…sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteigt. Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie betriebsnotwendig sind. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird die Begünstigung des § 11a EStG für den Betrieb A für nichtentnommenen Gewinn von 5.084,27 anerkannt. F ü …
…Der Bescheid wurde in Bezug auf die "Besteuerung nicht entnommener Gewinne - Inanspruchnahme und Nachversteuerung" wie folgt begründet: "Beantragt wurde die vorgezogene Nachversteuerung mit 10 %, in diesem Fall sind sämtliche bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt versteuerte Beträge, die noch nicht nachversteuert worden sind…
…sich ein Absinken des Eigenkapitals um 11.487,47 €. Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb stehe daher die Begünstigung nach § 11a EStG nicht zu. Für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werde die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG in Höhe von 4.148,37 €…
…Abweisung): § 11a EStG 1988 lautet in der hier maßgeblichen Fassung vor dem 2. AbgÄG 2014, BGBl I 105/2014 auszugsweise: "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne § 11a. (1) Natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können den Gewinn, ausgenommen Übergangsgewinne (§ 4 Abs. 10) und…
…Die Erläuternden Bemerkungen (RV 59 der Beilagen XXII GP) führen zu § 11a EStG 1988 "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" auszugsweise Folgendes aus: „Allgemeine Zielsetzung der Neuregelung Im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Anstieg des Eigenkapitals steuerlich begünstigt werden. Die bisherige Regelung des …
…der Steuerbegünstigung für nichtentnommene Gewinne - die längerfristige Eigenkapitalbildung - diese aber nur dann zu, wenn der neugebildete Eigenkapitalanstieg zumindest in das nächste Jahr übertragen wird. Führt eine Betriebsaufgabe zum Ablauf des (letzten) Wirtschaftsjahres dieses Betriebes und könnte der laufende Gewinn dieses Wirtschaftsjahres der begünstigten Besteuerung zugewiesen…
…Rückblick: Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 (BGBl .I 71/2003 sowie BGBl. 180/2004) : Gemäß § 11 a EStG 1988 in der ehemaligen Fassung des BBG 2003 konnten für die Jahre 2004 bis 2009 natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln…
…Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011 statt. In Tz. 1 des Berichtes vom 30.8.2012 wird folgende Feststellung getroffen: "Der Abgabepflichtige hat gem. § 11a EStG 1988 die "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne" in Anspruch genommen. Im Jahr 2004 begünstigt besteuert:…
…Den Gewinn ermittelte er in den Jahren 2004 bis 2014 gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988. Zwischen den Jahren 2004 und 2009 nahm er die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010…
…Rz 5 zu § 11a). 3.) Die begünstige Besteuerung konnte letztmalig im Jahr 2009 in Anspruch genommen werden. Mit dem Steuerreformgesetz 2009 (ab der Veranlagung 2010) wurde die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne durch den sog. Gewinnfreibetrag (§10 EStG 1988) ersetzt. Im Zusammenhang mit dem…
…Nr. 105/2014 erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2011 anzuwenden. Der Bf. erzielte im streitgegenständlichen Jahr 2011 ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. In den Jahren 2004 bis 2009 hatte er die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß …
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf.) nahm ab dem Jahr 2005 die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch. In der Folge stellte das Finanzamt im…
… 4 Abs. 1 EstG gegeben, weshalb die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in Ansatz zu bringen sei. Betreffend das Arbeitszimmer erklärte der Bf., dass unbestritten sei, dass für seine Tätigkeit Besprechungen in seperaten Räumen nicht nur förderlich, sondern essentiell notwendig seien, es sei weder…
…zu erzielen war. Auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des § 11a EStG (begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne) wurde das Barvermögen im Unternehmen belassen und veranlagt. Im Jahr 2005 war Herr ***Bf1*** von der Gewinnermittlung von § 4 Abs 3 EStG auf § 4 Abs…
…wurde... die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11 a EStG 1988 in Höhe von 57.135,65 € nicht anerkannt und gleichzeitig die Nachversteuerung des im Jahr 2005 begünstigt besteuerten Eigenkapitalanstiegs in Höhe von 57.129,17 € durchgeführt. Als Begründung führt…
… 11a EStG auf begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne in Höhe von € 100,000.00 gestellt und mit dem Einkommensteuerbescheid vom 8.5.2009 vom Finanzamt erklärungsgemäß veranlagt. Das ausgewiesene Eigenkapital in der Bilanz zum 31.12.2007 in der Höhe von € 466…
…Überlegungen für die Beschwerdeerledigung beim Bf irrelevant. Fest stehe, dass die besagte Gutschrift in der Gewinnermittlung des Bf im Jahr 2007 zu erfassen sei, sodass die Zurechnung dieser Gutschrift anlässlich der Betriebsprüfung keine Änderung bedürfe. Hinsichtlich des Antrages auf begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne…
…aus Gewerbebetrieb steht 2004 die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nicht zu. Im Jahr 2006 erfolgt keine Nachversteuerung. Insgesamt ist der Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2009 teilweise stattzugeben. 3 Umsatzsteuer 2004 bis 2009: Das UStG 1994 unterwirft nicht eine Person der unbeschränkten…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a Abs. 1 EStG 1988) Gemäß § 11a Abs. 1 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) können natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Gewinn…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a Abs. 1 EStG 1988) Gemäß § 11a Abs. 1 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988) können natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, den Gewinn…