…worden sei. Bei Würdigung der genannten Umstände erscheine die festgesetzte Zwangsstrafe der Höhe nach nicht unangemessen, weshalb deren Festsetzung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht erfolgt sei. Am 13.12.2022 stellte die Bf. - unter Aufrechterhaltung ihres Rechtsstandpunktes - den Antrag, die…
…3.2013, 2012/16/0068). Die wirtschaftliche Situation für sich allein stellt noch keinen berücksichtigungswürdigen Grund dar, weil im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe tritt. Aber auch der Vollzug dieser Ersatzfreiheitsstrafe stellt für sich noch keinen gnadenwürdigen Grund dar, handelt…
…berücksichtigungswürdigen Umstände zu behaupten (vgl. dazu VwGH vom 18.3.2013, 2012/16/0068). Nach ständiger Judikatur des VwGH stellt die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus die rechtskräftig gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen könne für sich allein keinen gnadenwürdigen Grund…
…Nur wenn zur Mittellosigkeit der Umstand der Pflege naher Angehöriger trete, könne dies nach Lage des Einzelfalls einen berücksichtigungswürdigen Grund für eine Strafnachsicht darstellen, wenn während der Dauer des Vollzugs der Freiheitsstrafe der Angehörige mangels notwendiger Betreuungsperson ohne Aufsicht und Hilfe wäre. Im gegenständlichen Fall…
…Das Fristverlängerungsersuchen vom 7. Februar 2025 wurde mit Bescheid vom 7. Februar 2025 zurückgewiesen, weil bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 BAO nicht vorliegen. Das Fristverlängerungsansuchen vom 14. Februar 2025 wurde mit…
…Begründend wurde darauf hingewiesen, dass die Abgabenerklärungen für das Jahr 2024 unverzüglich einzureichen seien, zumal das bereits vorangegangene Fristverlängerungsansuchen vom (13.11.2025) bereits unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 BAO nicht vorliegen würden, habe dem Ansuchen nicht…
…der Steuerpflichtige aufgefordert worden, diese Steuererklärungen unverzüglich beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt habe diesen Zurückweisungsbescheid begründet wie folgt: "Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 der Bundesabgabenordnung nicht vorliegen, konnte dem Ansuchen…
…der nach § 264 Abs. 4 leg. cit sinngemäß auf Vorlageanträge anzuwenden ist -, die Möglichkeit die Beschwerde - respektive Vorlagefrist - auf Antrag von der Abgabenbehörde aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängern zu lassen. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist (bzw. Vorlagefrist) gehemmt…
…Frist vom 01.07.2024 hingewiesen. Die Begründung lautete: "Die genannte/n Abgabenerklärung/en sind unverzüglich beim oben angeführten Finanzamt einzureichen. Begründung: Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 der Bundesabgabenordnung nicht…
…vgl. VwGH 23.11.1992, 91/15/0071; VwGH 18.3.2013, 2012/16/0068). Gegenständlich wurden vom Beschwerdeführer als berücksichtigungswürdige Gründe, die eine gnadenweise Nachsicht der Geldstrafe rechtfertigen, zusammengefasst vorgebracht, dass er aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen nicht vermittelbar sei, obwohl…
…Bf möglich und zumutbar, innerhalb der Frist von zwei Jahren eine Vertretung mit der Führung des Beschwerdeverfahrens zu betrauen. Nach zwei Jahren Hemmung der Beschwerdefrist stellen gesundheitliche Gründe keine berücksichtigungswürdigen Gründe für die Verlängerung der Beschwerdefrist mehr dar. Der Bescheid des Finanzamtes, mit dem die…
…als unbegründet ab. Dagegen stellte der Bf. durch seine bevollmächtigten Rechtsvertreter mit Eingabe vom 16.09.2022 einen Vorlageantrag. Er habe berücksichtigungswürdige Gründe für die Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides vorgebracht, die vom Finanzamt nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Die Finanzverwaltung messe mit zweierlei Maß. Im Gegensatz…
…oder vorwegnehmen darf. Liegen keine berücksichtigungswürdigen Umstände vor, muss das Gnadenansuchen als unbegründet abgewiesen werden. Wird deren Vorliegen aber bejaht, so ist die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung durch die Gnadenbehörde erfüllt, die dabei gemäß § 20 Bundesabgabenordnung von den Grundsätzen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf…
…Vorbringen des steuerlich vertretenen Bf. lediglich auf eine allgemeine, nicht den konkreten Sachverhalt wiedergebende Aussage beschränkt habe und somit berücksichtigungswürdige Gründe für die Verlängerung der Beschwerdefrist nicht haben festgestellt werden können. Mit Eingabe vom 26. Juni 2020 übermittelte der Bf. eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid…
…vom 1. Juni 2017 wurde das Fristverlängerungsansuchen vom 31. Mai 2017 betreffend Einkünfte von Personengesellschaften für 2015 abgewiesen: Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen worden sei und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 BAO nicht vorliegen würden, habe man…
…verbunden mit der Aufforderung, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 unverzüglich beim Finanzamt einzureichen. Begründung: Da bereits ein vorangegangenes Ansuchen um Fristverlängerung unter Setzung einer Nachfrist abgewiesen wurde und berücksichtigungswürdige Gründe im Sinne des § 294 der BAO nicht vorliegen, konnte dem Ansuchen nicht entsprochen werden…
…dass die Ehegattin des Bf. im Veranlagungsjahr 2017 keine Einkünfte bezogen habe und dass der Bf. weder Belege betreffend der Mietzahlungen noch berücksichtigungswürdige Gründe für die Weitergewährung der doppelten Haushaltsführung dargelegt habe. Da somit nichts gegen eine Wohnsitzverlegung nach Österreich spreche, hätten die geltend gemachten…
…Säumniszuschlag von 2 %, demnach ein Betrag von EUR 7.534,28 vorgeschrieben. Unmittelbar nach Information von der Festsetzung der Erbschaftssteuer wurde diese vom Antragsteller am 19.01.2012 in voller Höhe bezahlt. Aufgrund der geschilderten Situation liegen somit berücksichtigungswürdige Gründe, die eine vollständige Nachsicht des…
…Das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände sei vom Gnadenwerber zu behaupten. Vorerst sei darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Judikatur des VwGH die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus die rechtskräftig gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen könne für sich allein keinen gnadenwürdigen Grund darstelle…
…unbegründet abgewiesen werden. Hat die Behörde berücksichtigungswürdige Umstände festgestellt, ist ihr der Weg zu der nach dem Gesetz in weiterer Folge zu treffenden Ermessensentscheidung eröffnet (vgl VwGH vom 8. 3.1994, 90/14/0049, mwN). Berücksichtigungswürdig nach § 187 FinStrG sind alle Gründe, die eine mildere…