…letzten Wirtschaftsjahr vor der Einbringung als Entnahmen zu berücksichtigen. Es ist daher im Jahr 2009 ein Betrag iHv € 37.454,08 nachzuversteuern Begünstigt besteuerter Gewinne 2006: € 5.340 x 15,32% = € 818,09 2007: € 21.229,79 x 14,99…
…im Jahr 2004 und 2005 begünstigt besteuerten Gewinne im Jahr 2008 bzw 2009 nicht zulässig ist. Dies, weil sich der Abbau des Eigenkapitals auf Teile des in der Zwischenzeit angestiegenen Eigenkapitals bezog, nämlich Eigenkapital, das deshalb anstieg, weil die begünstigte Besteuerung in den Jahren davor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. April 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…in der Folge beim Wiedereintritt keine wesentliche Änderung in der Entlohnung (Reduktion der Bezüge um mindestens 25%) stattgefunden habe. Aus arbeitsrechtlicher Sicht liege bloß eine Zwischenabfertigung vor, welche nicht begünstigt besteuert werden könne. Entscheidend dafür, ob eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses wirksam zustande gekommen sei…
…00 gebildet werde. Diese Passivpost sei auch am Konto 3891 ausgewiesen. In den Jahren 2004 bis 2008 seien insgesamt € 102.827,19 gemäß § 11a EStG 1988 begünstigt besteuert worden. Weder im Jahr 2008 noch im Jahr 2009 sei es zu einer Nachversteuerung gemäß § 11a…
…Liechtenstein zusätzlich zur laufenden Pension ausbezahlte Weihnachtszulage als sonstiger Bezug erfasst worden sei, bei der Schweizer Pension jedoch aufgrund der in zwölf gleichen Teilen erfolgten Auszahlung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung von Sonderzahlungen nicht vorlägen, und stellte die Berechnung der Einkünfte des Bf…
…16.882,97 bzw. € 28.123,77) gekommen, bei dem die begünstigte Besteuerung nicht in Anspruch genommen worden sei. Diese voll versteuerten Gewinne habe er dann in den Jahren 2008 und 2009 großteils entnommen. Über Ersuchen des Bundesfinanzgerichtes legte der Bf. Kontoblätter des Verrechnungskontos…
…August 2013, BMF-010203/0399-VI/6/2013 verwiesen. Im Jahr 2004 seien EUR 3.466,21 mit einem damaligen Steuersatz von 20,73% und im Jahr 2005 EUR 18.500,92 mit dem damaligen Steuersatz von 20,25% der begünstigten Besteuerung des § 11a EStG…
…Nachversteuerung vorzunehmen. Nachzuversteuern ist höchstens jener Betrag, der in den vorangegangenen sieben Wirtschaftsjahren nach Abs. 1 begünstigt besteuert worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitest zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1…
…werden und nicht etwa wegen der Herkunft der Bezüge aus Deutschland. Insoweit liegt daher ein objektiver Unterschied zu Beziehern sonstiger Bezüge vor. Es können daher auch Grenzgänger gleichermaßen in den Genuss der begünstigten Besteuerung nach § 67 EStG 1988 kommen, soweit ihnen Sonderzahlungen gewährt werden. 6…
…Höhe von € 96.461,25 (= 15 Monatsgehälter [6.430,75 x 15 =96.461,25]) als gesetzliche Abfertigung nach § 67 Abs. 3 EStG 1988 mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % besteuert wird. § 67 Abs. 3 EStG 1988 lautet: "(3) Die Lohnsteuer von Abfertigungen…
…Dies gleicht sich allerdings 2009 aus, da hier der Eigenkapitalabfall höher ist, als die in Evidenz zu haltenden begünstigt besteuerten Gewinne, wenn keine pauschale Nachversteuerung mit 10 % oder eine Verschiebung der E-Vz durchgeführt wird, sodass aus verwaltungsökonomischen Gründen der Einkommensteuerbescheid 2008 nicht geändert werden…
…Ansicht, bei den hier strittigen Zahlungen handle es sich um eine Zahlung mit der die Bf zur Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung ihres Dienstverhältnisses bewegen worden sei und gewährt der Bf aus diesem Grund nicht die begünstige Besteuerung. 10) Der Verwaltungsgerichtshof hat zwar wiederholt ausgesprochen, dass…
…freiwillige Abfertigung nicht unter § 67 Abs.6 EStG begünstigt besteuert werden könne. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt wird von beiden Parteien grundsätzlich deckungsgleich dargestellt und ist demgemäß unstrittig. Die im GPLA Bericht namentlich erwähnten Geschäftsführer, welche entsprechend den glaubwürdigen…
…Folgenden abgekürzt Bf.) von der Pensionskasse der X-Stiftung, X, ausbezahlte Pensionskassenguthaben nicht gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 begünstigt besteuert. In der gesondert übermittelten Begründung wurde ausgeführt, bei der Drittelbegünstigung werde darauf abgestellt, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die…
…Mit Einkommensteuerbescheid 2017 vom 15. Oktober 2018 wurde das ausbezahlte Alterskapital nicht gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 begünstigt besteuert. Begründend wurde auf die Judikatur 2015 verwiesen. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde richtet sich gegen die Nichtanwendung der Drittelbegünstigung des § 124b Z 53 EStG…
…2015 vom 12. Oktober 2016 wurde das dem Beschwerdeführer (im Folgenden abgekürzt: Bf.) von der X. Pensionskasse ausbezahlte Pensionskassenguthaben nicht gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 begünstigt besteuert. Begründend wurde unter Wiedergabe von § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 ausgeführt, bei der…
…Bf.) von der X. Pensionskasse ausbezahlte Pensionskassenguthaben in Höhe von 505.149,20 CHF inklusive rückerstatteter Quellensteuer in Höhe von 40.755,00 CHF nicht gemäß § 124b Z 53 dritter Satz EStG 1988 begünstigt besteuert. Begründend wurde unter Wiedergabe von § 124b Z 53 dritter Satz…
…die neben dem Arbeitslohn nicht monatlich laufend gewährten Zuwendungen (sonstige Bezüge) korrigiert worden. Diese dürften nur bis maximal einem Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge mit festen Steuersätzen begünstigt besteuert werden. Der über ein Sechstel hinausgehende Betrag sei daher den laufenden Bezügen hinzuzurechnen gewesen…
…gemäß § 11a EStG 1988 von -155.720,98 € (im Jahr 2010) bzw. -88.741,53 € (im Jahr 2011) und damit zu einer Nachversteuerung in den Vorjahren begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne in diesem Ausmaß (vgl. Tz 1 des Bp-Berichtes vom 4. März…