…BFH). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder des Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides des Zollamtes Wien vom 2. April 2014, Zahl: 100000/aaa/2013-002, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht…
…Judikatur). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder der Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…Judikatur). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder der Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides des Zollamtes Wien vom 1. April 2014, Zahl: 100000/aaa/2013-001, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht…
…machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides des Zollamtes Z. vom 29. April 2014, Zahl ******/*****/220/2012-x, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht…
…glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides der Zollbehörde vom 11. Februar 2014, Zahl: ***/***/2013-004, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht, dass…
…glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides der belangten Behörde vom 12.03.2014, Zahl: 000000/00000/2013-005 , vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen. Dass…
…glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides der Zollbehörde vom 11. Februar 2014, Zahl: ***/***/2013-007, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht, dass…
…bzw. glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides des Zollamtes Wien vom 27.5.2014 vorliegen. Durch ihr Vorbringen konnte sie weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen bzw. glaubhaft machen und auch nicht…
…BFH). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder des Finanzgerichte erhoben wird (Witte, Zollkodex Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…glaubhaft machen, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung des Bescheides des Zollamtes Wien vom 24.4.2014, Zl. 4000000 -AFC, vorliegen. Durch ihr Vorbringen konnte sie weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen bzw. glaubhaft machen und…
…gearteter in Schriftform abgefasster Hinweis auf Stunde und Minute des Abstellens seines Kraftfahrzeuges am Ort der Beanstandung hinter der Windschutzscheibe angebracht gewesen sei, begründete Zweifel zu wecken. Auch der Zeitpunkt des Abstellens (um 21 :32 Uhr) wurde vom Beschwerdeführer plausibel dargetan, sodass sein Vorbringen, eine…
…Gutachten betonen zwar, dass dies nicht auf einer abschließenden höchstgerichtlichen Judikatur basiert, begründeten ihre Ansicht aber umfassend, nachvollziehbar und aus der damaligen Sicht nach Einschätzung des Bundesfinanzgerichtes fehlerfrei. Der erkennende Senat sieht keinen Grund für den Stiftungsvorstand, weitere Gutachten in Auftrag zu geben, wie das…
…die in den Bescheiden angesprochene Stellungnahme hat der Beschwerdeführer zum Ergebnis der Betriebsprüfung und somit für das hier nicht verfahrensgegenständliche Jahr 2017 abgegeben. Die belangte Behörde hat nicht belegt, dass die vom Beschwerdeführer geführten Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind, sie hatte lediglich "begründete Zweifel"; solche begründen…
…Im Gegenteil. Die Übergabe derart hoer Summen in bar (auf Baustellen) kann nicht als üblich angesehen werden, sondern trägt bereits den Verdacht auf einen möglichen Beitrag zu Malversationen in sich. Damit liegt keine Emfpängerbenennung im Sinne des § 162 BAO vor, weil begründete Zweifel vorliegen, dass…
…auch begründete Zweifel an maßgeblichen Bilanzpositionen und Aufwandspositionen (Lieferantenverbindlichkeiten, Wareneinsatz, Lohnaufwand) bestehen (VwGH 10.05.1988, 87/14/0104). Insbesondere durch das Fehlen der Grundaufzeichnungen und dem durch die Außenprüfung festgestellten Pauschalrechnungen besteht nach der verwaltungsgerichtlichen Judikatur die Berechtigung eine Schätzung in Höhe eines Prozentsatzes…
…von Müll zu erwarten ist, 2. Liegenschaften, auf denen durch eine Benützung, die für solche Liegenschaftsarten nach der allgemeinen Verkehrsanschauung üblich ist, und durch die tatsächliche Benützung durch den hiezu Berechtigten kein Müll anfällt. (1a) Bestehen begründete Zweifel, ob die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 vorliegen…
…zulässig sein. Eine griffweise Schätzung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Abgabenbehörde mit der Vernichtung nahezu aller Belege die Möglichkeit genommen ist, aus dem Rechenwerk des Abgabepflichtigen verlässliche innerbetriebliche Kennzahlen zu ermitteln und überdies auch begründete Zweifel an maßgeblichen Bemessungsgrundlagen (erklärte Erlöse) bestehen (vgl. VwGH…
…bei den Produkten Pils und Märzen, sowie die Sudhausausbeute im Hinblick auf die Schwandmenge. Aufgrund fehlender ausreichender Aufzeichnungen betreffend die tatsächlich hergestellte Biermenge würden sich begründete Zweifel ergeben, ob die Angaben in den Sudberichten korrekt durchgeführt worden seien. Daraus resultierten nach § 184 BAO die der…