…bzw. bestand keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also…
…von der Politik behauptete - Zielsetzung wird aber gerade durch den Energiekrisenbeitrag-Strom im vorliegenden Fall wie bereits erwähnt nicht erreicht. Daher ist auch ein Abweichen vom objektiven Nettoprinzip sachlich nicht gerechtfertigt. 4. 4.1. VERSTOß GEGEN DEN GLEICHHEITSSATZ: Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und fossilen Energieträgern. Der…
…ausgegangen ist (weshalb durch den Widerruf der Privatstiftung auch steuerrechtlich keine Vermögensrückübertragung an die Stifterin habe erfolgen können), habe er die Rechtslage verkannt, weshalb der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs. 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben gewesen sei. Mit im fortgesetzten Verfahren…
…Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels; 2. ..... 3. Als erwiesen angenommener Sachverhalt: Im Eigentum des Bf. steht die Waldfläche von 1,9332 ha xy 18.06.2014: Zusendung der Erklärung LuF 1…
…die aufzuhebenden Stellen des Gesetzes genau und eindeutig bezeichnet und nicht offen lässt, welche Gesetzesvorschrift nach Auffassung des Antragstellers tatsächlich der Aufhebung verfallen soll. Das Erfordernis des zweiten Satzes ist dann erfüllt, wenn die Gründe der behaupteten Verfassungswidrigkeit – in überprüfbarer Art – präzise ausgebreitet werden, dh…
…vom 23. Februar 2018 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenträger 2015 des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 26. Jänner 2018 in der Fassung des gemäß § 293 BAO berichtigten Feststellungsbescheids Gruppenträger 2015 des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr Finanzamt für Großbetriebe) vom 1. Februar…
…darin die behauptete Verfassungswidrigkeit verneint hat. Auf diese Erkenntnisse und die dort enthaltenen Ausführungen wird verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 1 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl. I Nr. 220/2022, in Kraft getreten am 1. Dezember 2022, wird durch dieses Bundesgesetz der Energiekrisenbeitrag-Strom…
…ihrer persönlichen Wahrnehmung. Die Betriebsprüfung hat diesbezüglich festgestellt, dass derartige Stundenlisten nicht vorgelegt wurden. Wenn die Sekretärin vorbringt, sie habe die Gf. der Subunternehmen gekannt, so entspricht dies ihrer persönlichen Erinnerung, jedoch handelt es sich bei den eingetragenen Gf. teilweise um fiktive Personen, teilweise um…
…darin die behauptete Verfassungswidrigkeit verneint hat. Auf diese Erkenntnisse und die dort enthaltenen Ausführungen wird verwiesen. Gemäß § 1 Abs 1 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl. I Nr. 220/2022, in Kraft getreten am 01.12.2022, wird durch dieses Bundesgesetz der Energiekrisenbeitrag-Strom…
…Vorstandes der Privatstiftung sei eine rechnerische Darlegung einer behaupteten Gläubiger(un)gleichbehandlung (= Quotenschaden) ab Fälligkeitszeitpunkt 15.02.2007 zu Lasten des Finanzamtes vorgelegt worden, die mit 27,70% beziffert worden sei. Untermauert worden sei diese Angabe durch die Beibringung einer OP-Liste der Kreditoren…
…Art. 1 des 1. ZPEMRK) Die Beschwerde behauptet auch die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Unverletzlichkeit des Eigentums (Art 5 StGG). Die Vorschreibung einer Abgabe greift zwar in das Eigentumsrecht ein, dies ist nach der ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (z.B. VfSlg. 10.337…
…darin die behauptete Verfassungswidrigkeit verneint hat. Auf diese Erkenntnisse und die dort enthaltenen Ausführungen wird verwiesen. Gemäß § 1 Abs. 1 Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG), BGBl. I Nr. 220/2022, in Kraft getreten am 1. Dezember 2022, wird durch dieses Bundesgesetz der Energiekrisenbeitrag-Strom…
…9 EStG 1988 eingewandt wird, die Direktvorlage in Ansehung der Bestimmung des § 262 Abs. 3 BAO, gemäß derer für den Fall, dass in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet wird, keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen…
…in der Folge VwGH 20.11.2024, Ro 2024/13/0019) sowie den Erkenntnissen BFG 24.1.2025, RV/7101161/2024 und RV/7101003/2024 zugrunde lag, vergleichbar und es seien dieselben Rechtsvorschriften betroffen. 2. Die Bf. halte alle Bedenken gegen die Rechtswidrigkeit der bekämpften…
…und verfassungswidrig. Rechtliche Beurteilung Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei die Selbstberechnung einer Steuer von EUR 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…aufgrund der regelmäßigen zumindest monatlichen Verbringungen des Fahrzeuges nach Deutschland jedenfalls bis 24.05.2014 keine widerrechtliche Verwendung im Inland vorgelegen haben (Inkrafttreten des neugefassten § 82 Abs. 8 KFG mit 24.04.2014 zzgl. Monatsfrist). Die angefochtenen Bescheide seien damit jedenfalls zumindest teilweise mit Rechtswidrigkeit…
…1. Wird in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet, so ist gemäß § 262 Abs. 3 BAO keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen, sondern die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem Verwaltungsgericht vorzulegen. Die Beschwerdeführerin hat in der Beschwerdeschrift beantragt…
…dass im Zuge der Betriebsprüfung bei der ***C-GmbH2*** für die Jahre 2015 bis 2018 keine Unterlagen bzw. Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den behaupteten Leistungen der Beschwerdeführerin gegenüber jener habe vorgelegt werden können. Da die Leistungserbringung der Beschwerdeführerin weder habe nachgewiesen noch glaubhaft gemacht werden…
… 32 Abs. 3 und 4 und in den §§ 33 bis 40 die Vorschriften, wie der Ertragswert für landwirtschaftliche Betriebe zu ermitteln ist. Die vergleichende Bewertung nach § 34 BewG besteht darin, dass die oft schwierige Ermittlung des gemäß § 32 als Grundlage für die Feststellung des Ertragswertes…
…warum die von der Bf. selbst ausdrücklich als unrichtig bezeichnete Selbstberechnung richtig sei und weshalb die verfassungsrechtlichen Argumente der Bf. ins Leere gehen würden. Soweit ersichtlich, habe die Behörde auch kein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Somit sei der angefochtene Bescheid mit formeller und materieller Rechtswidrigkeit behaftet. Es…