…im Unterricht eingesetzten Engelsymbole bzw. verwendeten Aura-Essenzen. Der Nachweis eines nahezu ausschließlich beruflichen Einsatzes derselben im Unterricht wurde nicht erbracht und könnte auch durch die damals zuständige Direktorin nicht mit der erforderlichen Sicherheit bestätigt werden, ist doch davon auszugehen, dass sie nur fallweise am…
…44 € (incl. 22 € für die Ehegattin) nicht den EStR entspreche; „für den Werbungskostencharakter seien weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Auf die Notwendigkeit komme es daher bei solchen Ausgaben und Aufwendungen an, die ihrer Art nach…
…beruflich genutzt wird. Zusätzlich zu den ausdrücklichen Tatbestandsmerkmalen des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG sind außerdem die von der Rechtsprechung dazu entwickelten Kriterien zu beachten (VwGH 30.06.2015, 2013/15/0165; 25.05.2011, 2007/13/0119). Dazu zählt das Erfordernis…
…der Bf. für seinen im Jahr 2017 privat angeschafften PC (***10***) ein neues Betriebssystem ***11*** um € 41,99 mittels Software-Download angeschafft. Eine berufliche Erforderlichkeit bzw. Verwendung dieses Betriebssystems für berufliche Zwecke kann nicht festgestellt werden. Am 26. Mai 2020 hat der Bf. einen…
…oben zitierte Rz. 223 der geltenden Lohnsteuerrichtlinien. Nach Rz. 224 dieser Richtlinien sind für den Werbungskostencharakter grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Auch dies spricht für meine Argumentation. Zusammenfassend ersuche ich daher nochmals höflich, die von mir…
…Ort seiner betrieblichen (beruflichen) Tätigkeit nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht nur für so genannte Familienheimfahrten, sondern auch für Fahrten, die bei einem ledigen Steuerpflichtigen notwendig sind, um im angemessenen Umfang am Heimatwohnsitz nach dem Rechten zu sehen und das Erforderliche zur Erhaltung und Verwaltung…
…an, dass nach den Lohnsteuerrichtlinien für den Werbungskostencharakter grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen, noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich sei. Die Notwendigkeit einer Aufwendung sei grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für…
…den Werbungskostencharakter ist grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen oder Ausgaben noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Die Notwendigkeit einer derartigen Aufwendung ist also zwar grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, aber sehr wohl ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw…
…des Bf. sowie für die Anzeige und Änderung von Office-Dateien am Handy erforderlich: iTunes App, Documents, 13.05.2010, iHv EUR 11,99 iTunes App, Week, 02.06.2010, iHv EUR 3,99 Beide Anwendungen seien ausschließlich aufgrund der beruflichen Erfordernisse erforderlich. Daher werde…
…Abzugsverbot fallen. Für den Werbungskostencharakter sind grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen oder Ausgaben noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für das…
…werden können. Der Dienstgeber bestätige ua. auch dass dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilde und aufgrund der räumlichen Distanz zur nächstgelegenen Betriebsstätte zur Gewährleistung der örtlichen Kundenbetreuung erforderlich sei. Das Bezirksbüro in Y habe er im Veranlagungsjahr 2010 zehnmal besucht (2.2., 5…
…20 EStG 1988 fallen. Für den Werbungskostencharakter sind grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen oder Ausgaben noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw…
…gemachten Bewirtungen eine entsprechende Produkt- oder Leistungsinformation, somit eine auf seine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit bezogene Informationsleistung geboten hätte, ist daher nicht feststellbar. Betreffend das erforderliche erhebliche Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung hat der Bf. zwar behauptet, dass die Kontaktessen zur Netzwerk- und Kundenpflege…
…ergänzender) Unterlagen an. Nachdem bereits der Arbeitgeber der Berufungswerberin am 25.10.2012 dem Finanzamt gegenüber- neben deren beruflicher Stellung und Aufgaben im Unternehmen- schriftlich bestätigt hatte, dass der von dieser begonnene Lehrgang speziell für deren Tätigkeit im Unternehmen erforderlich sei, wofür sie allerdings weder…
…in Rz 224 bieten: Für den Werbungskostencharakter seien grundsätzlich weder ein unbedingtes berufliches Erfordernis zur Tätigung der Aufwendungen oder Ausgaben noch deren Zweckmäßigkeit erforderlich. Die Notwendigkeit einer Aufwendung sei grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw…
…Fortbildung liege vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werde und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienten. Die absolvierten Fortbildungsseminare dienten der Verbesserung seiner Fähigkeiten. Das dienstliche Erfordernis sei durch den Leiter der Fachabteilung bestätigt worden. Die im…
…als Terminplaner seit Herbst 2017 als Beruf (Hauptberuf) zu werten. Weder das N Game noch die davon völlig getrennt zu sehende Spekulation mit Fremd- und Kryptowährungen würden in der Gesamtbetrachtung die Erfordernisse der Gewerblichkeit erfüllen. Aufgrund der Spielregeln des N Games könne klar dargelegt werden…
…07.2020 wurde das große Pendlerpauschale laut Veranlagung im Ausmaß von € 372,00 für die Fahrten des Bfs. vom inländischen Nebenwohnsitz zum inländischen Arbeitsort berücksichtigt. Berufliches Umfeld Der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. abgekürzt) war im Streitzeitraum 2019 beim inländischen Arbeitgeber ***3*** als Arbeitnehmer…
…unter Berücksichtigung von Ausgaben für berufliches Fortkommen auf Basis Vereinsvorstand. Die Geschäftsreisen nach Wien, Frankfurt, Berlin, München im Vereinsgegenstand seien der Einkommensförderung dienlich gewesen. Die Nachschaubegründung vom 8.04.2010 sei inhaltlich völlig falsch: Für die Vorstandsfunktion in verschiedenen Vereinen sei kein persönlicher Gewerbeschein erforderlich…
…Arbeitszeiten aufzuzeichnen, dass dies Mm dennoch im Rahmen der laufenden betrieblichen Projekte gemacht habe, dass es sich bei diesen beruflichen Fahrten meist um außerordentliche Projekte gehandelt habe (zB Gründung der Tochterunternehmung in Deutschland, Besuch von Kunden und Geschäftsfreunden auf deren Wunsch, Coaching im Zusammenhang mit…