…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…handelt es sich um keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Anforderungen an die Bescheidadressierung im Falle von beendeten Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechen der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die eingangs zitierte Judikatur); somit ist die Revision nicht zulässig. Es war daher wie…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
…oder Gewinnermittlungssubjekt sein kann, ist ein „Abwicklungsbedarf“ iSd angeführten Rechtsprechung gegeben (zB VwGH 25.4.2013, 2010/15/0131 mwN). Es liegt daher trotz Löschung einer KG keine bereits beendete Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit iSd § 191 Abs 2 BAO vor, weshalb Feststellungsbescheide bzw Nichtfeststellungsbescheide…
Aus steuerlicher Sicht ist eine Erbengemeinschaft eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
…ursprX2 GmbH) beteiligt. Auch andere Personen hatten sich an dieser GmbH (Geschäftsherrin) als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die aus der X2 GmbH und den an ihr atypisch still Beteiligten gebildete Mitunternehmerschaft (Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit) wurde vom Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt unter St.Nr. (33-…
…an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem ein Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet ist. Ein solcher Bescheid ist daher im Falle der Beendigung einer Kommanditgesellschaft nicht an den Gesamtrechtsnachfolger, sondern an diejenigen…
…normiert: Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides (§ 188) hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr…
… BFG 3.9.2014, RV/6100256/2006). 3. Ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Bescheid ergehen soll, bereits beendet, so hat der Bescheid an diejenigen zu ergehen, die in den Fällen des Abs 1 lit a am Gegenstand der…
…maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung lauten auszugsweise: "§ 19. […] (2) Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. […] § 79. Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen…
…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 191 Abs. 2 BAO lautet: "Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, wenn eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (wie etwa eine Kommanditgesellschaft) in dem Zeitpunkt, in dem ein Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet ist. Ein solcher Bescheid ist daher im Falle der Beendigung einer Kommanditgesellschaft nicht an den Gesamtrechtsnachfolger, sondern…
…lit. c BAO hat ein Feststellungsbescheid „in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind“, zu ergehen. „Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits…
…festgestellt, wenn an den Einkünften aus Gewerbebetrieb mehrere Personen beteiligt sind. Der Feststellungsbescheid ergeht an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern gemeinschaftlich Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendet…
…an eine bereits beendete KG (vgl. Ritz/Koran, BAO-Kommentar, 8. Aufl., § 79 Rz 4 uHa VwGH 30.5.1984, 84/13/0104). Gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO ergeht der Feststellungsbescheid in den Fällen des § 188: an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit…
…die "A S GesnbR" ergangen ist, so wurde hier unzweifelhaft eine beendete und nicht mehr existente Personenvereinigung angesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in umfangreicher und ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass dann, wenn eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existiert, kein Bescheid mehr an sie ergehen darf…
…gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO - der Auffassung des Finanzamtes folgend - zu Recht an die nicht beendete Kommanditgesellschaft "Kommanditgesellschaft" ergangen ist (vgl. nochmals VwGH 27.4.2016, 2013/13/0003). 2. Feststellungsbescheide an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 191 Abs. 1 lit. a…
…gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO - der Auffassung des Finanzamtes folgend - zu Recht an die nicht beendete Kommanditgesellschaft „Kommanditgesellschaft“ ergangen ist (vgl. nochmals VwGH 27.4.2016, 2013/13/0003). 2. Feststellungsbescheide an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 191 Abs. 1 lit. a…
…Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden“ (Abs. 5 letzter Satz leg. cit.). Die bloße (nicht gesetzmäßige) Adressierung an eine bereits beendete Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vollbeendigung bereits mit Auflösung eingetreten ist, ergibt hingegen kein taugliches Zurechnungssubjekt der Einkünfte als Spruchbestandteil. Eine Teilwirksamkeit nach § 191…