…genehmigten Dienstreisen stellen ein weiteres Indiz für die berufliche Notwendigkeit der Bildungsmaßnahmen dar. Damit steht außer Zweifel, dass ohne die Teilnahme am in Rede stehenden Lehrgang das Hühnerbrütprojekt nicht ins Leben gerufen worden wäre, ebenso dass die erworbenen Kenntnisse für die berufliche Tätigkeit der Bf…
…Zeit der Schulungsmaßnahme gegen Weiterbezug des Gehalts dienstfrei, ist dies gleichfalls ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198). Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können. In Bezug auf Aufwendungen…
…muss, ist die Notwendigkeit, dh die Erforderlichkeit eines eigenen Raumes für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit (siehe hierzu zB auch Jakom/Peyerl, EStG14, § 20 Rz41). Diese Voraussetzung ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer um Aufwendungen handelt…
…die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen ließen. Der Nutzen einer Fortbildungsmaßnahme lässt sich nicht alleine am zeitlichen Ausmaß der möglichen Verwendung messen; auch die Notwendigkeit der entsprechenden Kenntnisse für fallweise eintretende Fälle reicht aus (vgl. das oa Erkenntnis vom 22.9.2005). Nach der…
…beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Tätigkeiten, für die ein Arbeitszimmer nicht notwendig ist, sind für die Beurteilung der Abzugsfähigkeit jedenfalls unbeachtlich. Diese Freiwilligkeit steht der erforderlichen Notwendigkeit der Tätigkeit in einem häuslichen Arbeitszimmer jedenfalls entgegen, was zur Folge hat, dass die Aufwendungen des Bf…
…das Finanzamt auf die fehlende Notwendigkeit der gegenständlichen Aufwendungen für die (nunmehrigen) Tätigkeit des Bf als ***4*** hinweist, ist nochmals festzuhalten, dass ein konkreter Veranlassungszusammenhang der geltend gemachten Kosten mit der (ehemaligen) beruflichen Tätigkeit des Bf vorlag. Zum Zeitpunkt der Absolvierung des gegenständlichen Kurses stand…
…die berufliche Notwendigkeit (VwGH 31.3.2011, 2009/15/0198; zitiert in Jakom, § 16, Tz 52). Zwar kann eine begünstigte Bildungsmaßnahme vorliegen wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können; in Bezug auf Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung kann dies wegen der Nähe…
…am 3. Juni 2014 und versagte in diesem den für Arbeitsmittel geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als Werbungskosten. In der gesondert ergangenen Begründung führte das Finanzamt diesbezüglich aus, dass der Bf. keine Nachweise hinsichtlich deren beruflicher Notwendigkeit erbracht habe bzw., dass der Bf. diese auch…
…Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, darf die Veranlassung durch die Einkunftserzielung vielmehr nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit als notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der…
…die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen erforderliche Notwendigkeit in Bezug auf diese Berufsausübung daher entfällt. Im Übrigen wird die vom Bf vorgebrachte Begründung zur Beendigung seines Dienstverhältnisses im Jahr 2005 durch die vorgelegten Unterlagen auch nicht bestätigt. Nach dem Dienstzeugnis vom 8.August 2008 ist der Bf…
…Wenn die Aufwendungen die berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lassen, kommt es auch nicht darauf an, ob Fortbildungsmaßnahmen unvermeidbar oder freiwillig erfolgen. Ergänzend dazu führte der VwGH in der Entscheidung vom 29.11.1994, Zl. 90/14/0231 aus, dass dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit dann keine…
…begehrten Aufwendungen die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten erfüllen und auch tatsächlich angefallen sind, weshalb eine Berücksichtigung nicht in Betracht kommt. 2. Telefon/Internet, Bekleidung und Fachliteratur: Auch zu diesen Aufwendungen wurde der Bf. wiederholt ersucht, die berufliche Notwendigkeit und die Tatsache, dass der…
…die Auszahlung eines sonstigen Bezuges im Sinne des § 67 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 9.622,60 SFr und die berufliche Notwendigkeit der Anschaffung eines Notebooks und eines iPad`s. Nicht strittig ist weiters, dass die vom Beschwerdeführer arbeitstäglich zurückgelegte einfache Wegstrecke zwischen…
…und dessen Schriftwerken, von denen auf die ausschließlich berufliche Notwendigkeit der Bücherkosten rückgeschlossen werden hätte können, waren über die Internet-Suchmaschine des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc. nicht zu ermitteln. Aufgrund der Aktenlage war daher den Aufwendungen für Reise-, Koch- und Kunstbücher in Höhe von…
…die Vermittlung bei Konflikten zwischen verschiedenen Abteilungen und zwischen einzelnen Dienstnehmern zu den dienstlichen Aufgaben der Beschwerdeführerin gehörte. Auch das Bundesfinanzgericht hat sich mit Aufwendungen für einen Lehrgang „Mediation & Konfliktregelung“ befasst und die berufliche Notwendigkeit dieser Ausbildung für eine Volksschullehrerin verneint (BFG 2.6.2014…
…gemachten Aufwendungen in seinem beruflichen Interesse gelegen waren, wird nicht in Abrede gestellt. Zur Notwendigkeit des Arbeitsmittels Digitalkamera wird zunächst lediglich das Vorbringen erstattet, dass diese für einen Schadensreferenten zu 100% notwendig ist. Im Schreiben "Anschaffungskosten Kamera" wird in weiterer Folge folgendes vorgelegt: Der maschinen…
…werden, dass eine nach Unterrichtsgegenstand getrennte Aufstellung der einzelnen Aufwendungen mit nummerierten Belegen zur Nachvollziehbarkeit Ihres Beschwerdebegehrens zwingend erforderlich ist, genauso wie die Bestätigung Ihrer Ausführungen durch den Arbeitgeber zum Nachweis der beruflichen Notwendigkeit. Als Termin für die Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens wird der 19. Februar…
…da der Bf. aktiv als Vereinstrainer fungiert und die Ausbildung unbestritten die Qualität dieser privaten Tätigkeit steigert. Liegt eine nicht bloß geringfügige private Veranlassung vor, setzt die steuerliche Anerkennung als Werbungskosten die berufliche Notwendigkeit der Aufwendung voraus. Die Notwendigkeit dient in diesen Fällen als verlässliches…
…Der Berechnung wird eine Nutzungsdauer von 4 Jahren zu Grunde gelegt. Dies ergibt eine AfA von 662,53 Euro. Für die im Jahr 2003 angeschafften zwei weiteren Computer wird infolge der obigen Ausführungen zur Beweiswürdigung keine berufliche Notwendigkeit erkannt. Diese Aufwendungen werden daher im Wege…
…wenn sich die Aufwendungen als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Für das Vorliegen einer beruflichen Notwendigkeit spricht etwa die (teilweise) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (z.B. Doralt, EStG12, § 20 Tz 22/1). Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen…