…Ereignis sei zB der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg, selbst dann, wenn die Postaufgabe als nicht bescheinigte Sendung aufgegeben worden sei. Am 11. Februar 2021 fand vor dem Bundesfinanzgericht die beantragte mündliche Verhandlung statt, in der nochmals in den Akt der belangten Behörde zum…
…Prüfung der Sachfrage abzuweisen; der tatsächliche Sachverhalt sei vielmehr unter Bedachtnahme auf die Parteienschritte, gerichtet auf Glaubhaftmachung, dass die nicht bescheinigte Sendung am 27. Dezember 2011 zur Post gegeben worden sei, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse eines mängelfreien Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung festzustellen (vgl. Stoll…
…Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung eingebracht, so liegt darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließt, zumal keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Der Verlust…
…Prüfung ihres materiellen Anspruches verweigert wird. Ganz abgesehen davon, dass keine allgemeine Verpflichtung besteht, eine Beschwerde als bescheinigte Sendung aufzugeben, ist ein Ereignis unabwendbar, wenn es die Partei mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (objektiv) nicht verhindern konnte, auch wenn sie dessen Eintritt…
…6. Aufl., § 308, Rz. 9). Ein solches Ereignis ist z.B. der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg; dies auch dann, wenn die Postaufgabe als nicht bescheinigte Sendung erfolgte (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 308, Rz. 11). Desweiteren ist der Wiedereinsetzungsantrag nur rechtzeitig, wenn er…
…31. Oktober 1991, 90/16/0148, bezüglich des für die Erfüllung des Tatbestandes der Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO maßgebenden Sachverhaltes im Zusammenhang mit dem Einwurf einer nicht bescheinigten Sendung in den Postkasten einerseits das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Oktober 1949, Zl. 2108/49, Slg…
…ergab sich nichts, das Zweifel an der Sichtweise des Finanzamtes erwecken würde. Da seitens des Antragstellers nicht bewiesen worden ist, dass die Berufung als nicht bescheinigte Sendung bei der Post aufgegeben worden ist, liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. Aus vorstehenden Gründen (einmal grobes Verschulden, einmal kein…
…als Übernahmeberechtigte bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst: „Nicht bescheinigte Sendungen (inkl. Päckchen und RSa- u. RSb-Briefe)“, „Eingeschriebene Briefsendungen“, (…) „Eigenhändige (bescheinigte Sendungen, Geldbeträge) Sendungen“. Die Vollmacht wurde am 14.7.2017 beim Postamt B übernommen und ist gültig für den Zeitraum 19.7.2017 bis…
…das Vorliegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren2 BAO § 308). Die nicht bescheinigte Aufgabe einer Sendung ist nicht als auffallend sorgloses Verhalten einzustufen, da diese vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. VwGH 13.10.2009, 2009/17/0154). Auch die Überprüfung des Einlangens eines…
…Falle des Bestehens einer Postvollmacht dürfen auch zu eigenen Handen zuzustellende, bescheinigte Postsendungen (RSa-Briefe) an Postbevollmächtigte abgegeben werden (VwGH 04.04.1989, 89/14/26; VwGH 09.03.1972, 1009/71; VwGH 3635/80), wenn die entsprechende Bevollmächtigung auch solche Sendungen umfasst (Ritz, BAO…
…86/02/0135) und richtig adressiert ( VwGH 29.5.1985, 84/13/0079; 22.3.1995, 94/12/0313) ist. Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137…
…dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolge. Die Beweislast für das Einlangen der Schriftstücke bei der Behörde treffe den Absender, wofür der Beweis der Postaufgabe nicht ausreiche. Auch wenn üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichten…
…dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht. Auch wenn üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichen…
…Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolge auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde treffe nach der Judikatur den Absender. Hierfür reiche der Beweis der Postaufgabe nicht. Auch wenn üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den…
…nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichen, ersetzt diese Erfahrungstatsache den Beweis des Einlangens nicht (Ritz, BAO5, § 108 Tz 10, mit näheren Hinweisen; Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 108 Rz 2). Im vorliegenden Fall ist die Eintragung einer Sendung in das Postausgangsbuch der Steuerberatungskanzlei kein Beweis für das Einlangen…
…nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichen, ersetzt diese Erfahrungstatsache den Beweis des Einlangens nicht (vgl. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH Ritz, Bundesabgabenordnung5, Tz. 10 zu § 108; VwGH 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beförderung einer - nicht eingeschrieben versendeten - Sendung durch die Post…
…Die Bf. legte im Vorlageantrag eine Abschrift eines Schriftsatzes vom 29.8.2018 über einen Antrag auf Fristerstreckung bis 28.9.2018 vor und bescheinigte dies durch Auszüge aus dem Postausgangsbuch, elektronischen Verzeichnis der für die Bf. erstellten Ausgangsschriftsätze sowie eine Sendungsverfolgung. Das Bundesfinanzgericht geht…
…Die Sendung wurde nicht behoben und an das Finanzamt Österreich (Dienststelle 53) retourniert. Da das Finanzamt von einer Rückforderung der gesamten zu Unrecht für den Zeitraum ab 8/2014 ausbezahlten Familienbeihilfe absah und den Rückforderungszeitraum (aufgrund unzutreffender Erwägungen zur Verjährung - siehe dazu unten Punkt 3…
…geführt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Auch die Erfahrung, dass üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichen…
…wird um Kontaktaufnahme ersucht." Beigelegt war ein E-Mail des Vertreters des Beschwerdeführers vom 21.4.2021 samt Ausdruck über die Sendungsverfolgung sowie eine Anfrage und die dazugehöhrige Antwort der Scanstelle. Mit Schreiben vom 30.11.2021 nahm der Vertreter des Beschwerdeführers für den Beschwerdeführer…