… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…§ 51a, Rz 3). Im vorliegenden Fall wurde dem Antragsteller die Begehung der oben näher beschriebenen Verwaltungsübertretung zur Last gelegt; besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage können dem Akteninhalt nicht entnommen werden. Dass die Erstbehörde der Argumentation des Beschuldigten nicht gefolgt ist, bedeutet nicht, dass dieser…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…Rechtliche Würdigung Gemäß § 292 Abs 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung…
…seine Angaben zum Vorliegen von Rechtsfragen mit besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art zu ergänzen sowie Nachweise zu den angeführten Einkommens- und Vermögensverhältnissen nachzureichen. Hierauf reagierte der Antragsteller mit Schreiben vom 21.05.2026 und führte darin wie folgt aus: "Ich sehe mich nicht in der Lage…
…der Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, insbesondere die Begründung zum Vorliegen von entscheidenden Rechtsfragen mit besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art; Fehlen der Nachweise zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen) zu beheben. Diesem Auftrag ist der Antragsteller mit Schreiben vom 03.11.2025, eingebracht…
… 292. Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…auf Verfahrenshilfe wurde mit Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 28.11.2024, VH/7100009/2024 abgewiesen, da die im zugrundeliegenden Beschwerdeverfahren zu lösenden Rechtsfragen keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen. Im nunmehr gestellten Antrag auf Verfahrenshilfe, der offenbar in Reaktion auf einen Vorhalt des Bundesfinanzgerichts im…
…Verfahrenshilfe sind in § 292 Abs 1 BAO wie folgt geregelt: "Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung…
…1 BAO idgF BGBl I Nr. 117/2016 ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…51a, Rz 3). Im vorliegenden Fall wurde der antragstellenden Partei die Begehung der oben näher beschriebenen Verwaltungsübertretung zur Last gelegt; besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage können dem jeweiligen Akteninhalt nicht entnommen werden. Dass die Erstbehörde der Argumentation der antragstellenden Partei nicht gefolgt ist, bedeutet…
…abgabenrechtlichen Beschwerdeverfahren begründet. § 292 BAO bestimmt auszugsweise: "(1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…Verfahrenshilfe § 292 BAO (1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
… 292 Abs. 1 BAO ist auf Antrag einer Partei (§ 78), wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen…
…2015, 1 Ob 127/15f). Eine ungeklärte Rechtsfrage ist somit nicht ersichtlich. Besondere Schwierigkeiten in tatsächliche Hinsicht liegen auch nicht vor, zumal die Beschwerdeführerin ohnedies gegen jeden Bescheid des Finanzamtes - damit auch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen - ein Rechtsmittel erhoben hat. Sachverhaltsmäßig…
… 78) ist gemäß § 292 Abs. 1 BAO, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten…
…wurde erwogen: § 292 Abs 1 BAO lautet auszugsweise: (1) Auf Antrag einer Partei (§78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des…
… Rechtslage § 292 BAO idF BGBl 117/2016: (1) Auf Antrag einer Partei (§ 78) ist, wenn zu entscheidende Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen, ihr für das Beschwerdeverfahren Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgericht insoweit zu bewilligen, 1. als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens…
…Beigebung eines Verteidigers zur zweckentsprechenden Verteidigung werden die Bedeutung und Schwere des Delikts, besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei (wie etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen sein (vgl. VwGH 24.November 1993…