht von so umfassender Natur, dass die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages gegeben ist, weshalb damit die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien über einen bestimmten Zeitraum hindurch, nicht aufgehoben werden kann. Zum anderen sind die übernommenen Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs.2 MRG von…
…weshalb analog zu dem oben Gesagten nach Ablauf der bestimmten Dauer von zwölf Jahren ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Es ist daher hinsichtlich der Dauer dem Standpunkt des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung zu folgen und der fünfzehnfache Jahreswert für die Bemessung der Rechtsgebühr…
…Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, wurden als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt. Siehe dazu ua die folgenden Erkenntnisse: BFG 06.02.2017, RV/7105923/2015; BFG 20.02.2017, RV/7100225/2012; BFG 04.04.2017…
…aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG durch die Vermieterin, damit ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag zu einem auf unbestimmte Dauer wird? Sind Eigenbedarf (Z 9) und Abbruch aus öffentlichem Interesse bei Ersatzbeschaffung (Z 15) denkmögliche Kündigungsgründe, die zu einer unbestimmten Dauer führen? Hat…
…dass die Vermieterin aus allen Gründen des § 30 Abs. 2 MRG kündigen kann, aus gebührenrechtlicher Sicht zu einem auf die optional bestimmte Zeit von 16 Jahren abgeschlossenen Vertrag, da sich bei der Bf. als Vermieterin von den 16 Kündigungsgründen lediglich zwei theoretisch realisieren können, nämlich …
…das Finanzamt die Bestandvertragsgebühr in Höhe von 187.292,85 Euro fest. Dabei ging das Finanzamt von einer Kombination von bestimmter Zeit von 3 Jahren und der unbestimmten Dauer aus = 6 Jahre. Hinsichtlich des Entgeltes ging das Finanzamt vorläufig von der Fixpacht und von…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i.V.m. § 25a Abs. 1 VwGG ist eine Revision unzulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes folgt…
…auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, im allgemeinen einer Gebühr von 1 v.H. nach dem Wert. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 sind bei unbestimmter Vertragsdauer die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit…
…Gebühr nach § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG in Höhe von 17.120,16 €. Dabei beurteilte das Finanzamt den Bestandvertrag als eine auf bestimmte Zeit abgeschlossene Vereinbarung, die zusätzlich eine Verlängerungsoption enthalten würde, weshalb vom 15-fachen Jahreswert auszugehen sei. Grundsätzlich stelle…
…Hügel/Popp, Kommentar zum Gebührengesetz (8. Lfg 1999) zu § 33 Tarifpost 5 GebG). Wurde das Bestandverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen, ist im Zweifel beiden Teilen eine ordentliche Kündigung versagt (Riss in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 1115 Rz 1 (Stand 1.10.2016, rdb.at…
… 17.9.1990, 90/15/0034) das Unterscheidungsmerkmal zwischen Bestandsverträgen mit bestimmter und solchen mit unbestimmter Dauer darin liege, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen oder nicht. Die Überprüfung einer Realisierung von Kündigungsmöglichkeiten müsse…
…Richtig ist, dass es für die Frage der Gebührenbemessung darauf ankommt, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein wollen oder nicht. Aus unserer Sicht liegt aber aus mehreren Gründen nun kein derartiger Vertragswille, jedenfalls kein Vertragswille…
…Betracht kommen können. Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, wurden als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt. Siehe dazu ua die folgenden Erkenntnisse: BFG 06.02.2017, RV/7105923/2015; BFG 20.02.2017, RV/7100225/2012; BFG…
…Betracht kommen können und wurden Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe anwendbar blieben, als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt; so zB zuletzt auch in BFG 28.4.2021, RV/7100691/2018; BFG 12.1.2021, RV/7103456/2020…
…kommen können. Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, wurden als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt. Siehe hie zu BFG 29.01.2015, RV/7102780/2012, BFG 11.02.2016, RV/5100710/2015, BFG 06.02.2017, RV…
…Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, wurden als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt. Siehe dazu die folgenden Erkenntnisse: BFG 29.01.2015, RV/7102780/2012 BFG 11.02.2016, RV/5100710/2015 BFG 06.02.2017, RV…
…Vertrag eine bestimmte Dauer zu Grunde und ermittelte die Bemessungsgrundlage mit dem 13-fachen der 75%igen Jahresmiete (Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von 5 Jahren für maximal 25% der Gesamtmietfläche lt Punkt 4.3. des Mietvertrages). Für die nach Auslaufen des Kündigungsverzichtes restliche Zeit legte das…
…wären. Vielmehr liegen im Rahmen eines Vertrages zwei unterschiedliche Komponenten der Vertragsdauer vor: Zunächst eine Begrenzung auf bestimmte Zeit und danach, kraft ausdrücklicher Vereinbarung, das Element unbestimmter Vertragsdauer. Jedenfalls sind in die Bemessungsgrundlage die Jahresentgelte, die während der bestimmten Dauer des Vertragsverhältnisses zu entrichten sind…